Unser Pflegekind hat viele Geschwister. Alle wurden zu ihrem Schutz früh aus der leiblichen Familie genommen.
Fast alle wurden durch das Jugendamt erfolgreich in Pflegefamilien vermittelt.
Nur eines nicht. Es war von Geburt an schwerbehindert. Damit war nicht die Jugendhilfe, sondern die Eingliederungshilfe dafür zuständig, das Geschwisterkind unterzubringen. Es lebt seitdem in einem Heim für schwerbehinderte Kinder.
So geht es vielen Kindern mit Behinderung, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie groß werden können.
Das muss sich dringend ändern!
Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sieht vor, dass die Kinder- und Jugendhilfe zuständig werden soll für alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig davon, ob sie behindert sind oder nicht.
Allerdings gilt das erst ab dem Jahr 2028.
Das dauert für viele Kinder zu lange.
Mein Wunsch für eine „Inklusionsmetropole Hamburg“: Die Kinder- und Jugendhilfe bereits jetzt inklusiv denken und umgestalten!