Neues in Sachen Kostenheranziehung in der Jugendhilfe

Wow. Zum ersten Mal hat sich einer meiner Blog Beiträge inhaltlich überholt.

Und ist gleichzeitig weiter aktuell geblieben.

Auf dem Bild sieht man zwei kleine Spielfiguren mit aufgemalten Gesichtern. Die linke Spielfigur hat ein lachendes Gesicht, die rechte ein weinendes.

Vor gut einem Jahr hatte ich über fehlende Chancengleichheit geschrieben.

Fehlende Chancengleichheit für junge Menschen mit und ohne Behinderung, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung der Jugendhilfe leben.

Denn:

Noch 2022 mussten junge Menschen in Pflegefamilien oder Einrichtungen der Jugendhilfe ein Viertel ihres selbst verdienten Geldes an das Jugendamt abgeben. Um sich an den Kosten für ihren Unterhalt zu beteiligen.

Noch härter traf es behinderte junge Menschen in geförderten Ausbildungsmaßnahmen, die anstelle eines Ausbildungsgehalts Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe erhielten.

Ausbildungsgeld und Berufsausbildungsbeihilfe gelten nicht als Einkommen. Sondern als eine unterhaltssichernde Maßnahme. Daher konnten Jugendämter Ausbildungsgeld und Berufsausbildungsbeihilfe so gut wie vollständig einziehen.

Auf dem Bild sieht man eine Schnur, an der sechs Geldscheine (10 bis 100 Euro-Scheine) mit Wäscheklammern befestigt sind.

Bereits seit langem war angemahnt worden, dass diese Art der Kostenheranziehung dem Auftrag der Jugendhilfe widerspreche:

„Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.“ (Deutscher Bundestag – Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe wird abgeschafft)

Seit dem 1.1.2023 ist die Kostenheranziehung nun endlich Geschichte!

Allerdings nicht für alle jungen Menschen, die in Pflegefamilien oder Einrichtungen der Jugendhilfe leben.

Junge Menschen, die aufgrund einer Behinderung Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, müssen nach wie vor den Großteil davon ans Jugendamt abgeben. Zur Deckung ihrer Unterhaltskosten.

Aktuell 126 Euro im Monat dürfen diese jungen Menschen jetzt behalten.

Ob das ausreicht für einen erfolgreichen Start in ein möglichst eigenständiges Leben?

Ich bezweifle es.

Ein Paar Füße in roten Schnürstiefeln auf Kopfsteinpflaster, daneben einige bunter Blätter und die Hälfte eines Tannenzapfens.


Chancengleichheit?

Unser Pflegekind wird langsam flügge.

Im Sommer beendet es die Schule und möchte eine Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau beginnen.

Endlich eigenes Geld verdienen!

Das Bild zeigt einen Menschen mit Schutzausrüstung beim Arbeiten mit einem elektrischen Kantentrimmer.

Das Ausbildungs-Gehalt ist zwar nicht üppig – aber deutlich mehr als Taschengeld.

Allerdings:

Unser Kind wird wohl ein Viertel seines Ausbildungsgehalts abgeben müssen.

An das Jugendamt.

Um sich an den Kosten für seine Unterbringung in einer Pflegefamilie zu beteiligen.

Blick von oben auf ein Paar rote Turnschuhe im Sand.

Vielleicht muss unser Kind auch noch mehr Geld abgeben.

Denn: Unser Kind hat eine angeborene Behinderung.

Besonders beim Lernen braucht es zusätzliche Hilfe.

Daher wird es sehr wahrscheinlich eine unterstützte Ausbildung machen.

Gefördert durch die Rehabilitations-Abteilung der Bundesagentur für Arbeit.

In solchen Maßnahmen erhalten junge Menschen mit Behinderung kein Ausbildungsgehalt.

Sie erhalten ein sogenanntes Ausbildungs-Geld.

Das hört sich ähnlich an, ist aber ein Unterschied.

Denn: Ausbildungsgeld ist kein Einkommen.

Ausbildungsgeld ist eine sogenannte unterhaltssichernde Leistung.

Das heißt: Das Jugendamt darf Ausbildungsgeld fast vollständig einziehen.

Um seine Kosten für die gewährte Jugendhilfemaßnahme zu decken.

Für unser Kind bliebe dann nicht mehr viel übrig im Monat.

Das Bild zeigt ein rosa Sparschwein.

Ob das als Motivation ausreicht, um drei Jahre Ausbildung durchzuhalten?

Als Pflegemutter kann ich es nur hoffen.

Die jetzige Bundesregierung hat im November 2021 in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt:

Heim- und Pflegekinder sollen eigene Einkünfte komplett behalten können.“

Ich hoffe, dieses Vorhaben wird zügig umgesetzt.

Und gilt dann für alle Heim- und Pflegekinder.

Unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.

Jedes Kind hat das Recht auf Familie!

Unser Pflegekind hat viele Geschwister. Alle wurden zu ihrem Schutz früh aus der leiblichen Familie genommen.

Auf dem Bild sieht man einen Säugling und ein Kleinkind nebeneinander auf einer Decke liegen.

Fast alle wurden durch das Jugendamt erfolgreich in Pflegefamilien vermittelt.

Nur eines nicht. Es war von Geburt an schwerbehindert. Damit war nicht die Jugendhilfe, sondern die Eingliederungshilfe dafür zuständig, das Geschwisterkind unterzubringen. Es lebt seitdem in einem Heim für schwerbehinderte Kinder.

So geht es vielen Kindern mit Behinderung, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie groß werden können.

Das muss sich dringend ändern!

Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sieht vor, dass die Kinder- und Jugendhilfe zuständig werden soll für alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig davon, ob sie behindert sind oder nicht.

Allerdings gilt das erst ab dem Jahr 2028.

Das dauert für viele Kinder zu lange.

Mein Wunsch für eine „Inklusionsmetropole Hamburg“: Die Kinder- und Jugendhilfe bereits jetzt inklusiv denken und umgestalten!