Kennt ihr schon die Ombudsstelle Eingliederungshilfe?

Im Sommer 2016 wurde sie ins Leben gerufen:

Die Ombudsstelle Eingliederungshilfe der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V.

Das Bild zeigt ein Schild mit der Aufschrift "Ombudsstelle Eingliederungshilfe Hamburg. Ein Projekt der Hamburger L.A.G. für behinderte Menschen"
Copyright: inklusion-in-hamburg.de

Inzwischen hat sich die Ombudsstelle als feste Größe für die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in unserer Stadt etabliert.

Jährlich nutzen mehrere hundert Menschen die Ombudsstelle als Anlaufstelle für Fragen und Beschwerden rund um das Thema Eingliederungshilfe.

Doch was macht die Ombudsstelle Eingliederungshilfe eigentlich genau?

Auf dem Bild sieht man eine Frau mittleren Alters, die fragend in die Luft blickt. Um ihren Kopf herum sind lauter Fragezeichen abgebildet.

Auch Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Welt, in der wir leben.

Damit Teilhabe gut gelingen kann, gibt es inzwischen ein eigenes Gesetz dazu.

Nämlich das Bundesteilhabegesetz.

Das Bundesteilhabegesetz zeigt auf, wie Teilhabe aussieht und welche besonderen Leistungen es gibt, um Menschen mit Behinderungen bei einem möglichst selbstbestimmten Leben zu unterstützen.

Diese Leistungen werden als Leistungen zur Teilhabe oder auch als Eingliederungshilfe bezeichnet.

Noch läuft in Hamburg nicht alles rund bei der Umsetzung von Teilhabe-Leistungen.

Es gibt viele Probleme mit Behörden und Ämtern.

Menschen mit Behinderungen warten zu lange auf Leistungen, die ihnen zustehen.

Oder sie erhalten nicht die Leistungen, die sie brauchen.

Weil es an ausreichend Assistenz oder Angeboten fehlt.

Das frustriert und verärgert.

Bei der Ombudsstelle finden Betroffene, Angehörige und auch rechtliche Betreuer ein offenes Ohr.

Hier können sie ihren Ärger und ihre Beschwerden einbringen.

Auf dem Bild sieht man eine halb geöffnete Metallkiste, bedruckt mit vielen verschiedenen Smileys. In der Kiste stecken zwei Stoff-Smileys, die zerknirscht, wütend und verzweifelt aussehen.

Die Ombudsstelle Eingliederungshilfe hört nicht nur zu.

Die Ombudsstelle hilft auch bei konkreten Problemen mit Leistungsträgern und Leistungsanbietern.

Damit Menschen mit Behinderungen möglichst schnell die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen.

Träger der Leistungen zur Teilhabe können sein:

  • die gesetzlichen Krankenkassen,
  • die Bundesagentur für Arbeit,
  • die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte,
  • die Träger der  Sozialen Entschädigung (ehemals Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge),
  • die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und
  • die Träger der Eingliederungshilfe.

Diese sieben Leistungsträger werden auch als Rehabilitationsträger bezeichnet.

Die Leistungsträger überprüfen den Leistungsanspruch und stellen anschließend das Geld für eine Leistung zur Verfügung.

Die Leistungsanbieter sind für die Erbringung der Leistungen zuständig.

Fachleute sprechen von einem Sozialleistungs-Dreieck, bestehend aus Träger, Erbringer und Berechtigtem.

Zeichnung Sozialleistungs-Dreieck
Das Sozialleistungsdreieck (Grafik: Sina Gebhardt, 2017)

In diesem Dreieck unterstützt und stärkt die Ombudsstelle die Rechte und Interessen der Leistungsberechtigten.

Denn auch wenn das Sozialleistungs-Dreieck im Bild ganz einfach aussieht, ist es in der Praxis mehr als kompliziert.

Auf einer Landstraße fahren drei Rennradfahrer. Einer fährt vor, die anderen zwei halten sich in seinem Windschatten.

Ärger und Frust haben Auswirkungen auf die Kommunikation .

Dinge werden missverstanden.

Die Fronten verhärten sich.

Manchmal kommt es zum offenen Streit.

Oder man redet nicht mehr miteinander.

Auch in solchen Fällen unterstützt die Ombudsstelle.

Sie fördert Gespräche und vermittelt bei Streitum gute Lösungen für Menschen mit Behinderungen zu finden.

Zwei Kinder sitzen sich auf den Knien gegenüber und zerren an einem Stoff-Teddybären.

Jedes Jahr schreibt die Ombudsstelle einen ausführlichen Bericht.

Dieser Bericht richtet sich vor allem an Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung.

Und natürlich an die Leistungsträger und die Leistungsanbieter.

Der Bericht soll zeigen:

Was läuft in Hamburg noch nicht rund in Sachen Eingliederungshilfe und Teilhabe?

Wo sollte sich etwas ändern?

Was könnte verbessert werden?

Aber auch:

Wo in Hamburg gelingt bereits erfolgreich Teilhabe für Menschen mit Behinderungen?

Auf dem Bild sieht man eine Hand, die einen Stift hält und damit auf einem karierten Spiralblock schreibt.

Übrigens:

Die Ombudsstelle Eingliederungshilfe ist ein Angebot der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft (L.A.G.) für behinderte Menschen.

In Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein für behinderte Menschen.

Sie hat ihren Sitz am Millerntorplatz 1 – direkt gegenüber den Tanzenden Türmen am Eingang zur Reeperbahn.

Dort nutzt die Ombudsstelle die Räumlichkeiten des Hamburger Betreuungsvereins für behinderte Menschen.

Das Bild zeigt die Tanzenden Türme am Eingang zur Hamburger Reeperbahn vor einem blauen Himmel.

Wie erreiche ich die Ombudsstelle?

Am besten zu erreichen ist die Ombudsstelle entweder telefonisch unter

040 – 334 240 316

Oder per email unter

ombudsstelle@lagh-hamburg.de

Füße in roten Turnschuhen baumeln über Pflastersteinen.