Auf zum Ernst des Lebens

Für unser inzwischen nicht mehr kleines Kind beginnt demnächst der Ernst des Lebens: Arbeit und Ausbildung stehen an.

Unser Kind ist da für sich bereits schon ganz schön klar. Seit dem Frühjahr ist es dabei, Praktika zu machen. Mit Erfolg.

Seine bisherigen Praktikums-Zeugnisse zeigen: Es ist zuverlässig, motiviert, packt mit an und kommt gut mit Mitarbeitern und Kunden klar.

Außerdem : Nach jedem Praktikum weiß unser Kind besser, was es möchte und was nicht.

Ich dagegen sehe gerade alles andere als klar.

Auf dem Bild sieht man eine Frau mittleren Alters, die fragend in die Luft blickt. Um ihren Kopf herum sind lauter Fragezeichen abgebildet.

Unser Kind hat eine anerkannte Schwerbehinderung und keinen Schulabschluss.

Das sei nicht so schlimm, hörte ich vor einiger Zeit. Hamburg sei sehr gut aufgestellt, was Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderung angehe.

Das ist wahrscheinlich richtig – wenn frau denn erst mal durchsteigt.

Bisher hatte ich gedacht, nach zehn Jahren Erfahrung mit schulischer Inklusion gibt es nichts mehr, was komplizierter sein könnte.

Ich befürchte gerade, da war ich etwas voreilig.

Das Bild zeigt einen gefüllten Werkzeug-Gürtel.

Also, was ich bereits kenne und weiß:

  • Es gibt den ersten und den zweiten Arbeitsmarkt.

Zum zweiten Arbeitsmarkt zählen die Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Da hat unser Kind ein Praktikum gemacht. Seitdem weiß es, dass es auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten möchte. Denn nur da verdient es ausreichend Geld zum Leben.

  • Dann gibt es betriebliche und überbetriebliche Ausbildungen.

Das ist für alle Jugendlichen gleich. Unser Kind strebt eine betriebliche Ausbildung an. Mit echten Aufträgen, echten Kollegen und echten Kunden.

  • Schließlich gibt es normale Berufsschulen, die inklusiv arbeiten. Und es gibt spezielle Berufsschulen ausschließlich für Jugendliche mit Behinderung.
Foto einer Wasserwaage

Was ich bisher noch nicht wusste:

  • Je nach Fähigkeiten und Kompetenzen eines Jugendlichen ist entweder die Jugend-Berufsagentur oder die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit für ihn zuständig.

Der Berufspsychologische Service der Agentur für Arbeit prüft die Zuständigkeit. Dazu wird eine Psychologische Eignungsuntersuchung (PSU) durchgeführt. Wenn nötig, erstellen Arbeitspsychologen weitere Gutachten.

  • Und: Für junge Menschen mit Behinderung gibt es verschiedene Möglichkeiten einer begleiteten Ausbildung.

Spätestens hier wird es kompliziert.

Auf dem Bild blickt man durch ein Vergrößerungsglas auf ein Stück Messband.

Es beginnt damit, dass der Zugang zu den verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten an sehr viele unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft ist.

So muss als erstes geklärt werden,

  • ob der Jugendliche mit Behinderung erwerbsfähig ist,
  • ob er ausbildungsfähig ist,
  • ob er eine Werkstattzugangsberechtigung hat oder
  • ob er über einen anerkannten Reha-Status verfügt.

Bereits an diesem Punkt verstehe ich bisher nur Bahnhof.

Aber ich werde mich weiter schlau machen und Sie auf dem Laufenden halten.

Im Januar wird die berufspsychologische Testung unseres Kindes durch die Agentur für Arbeit stattfinden.

Spätestens dann werde ich weiter berichten!

Auf dem Bild sieht man ein Paar alte, rotbraune Wanderschuhe.