Wie läuft es mit der Inklusion in Hamburgs Schulen?

Im Oktober 2009 beschloss die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig eine Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes. Seitdem haben alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Hamburg einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer allgemeinen Schule. 

Im März 2012 stellte der Hamburgische Senat sein „Konzept für inklusive Bildung“ vor. Damit wurde ein erster wichtiger Schritt eingeleitet auf dem Weg zu einer inklusiven Schule für alle, wie sie Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert. 

Die bisherigen Förder- (früher Lernbehinderten-) und Sprachheilschulen wurden aufgelöst. Gemeinsam mit den Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen REBUS ( für besonders verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler) wurden sie zu 13 neuen Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) zusammengeschlossen. 

Gleichzeitig wurden die an einigen allgemeinen Schulen bestehenden integrierten Regelklassen abgeschafft. Alle Klassen an allgemeinen Schulen sind seitdem für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und/oder emotionale-soziale Entwicklung geöffnet. 

Die speziellen Sonderschulen für Kinder mit Behinderung in den Bereichen Hören, Sehen, geistige Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung blieben weiter bestehen. Schülerinnen und Schüler mit speziellem Förderbedarf in diesen Bereichen haben allerdings seitdem die Möglichkeit, anstelle einer Sonderschule eine allgemeine Schwerpunktschule zu besuchen.

Mit diesen 2009 und 2012 getroffenen Regelungen vollzog Hamburg einen beeindruckenden Start in die von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte schulische Inklusion. Seitdem gilt Hamburg als Vorreiter eines inklusiven Schulwesens in Deutschland.

Das Bild zeigt Unterbeine und Füße eines Menschen auf einer grünen Wiese. Der Mensch trägt lange schwarze Hosen und rote Turnschuhe.

Inzwischen schreiben wir das Jahr 2021. Wo steht Hamburg in Sachen schulische Inklusion heute? 

Nach dem beeindruckenden Start vor mehr als 10 Jahren ist Ernüchterung eingetreten. Nach wie vor dominiert die Segregation Hamburgs Bildungssystem: 

Sonderschulen bestehen nicht nur weiterhin, sondern verzeichnen seit einigen Jahren wieder steigende Schülerzahlen. 

Die alten Förderschulen sind über die Hintertür zurückgekehrt und verbergen sich nun hinter der Bezeichnung ReBBZ Schulen. Hier stagnieren die Schülerzahlen, gehen nicht weiter zurück.

Quellen: Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft: Bericht zum 4. Quartal 2020; Geschäftsbericht und Haushaltsrechnung für die Jahre 2017-2019, Haushalts- und Konzernrechnungen für die Jahre 2015-2016

Elternvertretung wurde von Beginn an nicht inklusiv gedacht: Die gesetzliche Elternvertretung der allgemeinen Schulen ist regional nach Schulkreisen in 15 Kreiselternräten (KER) organisiert. Parallel dazu gibt es den Kreiselternrat Hamburger Sonderschulen (KER SO) als gesetzliche Elternvertretung der Hamburger speziellen Sonderschulen sowie der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren.

Die Verwaltungsstrukturen innerhalb der Behörde für Schule und Berufsbildung sind weiterhin auf Trennung ausgerichtet. Neben einer bezirklich organisierten Schulaufsicht für allgemeine Schulen gibt es eine Schulaufsicht spezielle Sonderschulen / Schulbegleitung sowie eine Schulaufsicht Regionale Bildungs-und Beratungszentren (ReBBZ) / Beratungszentrum Pädagogik bei Krankheit/Autismus (BBZ). Die Themen Inklusion und Sonderpädagogik werden im Referat Gestaltung und Unterrichtsentwicklung exklusiv in einer eigenen Abteilung gedacht.

Der 2019 von der Behörde für Schule und Berufsbildung vorgelegte Schulentwicklungsplan hat ausschließlich staatliche Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in Hamburg im Blick. Für die speziellen Sonderschulen und die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren sieht die Behörde eine gesonderte Planung vor.

In der öffentlichen Diskussion wird inzwischen wieder wie selbstverständlich von allgemeinen Schulen, Sonderschulen und Förderschulen gesprochen.

Fazit

Nach wie vor ist Hamburg weit entfernt von einem inklusiven Bildungssystem, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention fordert. 

Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein inklusives Schulsystem für alle. Dies schließt eine Beibehaltung von unterschiedlichen Bildungssystemen in Form von allgemeinen Schulen, Sonderschulen und Förderschulen aus.

Die Politik in Hamburg ist aufgefordert, ein Zeichen zu setzen und konkrete Pläne für eine Zusammenführung von Sonderschulen, ReBBZ Schulen und Regelschulen zu erarbeiten.

Erste Schritte hierzu können sein:

  • die Zusammenführung parallel existierender Verwaltungsstrukturen (z. B. Allgemeine Schulaufsicht – Aufsicht Sonderschulen – Aufsicht ReBBZ),
  • eine gemeinsame Organisation der Eltern- und Schülerräte von Regel-, Sonder- und Förderschulen auf Kreisebene,
  • eine verbindliche Zusammenarbeit von Regel- und Sonderschulen.

Mein Wunsch für eine „Inklusionsmetropole Hamburg“: Erarbeitung eines konkreten Fahrplans für die Zusammenführung von Sonderschulen, ReBBZ und allgemeinen Schulen !