Was sagt der Hamburger Landesaktionsplan 2023 zum Thema Inklusion an Schulen?

Nach der letzten Staatenprüfung im August 2023 zeigte sich der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen äußerst besorgt über die unzureichende Umsetzung von inklusiver Bildung in Deutschland.

Ganz besonders kritisierte er die weite Verbreitung von Förderschulen und Förderklassen.

Und die vielen Probleme, auf die behinderte Kinder, Jugendliche und ihre Familien stoßen, wenn sie sich für eine inklusive Beschulung entscheiden.

Umso interessanter ist es, was der neue Hamburger Landesaktionsplan 2023 zum Thema Inklusion an Schulen sagt.

Im Hintergrund des Bildes sieht man das Hauptgebäude der Vereinten Nationen in Genf, davor die Allee mit den Flaggen aller Mitgliedstaaten.

Im Landesaktionsplan wird zunächst die Entwicklung der schulischen Inklusion seit ihrer Einführung im Jahr 2012 vorgestellt.

Das ganze liest sich wie eine reine Erfolgsgeschichte.

Tatsächlich hat Hamburg im Vergleich mit anderen Bundesländern eine bemerkenswerte Entwicklung hingelegt.

Allerdings:

Die Stadt ist immer noch weit entfernt von einem inklusiven Schulsystem für alle.

  • Nach wie vor gibt es in Hamburg ein gut ausgebautes schulisches Sondersystem. Bestehend aus 26 staatlichen Sonderschulen und 5 privaten Sonderschulen.

Hier werden rund 40 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen unterrichtet. Mit steigender Tendenz.

  • Die allermeisten Kinder und Jugendlichen, die in Hamburg inklusiv beschult werden, besuchen Grundschulen und Stadtteilschulen. An Gymnasien findet Inklusion dagegen nach wie vor kaum statt.
  • Bereits seit mehreren Jahren stagniert die jährliche Exklusionsquote. Das heißt: Der Anteil der Schülerinnen und Schüler an Sonderschulen geht im Vergleich zu allen Hamburger Schülern nicht weiter zurück.

Die Hamburger Schulbehörde geht davon aus, dass sich hieran bis mindestens 2035 nichts ändern wird.

  • Die meisten Kinder und Jugendlichen mit geistigen Behinderungen, körperlichen Behinderungen, Sinnesbeeinträchtigungen und komplexen Behinderungen nehmen an inklusiver Bildung nach wie vor nicht teil.

Als Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedarfen werden sie überwiegend an Sonderschulen unterrichtet.

Im Schuljahr 2023/24 besuchten 2588 Schüler mit speziellen Förderbedarfen Sonderschulen.

Nur 1650 Schüler mit speziellen Förderbedarfen wurden inklusiv an Regelschulen unterrichtet.

Zum Vergleich:

Zu Beginn der schulischen Inklusion 2012/13 besuchten 1986 Schüler mit speziellen Förderbedarfen Sonderschulen und 1326 Regelschulen.

Außerdem steigt seit einigen Jahren die Zahl autistischer Schülerinnen und Schüler an Sonderschulen.

Das gleiche gilt für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Emotional-soziale Entwicklung, unter ihnen viele mit FASD.

Nur Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache konnten bislang mehrheitlich von der schulischen Inklusion profitieren. Sie werden inzwischen überwiegend an Regelschulen unterrichtet.

Dies alles zeigt:

Hamburgs angeblich so erfolgreiche Inklusion ist bislang nur eine sehr eingeschränkte Inklusion.

Weite Teile des Hamburger Schulsystems sind weiterhin auf Absonderung und Trennung ausgerichtet.

Ein Mensch studiert eine weißen Wand, an die viele Zettel und Pläne gepinnt sind.

Was plant Hamburg in Sachen schulische Inklusion?

1. Hamburg will an seinen Sonderschulen festhalten.

Damit Eltern behinderter Kinder weiterhin eine Wahl haben zwischen Sonderschule und Regelschule, will Hamburg am Sonderschulsystem festhalten.

Dies steht im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention.

Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt klar und deutlich:

Alle Kinder und Jugendlichen sollen gemeinsam unterrichtet werden.

Nach der Staatenprüfung im August 2023 hat der UN-Ausschuss Deutschland dazu aufgefordert, einen umfassenden Plan zu erstellen, wie der Übergang vom Sonderschulsystem in ein inklusives Regelschulsystem möglichst zügig umgesetzt werden kann.

Und zwar mit einem konkreten Zeitrahmen.

Mit der Zuweisung von personellen,
technischen und finanziellen Ressourcen.

Und mit klaren Verantwortlichkeiten für die
Umsetzung und Überwachung.

Darüber verliert der Hamburger Landesaktionsplan kein einziges Wort.

Drei grüne Kermit-Puppen sitzen nebeneinander auf zwei Holzbalken. Die erste Frosch-Figur hält sich die Ohren zu. Die zweite Frosch-Figur hält sich die Augen zu. Die dritte hält sich den Mund zu.

Stattdessen reduziert sich Hamburgs Planung darauf, „dass der Besuch einer allgemeinen Schule einen Mehrwert gegenüber anderen Schulformen bieten muss – durch konsequent gelebte Inklusion und ein positives Schulerlebnis besonders auch für Menschen mit Behinderungen.“

Als Mutter eines Kindes mit Behinderung bin ich fassungslos.

Bei inklusiver Bildung geht es um viel mehr als „positive“ Schulerlebnisse für Menschen mit Behinderungen.

Es geht um bestmögliche Bildung für alle.

Damit alle jungen Menschen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll entfalten können.

Eine Zeichnung mit vier bunten Pfeilen, die sich in der Mitte des Bildes treffen.

2. Hamburg will Schwerpunktschulen weiter stärken.

Hamburg hat das Recht auf inklusive Beschulung in seinem Schulgesetz festgeschrieben.

Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass behinderte Kinder und deren Eltern die freie Schulwahl haben.

Kinder und Jugendliche mit speziellen Förderbedarfen sollen an sogenannten Schwerpunktschulen unterrichtet werden.

Schwerpunktschulen sind Schulen, die als besonders erfahren und ausgestattet gelten, was den Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen angeht.

Fast alle Schwerpunktschulen haben bereits vor Einführung der Inklusion mit Integrationsklassen und integrativen Regelklassen gearbeitet.

Insgesamt gibt es in Hamburg 68 Schwerpunktschulen.

Nämlich 40 Grundschulen und 28 Stadtteilschulen, die sich sehr ungleichmäßig über das Stadtgebiet verteilen.

183 Grundschulen, 55 Stadtteilschulen und 74 Gymnasien sind keine Schwerpunktschulen.

Das bedeutet:

Nur jede 5. Hamburger Schule ist eine Schwerpunktschule.

Bereits der Landesaktionsplan 2019 sah vor, Schwerpunktschulen zu stärken.

Unter dem Namen „möglichmacher*“ entwickelte die Schulbehörde ein Modellprojekt, um ausgewählte Schwerpunktschulen bei ihrer inklusiven Schulentwicklung zu stärken und zu unterstützen.

An diesem Projekt beteiligten sich bislang 7 Grundschulen und 4 Stadtteilschulen.

Im neuen Landesaktionsplan bleibt offen, ob die Maßnahme „Schwerpunktschulen stärken“ diesmal alle Schwerpunktschulen mit einschließt.

Oder ob sie sich erneut nur auf ausgewählte Schwerpunktschulen konzentriert.

Sicher ist:

Nur ein kleiner Teil aller Hamburger Schwerpunktschulen scheint sich bislang intensiv damit beschäftigt zu haben, schuleigene Konzepte für eine inklusive Schule und eine individualisierte Unterrichtsgestaltung zu erarbeiten.

Dies erklärt auch, warum Eltern von inklusiv beschulten Kindern immer wieder über Schwierigkeiten berichten: bei Nachteilsausgleichen und Förderplanung, beim zieldifferenzierten Unterricht, bei der Zuweisung von Ressourcen oder der Zusammenarbeit mit Therapeuten.

Grundsätzlich halte ich das Konzept der Schwerpunktschulen für problematisch.

Zum einen geht es von einem medizinisch geprägten Behinderungsbegriff aus, der Beeinträchtigungen als Defizite ansieht.

Aufgrund dieser „Beeinträchtigungen“ sollen Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedarfen nur an besonders ausgestatteten Schulen oder spezialisierten Sonderschulen unterrichtet werden.

Zum andern ist die Gefahr groß, dass Schwerpunktschulen zu inklusiven Sonderformen werden in einem ansonsten weiterhin nicht inklusivem Regelsystem.

Vier Menschen sitzen gemeinsam an einem großen Tisch und arbeiten an ihren Laptops. Die Laptops sind mit einem größeren Computer verbunden. Auf dem Tisch liegen  verschiedene Zettel, Notizblöcke, Kabel und Handys. Außerdem sieht man einen Aktenordner, eine Brotdose und verschiedene Getränke.

3. Verbesserung der Beratungs- und Bildungsangebote

Der Landesaktionsplan 2023 sieht vor, Beratungsangebote und Bildungsangebote für Familien mit behinderten Kindern deutlich zu verbessern.

Und zwar über einen auf 5 Jahre angelegten Organisationsentwicklungsprozess.

Zuständig für den geplanten Organisationsentwicklungsprozess sind die speziellen Sonderschulen, die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren und das Bildungs- und Beratungszentrum Pädagogik bei Krankheit/Autismus.

Ziel des Organisationsentwicklungsprozesses ist es, Strukturen und Prozesse der speziellen Sonderschulen und Beratungszentren zu überarbeiten und neu aufzustellen:

  • um individuelle und flexible Bildungsverläufe zu ermöglichen und Bildungschancen zu vergrößern,
  • um die Teilhabe an Bildung und sozialem Miteinander zu verbessern,
  • und um die Zusammenarbeit untereinander sowie mit verschiedenen Professionen zu intensivieren und zu erweitern.

Es sollen also die speziell für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen gedachten besonderen Bildungs- und Beratungsangebote neu gestaltet und verbessert werden.

Allerdings: So funktioniert keine Inklusion.

Inklusion bedeutet nicht, das Sondersystem umzugestalten.

Inklusion bedeutet, das Gesamtsystem Schule von Grund auf umzubauen und inklusiv zu gestalten.

Auf dem Bild sieht man den oberen Teil eines großen Baukrans vor blauem Himmel.

4. Verbesserung der Barrierefreiheit

Bereits der erste Landesaktionsplan aus dem Jahr 2012 sah vor, die bauliche Barrierefreiheit an Hamburgs Schulen zu verbessern.

Seitdem betont der Senat gerne und regelmäßig, dass er jedes Jahr sehr viel Geld investiert, um Hamburgs Schulgebäude barrierefreier zu machen.

Als konkrete Maßnahme im Landesaktionsplan 2023 ist vorgesehen, alle Schulneubauten nach DIN 18040-1 barrierefrei zu planen und zu errichten.

Bei Sanierungen und Umbauten sollen zusätzliche Leistungen zur Barrierefreiheit nach individuellem Bedarf und entsprechend der DIN umgesetzt werden.

Damit knüpft der Landesaktionsplan 2023 nahtlos an die bisherige Schulpolitik des Senats an.

Doch was heißt das genau?

Werden Schulen in Hamburg neu gebaut, erhalten sie gemäß DIN 18040-1 automatisch Aufzüge, barrierefreie Zugänge und behindertengerechte WCs.

Neu gegründete Schwerpunktschulen erhalten außerdem eine zusätzliche Fläche von 24 Quadratmetern pro Zug. Hier können bei Bedarf Pflegeräume eingerichtet werden.

Weitere Bedarfe an Barrierefreiheit sollen zu Beginn der Bauvorhaben in Abstimmung mit der Schule ermittelt werden.

An dieser Stelle lohnt es, etwas tiefer zu gehen.

Und zwar mit der Frage: Welche Kriterien wendet Hamburg an bei der Gestaltung von Barrierefreiheit an Schulen?

In Hamburg werden Schulen als halb-öffentliche Gebäude betrachtet.

Es gibt den öffentlichen Bereich einer Schule. Nämlich das Schulbüro, Gemeinschaftsflächen und die Sporthalle.

Alle übrigen Schulräume werden in erster Linie von Schülern und Lehrern genutzt.

Damit gelten diese Räume aus Sicht der Schulbehörde als nicht öffentlich.

Entsprechend reduzieren sich die Anforderungen an Barrierefreiheit.

Was das bedeutet, zeigt sich bei der Sanierung bereits bestehender Schulen.

Hinweisschild mit der Aufschrift "Barrierefreier Zugang", darunter ein Pfeil und ein Rollstuhlfahrerpiktogramm"

Werden bereits bestehende Schulen saniert, erhalten sie behindertengerechte Zugänge zu allen öffentlichen Bereichen.

Also zu Sporthallen, Schulbüros und Gemeinschaftsflächen. Außerdem soll mindestens
ein behindertengerechtes WC je Schule geschaffen werden.

Für bestehende Schwerpunktschulen sind darüber hinaus behindertengerechte Zugänge zu Fachräumen, Ganztagsflächen und zu einzelnen Klassenräumen vorgesehen.

Dabei ist jede Schwerpunktschule aufgefordert, geschaffene barrierefreie Räume – je nach Bedarf – bestimmten Klassen oder Jahrgängen zuzuordnen.

Dies bedeutet: Einzelne Gebäude einer Schwerpunktschule müssen nicht unbedingt einen Aufzug erhalten. Oder einen barrierefreien Zugang.

In einem dreigeschossigen Klassenhaus einer bestehenden Schwerpunktschule reicht es zum Beispiel aus, wenn Klassenräume im Erdgeschoss von Schülerinnen und Schülern mit Rollstuhl erreicht werden können.

Insgesamt ist die bauliche Barrierefreiheit an Hamburgs Schulen also erheblich eingeschränkt.

Sie konzentriert sich nur auf ausgewählte schulische Räume.

Und sie konzentriert sich auf ausgewählte Schulen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention dagegen fordert klar und deutlich:

Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen müssen gleichberechtig Zugang haben zu allen Schulen und zu allen von Schülern genutzten Räumen.

Von einer umfänglichen Barrierefreiheit, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, sind Hamburgs Schulen also noch weit entfernt.

Zwei rote Gummistiefel spiegeln sich in einer großen Pfütze mit Regentropfen.

Werden die im Landesaktionsplan 2023 vorgesehenen Maßnahmen ausreichen, um Hamburgs Schulen inklusiver zu machen und so der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein gutes Stück näher zu kommen?

Meine Antwort darauf lautet: NEIN.

Denn Hamburg weigert sich weiterhin, sein Sonderschulsystem aufzugeben.

Gleichzeitig baut Hamburg mit seinen Schwerpunktschulen ein neues, vermeintlich inklusives Sondersystem aus.

Beides hat zur Folge, dass an den meisten Hamburger Schulen nach wie vor keine Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen zu finden sind.

Was sagt der Hamburger Landesaktionsplan 2023 zum Thema berufliche Bildung?

Ihr wisst: Seit über zwei Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Arbeit, Berufsvorbereitung und Ausbildung.

Darum wollte ich natürlich als erstes wissen:

Was sagt der neue Hamburger Landesaktionsplan 2023 zum Thema berufliche Bildung?

In Sachen berufliche Bildung heißt es im Landesaktionsplan:

Was Inklusion im Beruf angeht, hat Hamburg in den letzten Jahren viel getan.

Es gibt bereits vielfältige Unterstützungsangebote.

Trotzdem ist es nötig, den Übergang Schule – Beruf für Lernende noch besser zu gestalten.

Was genau hat Hamburg bereits unternommen?

Seit August 2021 gibt es an allen Berufsschulen sogenannte Inklusionsbeauftragte.

Das sind Lehrer oder Lehrerinnen, die zuvor vom Landesinstitut für Lehrerbildung in Sachen Inklusion ausgiebig geschult worden sind.

Die Inklusionsbeauftragten haben die Aufgabe:

  • ihre Kollegen in Sachen Inklusion fortzubilden und zu unterstützen,
  • passende individuelle Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler zu entwickeln (einschließlich barrierearmer Lernumgebungen und Unterrichtsmaterialien),
  • schulische Strukturen inklusiver zu gestalten.

Außerdem bieten die meisten Hamburger Berufsschulen inzwischen eine Ausbildungsvorbereitung dual & inklusiv an. Abgekürzt wird das mit AV dual&inklusiv.

In der inklusiven Ausbildungsvorbereitung werden Jugendliche mit speziellen Förderbedarfen durch Arbeitsassistenzen individuell begleitet und unterstützt.

Daneben werden barrierearme digitale Unterrichtsmaterialien entwickelt, erprobt und evaluiert.

Dazu gehören zum Beispiel Unterrichtsmaterialien in einfacher oder leichter Sprache.

All dies soll im Rahmen des Landesaktionsplans weiter entwickelt und auf die Bildungsgänge der Ausbildung übertragen werden.

Jugendliche mit festgestelltem Unterstützungsbedarf können dann auch im Berufsqualifizierungsjahr und in der dualen oder vollschulischen Ausbildung individuelle Arbeitsassistenzen erhalten.

Alle Lehrkräfte der Berufsschulen werden im Umgang mit barrierearmen digitalen Unterrichtsmaterialien geschult.

Auf dem Bild sieht man eine Frau mittleren Alters, die fragend in die Luft blickt. Um ihren Kopf herum sind lauter Fragezeichen abgebildet.

Nun ist die spannende Frage:

Wie wirksam sind diese Maßnahmen?

Werden sie möglichst viele junge Menschen mit Behinderungen erreichen?

Und werden sie dazu beitragen, dass mehr junge Menschen mit Behinderungen erfolgreich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgebildet werden?

Bislang hat noch keine Evaluation der bereits umgesetzten Maßnahmen stattgefunden.

Dennoch wage ich einige Überlegungen und Anmerkungen.

Auf dem Bild sieht man den vorderen Teil eines Rasenmähers, mit dem gerade eine Wiese gemäht wird.

1. Neben dem Ausbau der inklusiven Ausbildungsvorbereitung hält Hamburg an der exklusiven Berufsvorbereitung für Menschen mit Behinderungen fest.

Neben der inklusiven Ausbildungsvorbereitung an regulären Berufsschulen gibt es in Hamburg die sogenannte Berufsvorbereitung für Menschen mit Behinderungen.

In der Berufsvorbereitung werden überwiegend junge Menschen mit geistigen Behinderungen auf eine anschließende berufliche Beschäftigung vorbereitet.

Und zwar meist überbetrieblich und in nur wenigen ausgewählten Beschäftigungsfeldern wie Gartenbau oder Hauswirtschaft.

An einem Tag in der Woche besuchen die jungen Menschen eine Berufsschule für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf.

Ein Übergang in eine Ausbildung ist nicht vorgesehen.

Im neuen Landesaktionsplan wird die exklusive Berufsvorbereitung für junge Menschen mit Behinderungen nicht erwähnt.

Ich gehe davon aus, dass sie weiterhin bestehen bleiben wird.

Das Bild zeigt das Ende eines Stumpfgleises, gesichert mit einem Prellbock. Im Hintergrund sieht man eine blühende Kastanie und Bahnanlagen.

2. Die Exklusivität des „inklusiven“ Übergangsbereichs

Junge Menschen mit Behinderungen, die inklusiv beschult wurden, wechseln nach der Schule so gut wie immer in den sogenannten Übergangsbereich.

Über ein inklusives oder exklusives Ausbildungsvorbereitungsjahr sollen sie auf den Arbeitsalltag vorbereitet werden und berufliche Interessen entwickeln.

Ganz anders ist dies bei Jugendlichen ohne Behinderung.

Bei ihnen bemühen sich Schule und Jugendberufsagentur, einen möglichst nahtlosen Übergang von der Schule in die Ausbildung zu erreichen.

Jugendliche ohne Behinderung wechseln nur dann in den Übergangsbereich, wenn es mit einem Ausbildungsplatz nicht geklappt hat.

Zum Beispiel wegen einem fehlenden Schulabschluss.

Oder wegen schlechter Deutschkenntnisse.

Oder wegen anderer familiärer oder sozialer Probleme.

Das heißt:

Der Übergangsbereich an sich ist bereits exklusiv.

Er wird immer mehr zu einem Auffangbecken für Schülerinnen und Schüler, die die Lernziele der Stadtteilschulen nicht erreicht haben.

An einer rosa gestrichenen Wand hängen sehr viele unterschiedliche Werkzeuge, darunter Zangen, Hammer und Wasserwaagen.

3. Der Eingangs- und Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen bleibt weiter bestehen.

Über 4400 Schülerinnen und Schüler wurden im Schuljahr 2022/23 in Hamburg exklusiv an Sonderschulen unterrichtet.

Die allermeisten von ihnen wechseln nach der Schule direkt in den Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen.

Aus den Sonderschulen kommen vor allem Jugendliche mit geistigen Behinderungen, körperlichen Behinderungen, Sinnesbeeinträchtigungen und komplexen Behinderungen.

Auch Jugendliche mit einer Autismus-Spektrum-Störung oder einer Fetalen Alkohol-Spektrum-Störung (FASD) gehören inzwischen dazu.

Im Eingangs- und Berufsbildungsbereich der Werkstätten durchlaufen die jungen Menschen zunächst eine erste Orientierungsphase.

Danach beginnt die sogenannte Berufsbildungszeit.

Über die Berufsbildungszeit soll herausgefunden werden, ob ein junger Mensch mit Behinderung für den allgemeinen Arbeitsmarkt geeignet ist.

Oder ob er in einer Werkstatt oder einer Einrichtung der Tagesförderung besser aufgehoben ist.

Die Berufsbildungszeit dauert meist zwei Jahre.

Das ist relativ lang.

Trotzdem ist die Berufsbildungszeit keine anerkannte berufliche Ausbildung.

Nach Abschluss der Berufsbildungszeit gelten junge Menschen mit Behinderungen weiterhin als ungelernt.

Während der Berufsbildungszeit besuchen junge Menschen mit Behinderungen einmal in der Woche die Berufsschule für den Berufsbildungsbereich der Werkstätten in der Beruflichen Schule Uferstraße.

Auch die exklusive Berufsbildungszeit im Eingangs- und Berufsbildungsbereich der Hamburger Werkstätten wird im Landesaktionsplan 2023 nicht erwähnt.

Das Bild zeigt zwei sich kreuzende Zebrawege auf einer riesigen Straßenkreuzung. In der Mitte der Zebrawege sieht man einen Menschen mit Rucksack. Ansonsten ist die Kreuzung leer.

4. Die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit vermittelt ausschließlich in Sonderformen.

Beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt hilft in Hamburg die Jugendberufsagentur.

Und das sehr erfolgreich.

Allerdings:

Für junge Menschen mit Behinderungen ist nicht die Jugendberufsagentur zuständig.

Sondern die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit.

Die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit ist eine eigene Welt für sich.

Die „Berufsberatung“ in der Reha-Abteilung orientiert sich an Angeboten und Maßnahmen, die ausschließlich für junge Menschen mit Behinderungen gedacht sind.

Dazu zählt die Vermittlung in den Eingangs- und Berufsbildungsbereich der Werkstätten.

Außerdem arbeitet die Reha-Abteilung eng mit Bildungsträgern zusammen, die sich auf die Ausbildung von jungen Menschen mit besonderen Förderbedarfen spezialisiert haben.

Anbieter dieser speziellen Ausbildungen sind die Berufliche Schule Uferstraße, das Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte und das Berufsbildungswerk Eidelstedt.

Hier können junge Menschen mit Behinderungen entweder eine Vollausbildung oder eine theoriereduzierte Fachpraktiker-Ausbildung machen.

Allerdings nur in wenigen ausgewählten Berufen.

Und so gut wie nie in einem Ausbildungsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Sondern in überbetrieblichen Werkstätten der Bildungsträger.

Und in exklusiven Berufsschulen.

In den allermeisten Fällen führen diese exklusiven Ausbildungen zu keiner dauerhaften Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt.

Auf dem Bild sieht man einen Teil einer geöffneten roten Tür mit silbernem Türgriff. Auf Griff und Tür sind Wassertropfen.

5. Über neue inklusive Ausbildungsformen wird nicht nachgedacht.

Der Landesaktionsplan sieht vor, die Hamburger Jugendberufsagentur endlich auch für junge Menschen mit Behinderungen zu öffnen.

Das könnte ein wichtiger Schritt sein hin zu einem inklusiven Arbeits- und Ausbildungsmarkt.

Notwendig dafür wäre es allerdings, sich von den an die Werkstätten gebundenen Sonderformen Berufsvorbereitung und Berufsbildungszeit zu verabschieden.

Stattdessen müssten neue Formen der beruflichen Ausbildung entwickelt werden.

In solchen inklusiven Ausbildungen müssten junge Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam in Berufsschulen lernen.

Und sie müssten gemeinsam in Betrieben des regulären Arbeitsmarktes oder in überbetrieblichen Werkstätten ausgebildet werden.

Jeder junge Mensch würde einen eigenen Ausbildungsplan erhalten.

Orientiert an seinen individuellen Stärken und Schwächen.

Am Ende der Ausbildung hätte jeder einen Abschluss – unabhängig von einer Behinderung.

Doch ob das jemals Realität wird?

Solange Hamburg am Sondersystem der Werkstätten festhalten wird, bezweifle ich das sehr.

Auf dem Bild sieht man eine ausgestreckte Hand, die verhindert, dass eine bunte Reihe aus Dominosteinen weiter umfällt.

Kommen wir zurück zur Ausgangsfrage:

Wie wirksam sind die im Landesaktionsplan 2023 vorgesehenen Maßnahmen zur beruflichen Bildung?

Ich gehe davon aus, dass die vorgesehenen Maßnahmen die meisten jungen Menschen mit Behinderungen gar nicht erreichen werden.

Schülerinnen und Schüler der Sonderschulen werden wohl weiterhin nach der Schule überwiegend in die Sondersysteme von Werkstätten und Bildungsträgern wechseln.

Und damit eigene, exklusive Berufsschulen besuchen.

Inklusiv beschulte Jugendliche mit Behinderungen werden das inklusive Ausbildungsvorbereitungsjahr für sich nutzen können.

Auch wenn diese Maßnahme nicht wirklich inklusiv ist.

Danach allerdings wird für die meisten von ihnen Schluss sein.

Denn:

Der reguläre Berufsschulunterricht ist an einen Ausbildungsplatz gekoppelt.

Den werden Menschen mit stärkeren Einschränkungen aber nicht finden, solange es keine wirklich inklusiven Ausbildungsformen gibt.

Ein roter Sportstiefel steht auf Stroh. Der dazu passende zweite Stiefel liegt schräg dahinter.

Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt:

Menschen mit und ohne Behinderungen sollen gemeinsam und gleichberechtigt ausgebildet und weitergebildet werden.

Dieses Ziel wird mit dem neuen Landesaktionsplan nicht erreicht.


Enttäuschend: Hamburgs Landesaktionsplan 2023

Lange haben wir auf die Neufassung des Hamburger Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gewartet.

Nun ist sie endlich da.

Allerdings: Das Ergebnis bleibt deutlich hinter den Erwartungen von Menschen mit Behinderungen und deren Familien zurück.

Das Bild zeigt das Logo des Beteiligungsverfahren zur Neufassung des Hamburger Landesaktionsplans 2021/22: Mit uns! Inklusion gestalten.
Logo zum Beteiligungsverfahren Bild: © Sozialbehörde

Sie erinnern sich?

Zwischen März 2021 und Juni 2022 hatte die Hamburger Sozialbehörde ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren durchgeführt.

Die Sozialbehörde wollte wissen:

Wie kann Inklusion in Hamburg verbessert werden?

Viele Menschen mit und ohne Behinderung haben darauf geantwortet.

Über 1.800 Vorschläge kamen so zusammen.

Dann begann das lange Warten.

Über ein Jahr lang waren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hamburger Fachbehörden beschäftigt.

Sie haben die über 1.800 Vorschläge gesichtet, geordnet, zusammengefasst, gewichtet und bewertet.

Auf der linken Bildseite sieht man Füße und Unterschenkel eines Menschen, der an der Kante eines Bahnsteigs steht. Der Mensch trägt Turnschuhe, Ringelsocken und eine schwarze Sporthose. Rechts im BIld sieht man Schienen, die im nebeligen Bild-Hintergrund verschwinden.

Am Ende übrig blieben 66 konkrete Maßnahmen, verteilt auf 8 zentrale Handlungsfelder.

Das ist nicht gerade viel.

Hinzu kommt:

Auch die Inhalte vieler Maßnahmen sind mager bis enttäuschend.

Einiges deckt sich nicht mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.

Und auch nicht mit den Empfehlungen aus der 2./3. deutschen Staatenprüfung 2023 in Genf.

Mit meiner Kritik bin ich nicht alleine.

Die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, Ulrike Kloiber, mahnt in ihrer Stellungnahme zur Neufassung des Landesaktionsplans 2023:

  • Bei den meisten Maßnahmen fehlen konkrete Ziele.
  • Bei den meisten Maßnahmen fehlen konkrete Zeitangaben, ab wann sie beginnen sollen und bis wann sie umgesetzt sein sollen.
  • Generell fehlen Angaben und Vorschläge, wie sich Eignung und Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen lassen.
  • Es wird nicht deutlich, welche tatsächlichen Fortschritte Hamburg bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bislang gemacht hat.
  • Es fehlen konkrete Ansprechpartner, die für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig sind.
Das Bild zeigt bunte Hürdenstöcke, wie sie bei Reitwettkämpfen verwendet werden.

Auch die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. hat sich zur Neufassung des Landesaktionsplans 2023 geäußert.

Sie lobt: Mit dem Beteiligungsverfahren konnten viele Betroffene erstmals ihre Erfahrungen und Forderungen vortragen.

Dann führt sie kritisch an:

  • Weiterhin bestehen in Hamburg zu viele Hürden für Menschen mit Behinderungen.
  • Betroffene wünschen sich endlich spürbare Verbesserungen in ihrem Alltag.
  • Der Landesaktionsplan bleibt hinter den Erwartungen vieler Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen zurück.
Loge des Schattenbericht Hamburg (UN-BRK)

Für Juni 2024 ist der Schattenbericht Hamburg zum Landesaktionsplan 2023 angekündigt.

In diesem Bericht kommen ausschließlich Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertreter zu Wort.

Sie stellen vor, wie ein inklusives Hamburg in ihren Augen aussehen sollte.

Und sie werden klar und deutlich Stellung beziehen zum jetzt vorgelegten Landesaktionsplan 2023.

Das Bild zeigt einen Spiralblock mit fünf bunten Bewertungs-Smileys. Daneben liegt ein Bleistift.

Übrigens:

Bereits bei der Vorstellung des Landesaktionsplans 2023 auf der Landespressekonferenz Hamburg war zu spüren, welchen Stellenwert der Hamburger Senat dem Landesaktionsplan und seiner Umsetzung einräumt.

15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und 11 Jahre nach dem ersten Landesaktionsplan in Hamburg führte Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer tatsächlich an:

„Jetzt bedeutet ein Inkrafttreten nicht immer notwendigerweise, dass man sofort Maßnahmen aus einer gesetzlichen Regelung umsetzen kann.“

Zuvor hatte die Sozialsenatorin den neuen Landesaktionsplan damit beworben, dass auch Menschen ohne Behinderung von den Maßnahmen profitieren würden.

Außerdem erinnerte sie daran: Jeden kann irgendwann eine Behinderung treffen.

Dies zeigt mir:

Der Hamburger Senat hat den Kern der UN-Behindertenrechtskonvention nicht verstanden. Oder er will ihn nicht verstehen.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention braucht keine Rechtfertigung.

Sie ist eine Verpflichtung.

Denn es geht um Menschenrechte.

Füße in roten Turnschuhen baumeln über Pflastersteinen.

Als Mutter eines Kindes mit Behinderung in Hamburg erwarte ich deutlich mehr von der Hamburger Politik als das, was der Hamburger Senat mit dem neuen Landesaktionsplan 2023 geliefert hat.

Mehr zu einzelnen Inhalten des neuen Landesaktionsplans finden Sie hoffentlich möglichst bald hier in meinem Blog.

Den gesamten Landesaktionsplan 2023 zum Nachlesen finden Sie hier.

Das Thema Schulbegleitung – ein Dauerbrenner

Klaus Wicher, erster Landesvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Hamburg, warnte vor kurzem: Die Inklusion in Hamburgs Schulen laufe nicht störungsfrei. 

„Vor allem fehlt es an ausreichend qualifizierten Schulbegleiter*innen. Das hat zur Folge, dass Kinder nicht richtig am Unterricht teilhaben können und benachteiligt werden. Ich empfehle der Stadt dringend neue Strukturen für die Betreuung und verweise auf Pool-Modelle, die in anderen Städten schon erfolgreich laufen.“ (Aktuelle Meldungen des SoVD, Landesverband Hamburg)

Das kann ich nur unterstützen!

Allein in meinem näheren Bekanntenkreis kenne ich aktuell drei Familien, deren Kinder häufig bis regelmäßig einen verkürzten Schultag haben, weil es an Schulbegleitung fehlt.

Schulbegleitung: Allgemeine gesetzliche Grundlagen

Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention sieht vor, dass alle Kinder einen Anspruch auf bestmögliche Bildung haben. Um dies sicherzustellen, verpflichten sich die Vertragsstaaten, ausreichende Vorkehrungen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung zur Verfügung zu stellen. Eine solche Vorkehrung ist die Schulbegleitung.

In Deutschland fußte der Anspruch auf Schulbegleitung bis 2018 auf zwei verschiedenen gesetzlichen Grundlagen:

Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung hatten die Möglichkeit, eine Schulbegleitung nach § 54 SGB XII zu beantragen. Zuständig für diese Leistung war die Eingliederungshilfe.

Für Kinder und Jugendliche mit drohender oder vorhandener seelischer Behinderung regelte die Kinder- und Jugendhilfe den Bedarf. Grundlage hierfür war § 35a SGB VIII .

Seit dem 1. Januar 2017 tritt in Deutschland das neue Bundesteilhabegesetz stufenweise in Kraft.

Ab dem 1. Januar 2018 wurde die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen den für alle Rehabilitationsträger geltenden allgemeinen Regeln des Teils 1 und 2 des SGB IX unterworfen und zwar unabhängig davon, ob sie aus dem SGB XII oder dem SGB VIII zu leisten ist.

Zum 1. Januar 2020 wurde die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII herausgelöst. Sie wird nun im zweiten Teil des SGB IX als „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderung“ geregelt. Gleichzeitig wurde § 35a SGB VIII an die Eingliederungshilfe des SGB IX (Teil 2) angepasst.

Schulbegleitung: der Hamburger Weg

Hamburg beschritt mit Einführung der Inklusion seinen eigenen Weg in Sachen Schulbegleitung.

Um Familien mit behinderten Kindern möglichst zu entlasten, beschloss der Hamburger Senat 2014/2015, die Zuständigkeit für Schulbegleitung an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu übertragen. Die Auswahl des Lernortes, die Zusammensetzung der Klassen und die Ausstattung der Schulen sollten von nun an so gestaltet werden, dass die Gewährung individueller Eingliederungsleistungen überflüssig würde.

Das hört sich nach einer guten Entscheidung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung an!

Allerdings: Bei der Beantragung und Organisation von Schulbegleitung hielt die Behörde für Schule und Berufsbildung an der Unterscheidung zwischen (drohenden) seelischen Beeinträchtigungen auf der einen und körperlichen oder geistigen Behinderungen auf der andern Seite fest.

So blieb es weiterhin kompliziert.

Benötigen Schülerinnen und Schüler mit komplexen psychosozialen Beeinträchtigungen eine Schulbegleitung, sind seit April 2014 die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) zuständig.

Einen Antrag auf Schulbegleitung über das ReBBZ kann nur die Schule stellen, nicht die Sorgeberechtigten eines Kindes. Damit ist Sorgeberechtigten das Recht auf Widerspruch verwehrt, wenn das ReBBZ den Antrag auf Schulbegleitung ablehnt. Sieht die Schule keinen Bedarf an Schulbegleitung oder zögert eine Antragstellung aus unterschiedlichen Gründen heraus, sind Sorgeberechtigte so gut wie machtlos.

Die ReBBZ sehen Schulbegleitung vorrangig als pädagogische Maßnahme. Ziel ist es, ein Kind in seiner Entwicklung so zu fördern, dass es perspektivisch keine Schulbegleitung mehr benötigt. Schulbegleitungen über ein ReBBZ sind daher nie auf Dauer, sondern immer nur befristet. Meist muss eine Schulbegleitung jedes Schulhalbjahr neu beantragt werden.

Eltern von Kindern und Jugendlichen mit komplexen psychosozialen Beeinträchtigungen hören von den ReBBZ regelmäßig, dass Schulbegleitungen nie länger als für ein bis maximal zwei Jahre bewilligt werden, in der Regel nie über 20 Stunden/Woche hinausgehen und spätestens ab der achten Klasse generell nicht mehr möglich seien.

Zwar ist dies nirgendwo festgeschrieben, soll aber vermutlich dazu dienen, die Kosten für Schulbegleitung nicht noch weiter ansteigen zu lassen.

Denn: Während Hamburg 2011 nur ca. 3 Millionen Euro Euro für Schulbegleitung ausgab, waren es 2020 mehr als 15 Millionen Euro.

Verantwortlich für die Suche und Einstellung einer Schulbegleitung ist das ReBBZ. Eltern sind an der Auswahl der Schulbegleitung für ihr Kind nicht beteiligt.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Dienstanweisung zum Einsatz von Schulbegleitungen für Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufgrund einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung (1. April 2014)

Brauchen Schülerinnen und Schüler mit erheblichem oder umfassenden Unterstützungsbedarf im Bereich der geistigen oder körperlich-motorischen Entwicklung eine Schulbegleitung, regelt dies seit September 2021 die stellvertretende Abteilungsleitung der neu geschaffenen Abteilung B 4 – Inklusive Bildung innerhalb der Schulbehörde. Zwischen Mai 2015 und August 2021 lag das Verfahren in den Händen der Schulaufsicht spezielle Sonderschulen.

Auch bei Schülerinnen und Schülern mit erheblichem oder umfassenden Unterstützungsbedarf im Bereich der geistigen oder körperlich-motorischen Entwicklung ist eine Bedarfsklärung durch die Schule vorgesehen. Allerdings haben Sorgeberechtigte hier die Möglichkeit, einen eigenen Antrag auf Schulbegleitung zu stellen. Die Entscheidung über diesen Antrag wird Sorgeberechtigten über einen rechtsmittelfähigen Bescheid mitgeteilt. Somit haben sie die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen.

Schulbegleitungen für Schülerinnen und Schüler mit erheblichem oder umfassenden Unterstützungsbedarf im Bereich der geistigen oder körperlich-motorischen Entwicklung werden als notwendige Unterstützungsmaßnahmen angesehen, um das Recht behinderter Kinder und Jugendlicher auf Teilhabe an Bildung sicher zu stellen.

Es wird davon ausgegangen, dass der Bedarf dieser Kinder und Jugendlichen weitgehend konstant bleibt. Eine generelle zeitliche Befristung der Schulbegleitung ist daher nicht vorgesehen. Trotzdem muss die Schulbegleitung jährlich neu beantragt werden.

Bei Schülerinnen und Schülern mit erheblichem oder umfassenden Unterstützungsbedarf im Bereich der geistigen oder körperlich-motorischen Entwicklung, denen eine persönliche Schulbegleitung zugesprochen wurde, liegt es in den Händen der Sorgeberechtigten, eine geeignete Schulbegleitung zu finden und einzustellen. Dabei sollen Sorgeberechtigte von der Schule unterstützt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Dienstanweisung zum Einsatz von Schulbegleitungen für Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufgrund einer Behinderung (Mai 2015)

Topp oder Flopp? Warum eine Reform der Schulbegleitung in Hamburg dringend nötig ist

Die bisherige Organisation von Schulbegleitung durch die Behörde für Schule und Berufsbildung hat gleich mehrere Schwachstellen:

  • Die unterschiedlichen Zuständigkeiten innerhalb der Behörde und die Unterschiede bei der Beantragung und Organisation von Schulbegleitung machen das gesamte Verfahren für Lehrer, Eltern und Schüler sehr unübersichtlich und schwer verständlich.
  • Die regelhaften Befristungen und Unsicherheiten bei der Weiterbewilligung von Schulbegleitung verhindern Kontinuität und Verlässlichkeit. Oftmals sind Schulbegleiterstellen bei Beginn eines Schuljahrs noch nicht besetzt.
  • Verschärfend kommt hinzu, dass es keine Vertretungen bei Schulbegleitung gibt. Fällt ein Schulbegleiter aus, geht das unterstützte Kind häufig nicht in die Schule.
  • Befristete Arbeitsverträge, keine Beschäftigung während der Ferien und eine meist dürftige Bezahlung haben zur Folge, dass es kaum qualifizierte Schulbegleiter gibt. Nicht selten sind es junge Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr, die Schulbegleitungen übernehmen.
  • Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde ein neues Verständnis von Behinderung eingeführt:

„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“ (§ 2 Abs. 1 SGB IX).

Damit wird Behinderung nicht mehr ausschließlich als Eigenschaft und Defizit einer Person gesehen. Stattdessen werden – in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention – gesundheitliche Beeinträchtigungen im Zusammenspiel mit Kontextfaktoren sowie mit den Interessen und Wünschen der betroffenen Menschen betrachtet.

Bei der Vorgehensweise in Hamburg begründen ausschließlich erhebliche, umfassende oder komplexe Defizite von Kindern und Jugendlichen die Notwendigkeit einer Schulbegleitung.

  • Erschwerend kommt hinzu: Komplexe psychosoziale Beeinträchtigungen werden von der Behörde für Schule und Berufsbildung nicht als Behinderung gesehen. Daraus ergibt sich eine Ungleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern mit seelischen Beeinträchtigungen, die nicht im Einklang steht mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes.
  • Es gibt Behinderungen, die sich nur schwer oder gar nicht in das Verfahren der Behörde für Schule und Berufsbildung einordnen lassen. Dazu zählen besonders die sogenannten unsichtbaren Behinderungen wie Autismus und FASD.

Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen mit FASD zum Beispiel werden von der Schulbehörde gerne als komplexe psychosoziale Beeinträchtigungen eingestuft. Allerdings sind diese Verhaltensauffälligkeiten Folge einer Gehirnschädigung, daher langfristig und nicht durch Pädagogik heilbar.

Eltern von Kindern und Jugendlichen mit FASD gehen in Hamburg inzwischen dazu über, bei der Eingliederungshilfe ein persönliches Budget zu beantragen, um darüber eine verlässliche und ausreichende schulische Assistenz zu finanzieren. Mit Erfolg.

Mein Wunsch für eine „Inklusionsmetropole“ Hamburg:

Eine Neuorganisation von Schulbegleitung, die

Sorgeberechtigte entlastet,

verständlich, einheitlich und transparent ist,

sich am individuellen Bedarf orientiert,

Verlässlichkeit und Kontinuität schafft,

fachliche Standards setzt und prüft

und so Teilhabe an Bildung für alle möglich macht!

Wie inklusiv ist die Arbeit in Hamburgs Behindertenwerkstätten?

Eine Beilage im Hamburger Abendblatt:

MENSCHLICH. Leben mit Handicap. Eine Anzeigen-Sonderveröffentlichung.

Das Thema interessiert mich. Also fange ich an zu lesen.

Im ersten Artikel geht es um den „Einsatz im Grünen“. Vorgestellt wird die erfolgreiche Kooperation zwischen den Elbe-Werkstätten und der Firma Beiersdorf in Hamburg. Ein gelungenes Inklusions-Projekt, so heißt es da.

Auf dem Bild sieht man den vorderen Teil eines Rasenmähers, mit dem gerade eine Wiese gemäht wird.

Trotzdem stört mich etwas an dem Artikel. Es dauert einen kurzen Moment, bis ich dahinter komme. Doch dann habe ich es.

An zwei Stellen im Artikel heißt es: „Verstärkung gewünscht!“

Zuerst werden Menschen mit Behinderung als Verstärkung für das Team gesucht. Angeboten werden abwechslungsreiche Arbeiten im Grünen und spannende Sondereinsätze. Und: Wenn die Arbeit nicht mehr gefällt, sind Wechsel in andere Projekte der Elbe-Werkstätten jederzeit möglich.

Dann werden Frauen und Männer als Verstärkung für das Team gesucht, die Lust haben, ihre handwerklichen Berufe mit einer pädagogischen Aufgabe zu verbinden. Ihnen wird angeboten: eine Beschäftigung mit Spaß und Sinn, vielen Gestaltungsmöglichkeiten, geregelten Arbeitszeiten und einer guten Bezahlung nach Tarif.

Sind bei letzteren auch Menschen mit Behinderung angesprochen? Ich bezweifle es.

Denn: Auf der Karriere-Seite der Elbe-Werkstätten im Internet gibt es „Stellenangebote für Menschen mit Behinderung“ und „tarifliche Stellenangebote“. Für letztere bleiben eigentlich nur noch Menschen ohne Behinderung übrig.

Das Bild zeigt ein paar Füße in roten Turnschuhen vor lila blühendem Geranium.

Was sich hier deutlich zeigt, ist das exklusive und längst nicht mehr zeitgemäße System von Behindertenwerkstätten in Deutschland:

  • Wegen ihrer vermeintlichen Einschränkungen werden Menschen mit Behinderung als besonders schutz- und hilfsbedürftig angesehen.
  • Aufgrund ihrer Behinderung können sie nicht die gleiche Arbeit leisten wie Menschen ohne Behinderung.
  • Also bietet ihnen die Behindertenwerkstatt einen Schonraum mit Rundumbetreuung und Beschäftigung an. Und mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen von derzeit knapp 200 Euro. Das reicht nicht zum Leben.

Das ganze funktioniert, weil behinderte Menschen in Werkstätten per Gesetz keine Arbeitnehmer sind. Damit haben sie keinen Anspruch auf einen Mindestlohn.

Dies widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die UN-Behindertenrechtskonvention besagt in Artikel 27, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf Arbeit haben.

Dieses Recht auf Arbeit schließt die Möglichkeit ein, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die frei gewählt oder frei angenommen wird. Und zwar am besten bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Nicht inklusive Beschäftigungsverhältnisse in Behindertenwerkstätten, so die UN-Behindertenrechtskonvention, sollen kontinuierlich abgebaut werden.

Im unteren Teil des Bildes sieht man frisch gewachsene Grashalme. Darüber wölbt sich ein blauer Himmel.

Was bedeutet das nun für den Einsatz im Grünen“?

Der „Einsatz im Grünen“ ist kein gelungenes Inklusions-Projekt. Weil er an den exklusiven Beschäftigungsstrukturen von Behindertenwerkstätten festhält.

Wirklich inklusiv wird der „Einsatz im Grünen“ erst dann, wenn die Beschäftigten mit Behinderung für ihre Arbeit so entlohnt werden, dass sie davon leben können.

Noch inklusiver wird der Einsatz, wenn die Beschäftigten mit Behinderung einen Arbeitsvertrag mit Beiersdorf selbst oder einer „normalen“ Gartenbaufirma erhalten. Erst dann sind sie auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt.

Meine Wünsche für eine „Inklusionsmetropole“ Hamburg:

  • Eine Entlohnung für Menschen mit Behinderung, die den Lebensunterhalt sichert
  • Ausbau von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Schrittweise Auflösung des exklusiven Sondersystems Behindertenwerkstätten


In Hamburg ist es seit Einführung der Inklusion 2012 nicht gelungen, die Anzahl der Beschäftigten mit Behinderung in den Elbe-Werkstätten spürbar zu reduzieren.

Ein Säulendiagramm zeigt die Beschäftigtenzahlen der Hamburger Elbe-Werkstätten zwischen 2012 und 2019. Sowohl die Anzahl der tariflichen Mitarbeiter wie auch die Anzahl der Beschäftigten und Teilnehmer mit Behinderung bleibt annähernd konstant.
Quellen: Hamburgs öffentliche Unternehmen. Beteiligungsberichte 2011-2013; Elbe Werkstätten Hamburg GmbH: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2015 sowie 2017; Elbe Werkstätten Hamburg GmbH: Jahresabschluss und Lagebericht für die Jahre 2018 und 2019

Kennen Sie den Internationalen FASD-Aktionstag?

Bald ist es wieder soweit: Am 9. September ist FASD-Aktionstag!

Ein Werbebild für den FASD-Aktionstag aus Kanada: Zu sehen sind die Beine und Füße einer Person, die auf einer Steinkante nah am Wasser steht. Die Person trägt schwarze Jeans und rote Turnschuhe.
Der Text auf dem Plakat lautet: 99 Days to FASday. June 1 - September 9 2021. redshoesrock.com. oursacredbreath.com. @allabautfasd.
Copyright: our sacred breath – finding calm in the chaos of FASD

Immer am 9. September wird seit 1999 weltweit auf die fetale Alkoholspektrumstörung FASD als lebenslange Behinderung aufmerksam gemacht. Es gibt Demonstrationen, Spendenläufe, Glockengeläut, Plakataktionen, Informationsveranstaltungen, Kampagnen in sozialen Netzwerken und vieles mehr.

Ziel dieser Aktionen ist es, das Bewusstsein für FASD zu schärfen. FASD ist eine der häufigsten angeborenen Behinderungen überhaupt. Schätzungen gehen davon aus, dass allein in Deutschland jedes Jahr deutlich mehr als 10.000 Kinder mit FASD geboren werden. Dennoch wissen immer noch zu wenig Menschen bescheid über FASD.

Das liegt sicherlich mit daran, dass sich die meisten Menschen mit FASD auf den ersten Blick nicht von anderen unterscheiden. Viele nennen FASD daher auch eine unsichtbare Behinderung.

Bei Menschen mit FASD wurden Gehirn und zentrales Nervensystem bereits vor ihrer Geburt durch den Kontakt mit Alkohol irreparabel geschädigt. Die Folgen begleiten Betroffene ein Leben lang:

  • Sie können sich vieles nicht merken.
  • Sie können Handlungsabläufe nur schwer planen bzw. reflektieren.
  • Sich auf Neues einzustellen fällt ihnen schwer.
  • Sie haben eine besondere Art der Wahrnehmung.
  • Aus Fehlern können sie nur schwer lernen.
  • Sie reagieren sehr impulsiv, halten Frustrationen schlecht aus.
  • Sie haben häufig Schwierigkeiten im Umgang mit anderen.
  • Sie sind beeinträchtigt in ihrer körperlich-motorischen Entwicklung.

Damit Menschen mit FASD trotzdem gut leben, ihre Stärken entfalten und erfolgreich an der Gesellschaft teilhaben können, braucht es zwei Dinge: eine möglichst frühzeitige Diagnose und eine gute Unterstützung. Für beides macht sich der FASD-Aktionstag stark.

Außerdem wird am FASD-Aktionstag auf die Gefahren von Alkohol in der Schwangerschaft aufmerksam gemacht. Denn: FASD ist eine zu 100 Prozent vermeidbare Behinderung. Selbst kleine Mengen an Alkohol während einer Schwangerschaft können unabsehbare Folgen haben.

Nur ein vollständiger Verzicht auf Alkohol während einer Schwangerschaft kann FASD verhindern.

Das Bild zeigt eine grüne Fliesenwand. Darauf ist ein Schild mit der Aufschrift Stephansplatz angebracht. Über dem Schild kleben zwei Piktogramme an der Wand: Bitte nicht rauchen, bitte kein Alkohol.

In Hamburg ist das Bewusstsein für FASD erst schwach ausgeprägt. Vor allem in Schulen und Behörden kennen zu wenig Menschen FASD. Das macht es für Betroffene besonders schwer, ausreichend Hilfe zu erhalten.

Auch an Diagnosemöglichkeiten mangelt es, ganz besonders für Erwachsene.

Doch zum Glück verändert sich gerade etwas:

Der Unterstützerkreis für Menschen mit FASD wird größer.

Vor zwei Jahren wurde das FASD-Fachzentrum Hamburg gegründet.

In diesem Jahr stehen die Chancen gut, dass FASD als Behinderung in den nächsten Hamburger Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgenommen wird.

Wie wäre es, wenn spätestens am 9. September 2022 Menschen mit FASD zusammen mit dem ersten Bürgermeister eine FASD-Fahne auf dem Hamburger Rathaus hissen?

Auf dem Bild sieht man die Spitze eines Fahnenmastes. Daran flattert eine weiße Fahne im Wind. In der Mitte der Fahne sind zwei gemalte rote Turnschuhe zu sehen, an den Seiten steht FASD und SAFE.
#FASday: FASD Ottawa Walk (Kanada)

Mein Wunsch für eine „Inklusionsmetropole“ Hamburg:

  • Ausbau des FASD Fachzentrums
  • Verbesserung der Diagnosemöglichkeiten bei FASD, vor allem für Erwachsene
  • FASD-Fortbildungen in Behörden, Kitas und Schulen
  • Ausreichende Beratungsangebote für Menschen mit FASD
  • Freizeit- und Ferienangebote für Kinder und Jugendliche mit FASD
  • Unterstützte Wohnformen für Erwachsene mit FASD

„Ihr Kind erhält die Luxus-Variante schulischer Inklusion!“

Kennen Sie den schon?

„Unser Kind erhält die Luxus-Variante der schulischen Inklusion in Hamburg!

Es erhält jetzt eine individuelle Förderung – nach drei Jahren in der inklusiven Stadtteilschule und langen Kämpfen mit der Schulbehörde.

„Wo die Förderung stattfindet?

„Natürlich außerhalb der Schule, bei der Lerntherapeutin!

Auf die Außenwand eines Gebäudes ist ein roter Elefant gezeichnet. Auf seinem Bauch befindet sich ein weißer Schriftzug „Enjoy a Joke“, in Anlehnung an das Coca-Cola Flaschenlogo gestaltet. Rechts neben dem Elefanten sieht man einen Plakatausschnitt, auf dem zwei Menschen herzhaft lachen.

Manche Dinge sind nur mit Humor zu ertragen. So ergeht es mir inzwischen oft mit der schulischen Inklusion in Hamburg.

Das beste, was ich im letzten Schuljahr zu hören bekam, war: „Ihr Kind erhält bereits die Luxus-Variante schulischer Inklusion in Hamburg! Wollen Sie etwa noch mehr?“

Sie interessiert, wie Luxus auf hanseatisch aussieht? Das erzähle ich Ihnen gerne:

Unser Kind hat seit 2 Jahren Lerntherapie. In einer Praxis außerhalb der Schule. Das ist das beste, was unserem Kind (und uns) seit der fünften Klasse passiert ist!

Die Lerntherapeutin holt unser Kind dort ab, wo es steht.

Sie hat sich intensiv mit der Behinderung unseres Kindes auseinandergesetzt.

Sie versteht die Rechenstrategien unseres Kindes.

Sie hat mit unserem Kind geübt, beim Schreiben oben auf der Seite und vorne im Heft zu beginnen.

Sie hat uns bestätigt, dass unserem Kind die zeitliche Orientierung schwer fällt. Hat mit ihm Monate und Jahreszeiten geübt und zugeordnet.

Sie hat zusammen mit unserem Kind die gesamte Lerntherapie-Praxis mit dem Zollstock vermessen.

Unser Kind geht jedesmal hoch motiviert zur Lerntherapie. Es merkt: Was ich hier lerne, hilft mir, im Alltag besser klar zu kommen.

Und die Schule?

Die sagt, sie hätte nicht genug Sonderpädagogen. Deshalb bezahlt sie die Lerntherapie.

Ansonsten geht die Schule weiterhin davon aus, dass unser Kind zielgleich mit seinen Klassenkameraden in Nebenfächern wie Gesellschaftswissenschaft, Physik, Chemie, Informatik oder Biologie unterrichtet werden kann. Dort findet gerade die Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss statt. (Den Ersten Schulabschluss hat unser Kind nicht mitgeschrieben. Den hätte es nicht geschafft.)

An einem Austausch mit der Lerntherapeutin scheint in der Schule bis auf die Sonderpädagogin niemand wirklich interessiert. Ich bin mir sicher: Der Mathelehrer weiß bis heute nicht, dass unser Kind weder multiplizieren noch dividieren kann.

Was macht das mit unserem Kind?

Es kommt immer häufiger aggressiv und genervt aus der Schule nach Hause. (Immerhin geht es noch zur Schule!)

Als Eltern setzen wir unsere Hoffnung wieder auf Praktika. Die waren bereits im letzten Schuljahr Gold wert für unser Kind.

Wer wird diese Praktika organisieren? Drei mal dürfen Sie raten!

Auch bei der angeblichen Luxus-Variante schulischer Inklusion bekommen Eltern in Hamburg nichts geschenkt.

Elegante rote Abendschuhe mit sehr hohen Absätzen

Mein Wunsch für eine „Inklusionsmetropole“ Hamburg:

  • Deutliche Verbesserung der sonderpädagogischen Förderung in Regelschulen
  • Einführung eines verpflichtenden differenzierenden Unterrichts an allen Schulen
  • Einsatz von Lerntherapeuten in Schulen

Stand der schulischen Inklusion 2021

Die Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung BSB hat in den letzten Jahren zahlreiche Handreichungen zur schulischen Inklusion herausgegeben. Was die Theorie angeht, ist man in Hamburg gut aufgestellt!

Aber wie sieht es vor Ort in den Regelschulen mit der Inklusion tatsächlich aus?

Seit fünf Jahren wird unser Kind mit einer Behinderung (FASD) an einer Stadtteil- und Schwerpunktschule inklusiv beschult.

Seit fünf Jahren bin ich an eben dieser Stadtteilschule als Elternvertreterin und Mitglied des Elternrats in Sachen Inklusion unterwegs.

Hier einige von mir gesammelte Stimmen zur Inklusion aus den letzten zwei Jahren:

„Meine Aufgabe ist es, Schülerinnen und Schüler erfolgreich in Ausbildung zu bringen. Um die behinderten Schüler in meiner Klasse kümmern sich die Eltern.“ (Lehrer in der Mittelstufe)

„Lehrerinnen und Lehrer in Mathematik oder Naturwissenschaften können gar nicht richtig differenzieren. Natürlich mache ich das.“ (Sonderpädagogin in der Mittelstufe)

“Vom Mathelehrer kann ich nicht erwarten, dass er unser Kind individuell fördert. Der muss sich doch um die andern Kinder kümmern.“ (Mutter eines Kindes mit Dyskalkulie. Das Kind erhält die nötige individuelle Förderung über eine privat finanzierte Lerntherapie.)

“Jeder neuen Lehrerin, jedem neuen Lehrer müssen wir erklären, dass unser Kind Anspruch auf Nachteilsausgleich hat.“ (Vater eines Kindes mit ausgeprägter Lese-Rechtschreib-Schwäche)

„Für die Differenzierung sind die Sonderpädagogen zuständig.“ (Lehrerinnen und Lehrer in Unter- und Mittelstufe)

“Für einige Kinder und Jugendliche ist die Inklusion sicherlich gut. Aber nicht für die mit schweren Behinderungen.“ (Vater im Elternrat)

“Ihr Kind zeigt sich im Unterricht kaum auffällig. Deshalb hat es keinen großen Förderbedarf. Den haben vor allem die Kinder und Jugendlichen, die so auffällig sind, dass sie regelmäßig den Unterricht sprengen.“ (Förderkoordinatorin)

Ihr Kind kann die Klassenarbeit ruhig mitschreiben. Wird ja eh nicht benotet, da es zieldifferenziert unterrichtet wird.“ (Lehrer in der Mittelstufe)

“Es tut mir leid, aber die Mathetestung Ihres Kindes hat ergeben, dass es erst auf dem Stand Anfang zweiter Klasse ist.“ (Sonderpädagogin zu den Eltern einer Schülerin in Klasse 8!)

“Unterrichtsmaterialien für den Grundschulbereich finde ich in der Schulbibliothek nicht.“ (Schulbegleitung eines Kindes, das zieldifferenziert unterrichtet wird)

“Ihr Kind hat zwar einen speziellen Förderbedarf. Aber uns fehlen leider die Sonderpädagogen, um die individuelle sonderpädagogische Förderung abzudecken, die Ihrem Kind zustände.“ (Förderkoordinatorin)

Fazit:

Auf dem Papier ist die Inklusion fest verankert. In der Praxis ist sie noch längst nicht angekommen.

Zu oft fehlen in Hamburgs Regelschulen Fachwissen, gut erprobte Konzepte, verlässliche Kommunikationsstrukturen und vor allem ausreichende Ressourcen. Doch daran liegt es nicht allein.


Immer noch zu oft werden Kinder mit Behinderungen als etwas besonderes, etwas nicht normales, etwas zusätzliches oder gar belastendes angesehen.

In einer inklusiven Schule ist jedes Kind normal oder besonders – je nach Sichtweise. Jedes Kind ist gleich wertvoll!

Mein Wunsch für eine „Inklusionsmetropole“ Hamburg: Entwicklung einer Haltung, die Menschen mit Behinderungen als selbstverständlich ansieht und mitdenkt – nicht nur in der Schule, sondern überall.

Das Gehirn: unendliche Weiten – Oder: Probieren wir es doch mal mit Neurodiversität!

Mein Großvater war hirnverletzt. Aus dem Krieg brachte er Bombensplitter in seinem Kopf mit nach Hause. Die begleiteten ihn, bis er im Alter von 78 Jahren starb.

Die Splitter im Kopf verursachten immer wieder Schmerzen. Das machte meinen Großvater depressiv und aggressiv zugleich. Das war nicht leicht für seine Frau und seine Kinder.

Unser Pflegekind hat keine Splitter im Kopf. Sein Gehirn ist durch einen vorgeburtlichen Alkohol- und Drogenkonsum auf Dauer verändert. Wenn zu viele Dinge gleichzeitig auf unser Kind einströmen, ist es überfordert und reagiert aggressiv. Oder es schaltet ab und verweigert sich.

Als junge Frau habe ich ein Jahr lang mit Menschen mit einer Cerebralparese zusammen gelebt und gearbeitet. Bei einer Cerebralparese können sich Gehirn und Muskulatur nicht richtig miteinander verständigen. Menschen mit Cerebralparese haben Schwierigkeiten, ihre Bewegungen zu steuern. Sie haben Spastiken. Ihr Gleichgewicht ist gestört.

Bei autistischen Menschen wird vermutet, dass ihre unterschiedliche Wahrnehmung und Informationsverarbeitung auf unterschiedlichen Verarbeitungsprozessen im Gehirn beruhen.

Innenansicht eines Gehirns

Fragt man nach den Gemeinsamkeiten von Menschen mit Hirnverletzungen, FASD, Cerebralparese oder Autismus, so könnte eine Antwort darauf lauten:

Die Gehirne dieser Menschen sind geschädigt oder gestört. Dadurch sind sie dauerhaft eingeschränkt.

Diese Antwort geht von einer defizitär ausgerichteten Sichtweise aus. Das heißt:

Es gibt eine Norm. Alles, was von dieser Norm abweicht, ist schlecht, nicht normal, kaputt oder krank.

Viele Menschen mit Behinderung werden bis heute so definiert: Als Menschen, die nicht laufen, nicht sprechen, nicht hören, nicht sehen oder nicht richtig denken können.

Regenbogenfarbenes Unendlichkeitszeichen als Symbol für Autismus und Neurodiversität

Man kann aber auch sagen:

Die Gehirne dieser Menschen ticken anders: Sie sind anders verdrahtet und geschaltet. Deshalb entwickeln sie sich anders, nehmen anders wahr und kommunizieren anders.

Die Wissenschaft bezeichnet dies als Neurodiversität.

Neurodiversität bedeutet neurologische Vielfalt. Jeder Mensch, jedes Gehirn ist anders. Es gibt nicht den einen neurobiologischen Bauplan, sondern viele verschiedene. Damit entfällt die Unterscheidung zwischen gut oder schlecht, gesund oder krank, heile oder kaputt, normal oder behindert.

Jeder Mensch wird zu dem, was er ist: einzigartig und wunderbar!

Viele bunt bemalte Holzschuhe auf einer Bank

Mein Wunsch für eine „Inklusionsmetropole Hamburg“: ein neues Verständnis von Behinderung, das sich nicht an Defiziten orientiert, sondern jeden Menschen in seiner Einzigartigkeit Wert schätzt!

Umgang mit Vielfalt

Zwölf unterschiedliche Schuhe (darunter zwei rote) stehen zu einem Kreis angeordnet auf einer Kieselfläche.

Auf einem Spielplatz in Bergedorf. Unser Kind ist knapp drei Jahre alt und spielt mit einer Freundin aus der Krabbelgruppe. Eine weitere Mutter kommt mit ihren Kindern auf den Spielplatz. Eins davon möchte gerne mitspielen. Die Freundin aus der Krabbelgruppe rennt zu ihrer Mutter, geht hinter deren Rücken in Deckung. Derweil teilt unser Kind die Schaufeln. Der Mutter aus der Krabbelgruppe ist das ganze sichtlich peinlich: „Meine Tochter hat noch nie ein schwarzes Kind gesehen.“

Gut ein Jahr später auf einem anderen Spielplatz. Eine nicht sehr alte Frau im Rollstuhl sieht den Kindern beim Spielen zu. Die meisten Kinder (und Erwachsenen) schauen, scheinen verunsichert. Ganz selbstverständlich geht unser Kind auf die Frau zu und erkundigt sich, ob ihr Rollstuhl einen Elektroantrieb habe. Denn: Mit Rollstühlen kenne es sich aus. Sein Kumpel aus der Frühfördergruppe habe gerade einen neuen E-Rolli bekommen, während sein Bobby Car leider nur Fußantrieb habe.

Wieder einige Jahre später. Unser Kind ist inzwischen ein Schulkind. Wir besuchen die Oma im Krankenhaus. Sie hatte einen Schlaganfall und kann nicht laufen. Im Krankenzimmer steht ein Rollstuhl. Unser Kind ist begeistert: „Oma, keine Sorge. Den erklär ich dir ganz genau. Und dann schieb ich dich!“

Warum schreibe ich das? Weil ich es toll finde, wie selbstverständlich unser Kind mit vielem umgeht. Und das ganz ohne unser Zutun als Eltern.

Zeichnung eines Baumes, auf dessen Ästen viele unterschiedliche Kinder sitzen.

Denn: Bevor es zu uns kam, hat unser Kind zehn Monate in einem Kinderheim gelebt, gemeinsam mit Kindern (und Erziehern) in vielen verschiedenen Hautfarben. Für unser Kind ist es seitdem völlig normal, dass Menschen unterschiedlich aussehen.

In seinen ersten Lebensjahren war unser Kind sehr entwicklungsverzögert. Daher besuchte es lange Zeit eine integrative Frühfördergruppe. Hier hat unser Kind gelernt, dass es völlig okay ist, dass einige Kinder nicht laufen können. Oder nicht sprechen. Dafür nutzen sie spannende Hilfsmittel zur Fortbewegung. Und zur Kommunikation.

Viel wichtiger für unser Kind war es, in jeder Gruppenstunde die Rosinen aus dem rohen Brötchenteig zu picken. Natürlich gemeinsam mit den anderen Kindern. Denn alle mochten Rosinen – Behinderung hin oder her. Und alle haben sich anschließend gemeinsam wie Bolle gefreut, wenn sich die Erwachsenen darüber wunderten, wo denn die Rosinen in den fertig gebackenen Rosinenbrötchen geblieben waren.

Wenn Kinder von klein auf zusammen in Vielfalt leben, dann wird Vielfalt für sie zu etwas selbstverständlichem.

Mein Wunsch für eine „Inklusionsmetropole Hamburg“: ein selbstverständliches Miteinander von Kindern mit und ohne Behinderung – in Kindergärten und Schulen, auf Spielplätzen, beim Ferienprogramm, auf Freizeiten, in Sportvereinen, einfach überall.

FASD und Schule

Den meisten Kindern mit FASD sieht man ihre Behinderung von außen nicht an. Sie verfügen über eine große sprachliche Kompetenz. Im direkten Umgang sind sie freundlich, motiviert und zugewandt. Und dennoch haben fast alle von ihnen gravierende Probleme in der Schule. Woran liegt das?

Zeichnung eines menschlichen Gehirns

Bedingt durch die vorgeburtliche Schädigung von Gehirn und Nervensystem können sich Kinder mit FASD nur schwer konzentrieren, vergessen viele Dinge, sind unruhig und impulsiv.

Vielen fehlt ein genaues Verständnis von Zeit und Raum.

Das Verhalten ihrer Mitmenschen können Kinder mit FASD ebenso schwer einschätzen wie Gefahren. Daher sind sie äußerst leicht verführbar.

Aus Erfahrungen können sie nicht lernen, ihre Handlungsplanung ist stark eingeschränkt.

Aufgaben können sie nur bewältigen, wenn diese in viele kleine Arbeitsschritte eingeteilt sind.

Überdies zeigen viele Kinder mit FASD Entwicklungsverzögerungen, Teilleistungsschwächen und Lernschwierigkeiten.

Ein Kind malt mit Kreide auf einer Tafel.

Von außen ganz normal wirkend und sprachlich kompetent, werden Kinder mit FASD von ihrer Umwelt regelmäßig überschätzt. Das gilt ganz besonders für die Schule. Hier geraten Kinder mit FASD immer wieder in Überforderungssituationen, auf die sie äußerst heftig reagieren können, sei es mit wüsten verbalen Beschimpfungen, körperlichen Angriffen auf Lehrer und Mitschüler oder einer völligen Verweigerung.

Dieses „auffällige Verhalten“ wird von Seiten der Schule (zu) häufig als schlechtes Benehmen, Widerspenstigkeit oder Faulheit fehlinterpretiert und entsprechend sanktioniert, was eine erneute Überforderung der  Kinder zur Folge hat.

Diese „Teufelskreise“ lassen sich nur dadurch aufbrechen, indem die Schule die Bedürfnisse von Kindern mit FASD erkennt und Unterricht und Schulalltag daran anpasst. Dazu ist es nötig, FASD als eine lebenslange organische Behinderung zu begreifen, die eine spezielle sonderpädagogische Förderung nötig macht.

Mein Wunsch für eine „Inklusionsmetropole Hamburg“: Anerkennung eines speziellen sonderpädagogischen Förderbedarfs bei Kindern und Jugendlichen mit FASD !

Wie läuft es mit der Inklusion in Hamburgs Schulen?

Im Oktober 2009 beschloss die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig eine Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes. Seitdem haben alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Hamburg einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer allgemeinen Schule. 

Im März 2012 stellte der Hamburgische Senat sein „Konzept für inklusive Bildung“ vor. Damit wurde ein erster wichtiger Schritt eingeleitet auf dem Weg zu einer inklusiven Schule für alle, wie sie Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert. 

Die bisherigen Förder- (früher Lernbehinderten-) und Sprachheilschulen wurden aufgelöst. Gemeinsam mit den Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen REBUS ( für besonders verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler) wurden sie zu 13 neuen Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) zusammengeschlossen. 

Gleichzeitig wurden die an einigen allgemeinen Schulen bestehenden integrierten Regelklassen abgeschafft. Alle Klassen an allgemeinen Schulen sind seitdem für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und/oder emotionale-soziale Entwicklung geöffnet. 

Die speziellen Sonderschulen für Kinder mit Behinderung in den Bereichen Hören, Sehen, geistige Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung blieben weiter bestehen. Schülerinnen und Schüler mit speziellem Förderbedarf in diesen Bereichen haben allerdings seitdem die Möglichkeit, anstelle einer Sonderschule eine allgemeine Schwerpunktschule zu besuchen.

Mit diesen 2009 und 2012 getroffenen Regelungen vollzog Hamburg einen beeindruckenden Start in die von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte schulische Inklusion. Seitdem gilt Hamburg als Vorreiter eines inklusiven Schulwesens in Deutschland.

Das Bild zeigt Unterbeine und Füße eines Menschen auf einer grünen Wiese. Der Mensch trägt lange schwarze Hosen und rote Turnschuhe.

Inzwischen schreiben wir das Jahr 2021. Wo steht Hamburg in Sachen schulische Inklusion heute? 

Nach dem beeindruckenden Start vor mehr als 10 Jahren ist Ernüchterung eingetreten. Nach wie vor dominiert die Segregation Hamburgs Bildungssystem: 

Sonderschulen bestehen nicht nur weiterhin, sondern verzeichnen seit einigen Jahren wieder steigende Schülerzahlen. 

Die alten Förderschulen sind über die Hintertür zurückgekehrt und verbergen sich nun hinter der Bezeichnung ReBBZ Schulen. Hier stagnieren die Schülerzahlen, gehen nicht weiter zurück.

Quellen: Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft: Bericht zum 4. Quartal 2020; Geschäftsbericht und Haushaltsrechnung für die Jahre 2017-2019, Haushalts- und Konzernrechnungen für die Jahre 2015-2016

Elternvertretung wurde von Beginn an nicht inklusiv gedacht: Die gesetzliche Elternvertretung der allgemeinen Schulen ist regional nach Schulkreisen in 15 Kreiselternräten (KER) organisiert. Parallel dazu gibt es den Kreiselternrat Hamburger Sonderschulen (KER SO) als gesetzliche Elternvertretung der Hamburger speziellen Sonderschulen sowie der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren.

Die Verwaltungsstrukturen innerhalb der Behörde für Schule und Berufsbildung sind weiterhin auf Trennung ausgerichtet. Neben einer bezirklich organisierten Schulaufsicht für allgemeine Schulen gibt es eine Schulaufsicht spezielle Sonderschulen / Schulbegleitung sowie eine Schulaufsicht Regionale Bildungs-und Beratungszentren (ReBBZ) / Beratungszentrum Pädagogik bei Krankheit/Autismus (BBZ). Die Themen Inklusion und Sonderpädagogik werden im Referat Gestaltung und Unterrichtsentwicklung exklusiv in einer eigenen Abteilung gedacht.

Der 2019 von der Behörde für Schule und Berufsbildung vorgelegte Schulentwicklungsplan hat ausschließlich staatliche Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in Hamburg im Blick. Für die speziellen Sonderschulen und die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren sieht die Behörde eine gesonderte Planung vor.

In der öffentlichen Diskussion wird inzwischen wieder wie selbstverständlich von allgemeinen Schulen, Sonderschulen und Förderschulen gesprochen.

Fazit

Nach wie vor ist Hamburg weit entfernt von einem inklusiven Bildungssystem, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention fordert. 

Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein inklusives Schulsystem für alle. Dies schließt eine Beibehaltung von unterschiedlichen Bildungssystemen in Form von allgemeinen Schulen, Sonderschulen und Förderschulen aus.

Die Politik in Hamburg ist aufgefordert, ein Zeichen zu setzen und konkrete Pläne für eine Zusammenführung von Sonderschulen, ReBBZ Schulen und Regelschulen zu erarbeiten.

Erste Schritte hierzu können sein:

  • die Zusammenführung parallel existierender Verwaltungsstrukturen (z. B. Allgemeine Schulaufsicht – Aufsicht Sonderschulen – Aufsicht ReBBZ),
  • eine gemeinsame Organisation der Eltern- und Schülerräte von Regel-, Sonder- und Förderschulen auf Kreisebene,
  • eine verbindliche Zusammenarbeit von Regel- und Sonderschulen.

Mein Wunsch für eine „Inklusionsmetropole Hamburg“: Erarbeitung eines konkreten Fahrplans für die Zusammenführung von Sonderschulen, ReBBZ und allgemeinen Schulen !