Bauliche Barrierefreiheit ist wichtig!

In Hamburgs Sonder- und Schwerpunktschulen gibt es etliche Klassenräume, die für Schülerinnen und Schüler im Rollstuhl nicht erreichbar sind, da entsprechende Aufzüge fehlen.

Hinweisschild mit der Aufschrift "Barrierefreier Zugang", darunter ein Pfeil und ein Rollstuhlfahrerpiktogramm

Woran liegt das?

Die Behörde für Schule und Berufsbildung betrachtet derzeit Schulen bereits dann als barrierefrei, wenn

„alle Schülerinnen und Schüler im Rollstuhl oder mit Sehbeeinträchtigungen ohne Hindernisse einen Zugang zu Schulräumen haben oder dass bestimmte Räume speziell auf hörbehinderte Kinder ausgerichtet sind.“ (Schwerpunktschulen – hamburg.de)

Sprich eine Schule wird von der Schulbehörde bereits dann als barrierefrei angesehen, wenn zum Beispiel gehbehinderte Schülerinnen und Schüler einen barrierefreien Zugang zu Klassen- und Fachräumen im Erdgeschoss einer Schule haben.

Dies entspricht nicht der Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention, wonach Barrierefreiheit einen gleichberechtigten Zugang zu allen von Schülerinnen und Schülern genutzten Räumen bedeutet.

Mein Wunsch für eine „Inklusionsmetropole Hamburg“: Umfassende bauliche Barrierefreiheit in Hamburgs Schulen im Sinne von Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention!