Das Thema Inklusion im Schulausschuss

Am 6. September tagte der Hamburger Schulausschuss.

In einer öffentlichen Sitzung im Rathaus ging es um den Stand der Inklusion in Hamburgs Schulen.

Sechs Experten waren geladen.

Aus den Bereichen Schule, Wissenschaft, Sonderpädagogik, Zivilgesellschaft und Elternvertretung.

So sollte eine fachlich fundierte und differenzierte Diskussion ermöglicht werden.

Blick von unten auf den Eingangsturm des Hamburger Rathauses.

Tatsächlich ging es in der gesamten Sitzung sehr fachlich zu.

Viele wichtige Aspekte wurden behandelt.

Und es gab viele kluge Fragen und Antworten.

Hamburg wurde gelobt für sein klares Bekenntnis zur Inklusion.

Und für die Fortschritte, die die Stadt im Bereich der schulischen Inklusion bereits erzielt habe.

Hamburg wurde aber auch aufgefordert, in Sachen Inklusion nicht stehen zu bleiben.

Denn trotz der vielen Ressourcen, die Hamburg in den letzten Jahren in den inklusiven Umbau seines Schulsystems investiert hat, arbeiten noch längst nicht alle Schulen inklusiv.

Eins allerdings wurde in der gesamten Debatte außer acht gelassen.

Nämlich die Frage:

Was bedeutet eigentlich Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention?

Und was genau heißt das für Schulen?

Auf einer Schiefertafel steht mit Kreide geschrieben "TOGETHER". Darunter sieht man eine Kette bunter, gezeichneter Männchen, die sich an den Händen halten.

Bei der Staatenprüfung vor einem Jahr in Genf hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sehr deutlich erklärt:

Deutschland hält nach wie vor an seinen Sondersystemen für Menschen mit Behinderungen fest.

Damit verstößt Deutschland gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.

Auch Hamburg hat nach wie vor ein gut ausgebautes schulisches Sondersystem.

Bestehend aus 26 staatlichen Sonderschulen (einschließlich der Bildungsabteilungen an den Regionalen Bildungs- und Beratungszentren) und 5 privaten Sonderschulen.

Dass dieses Sondersystem nicht vereinbar ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention, dazu gab es in der gesamten Sitzung kein einziges Wort.

Weder von den geladenen Experten noch von den Mitgliedern des Schulausschusses.

Im Gegenteil:

Einige Experten lobten ausdrücklich „Hamburgs großartiges Elternwahlrecht“.

Dabei haben das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention in Berlin längst klar gemacht:

Ein Elternwahlrecht ist nicht vereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention.

Wenn, dann dürfte es höchstens ein Schülerwahlrecht geben.

Und das auch nur, wenn Schülerinnen und Schüler tatsächlich eine echte Wahlfreiheit haben.

Auf türkisem Untergrund steht in weißer Schrift: "Das Recht auf 
inklusive Bildung ist ein Recht des Kindes, nicht 
der Eltern. Ein dauerhaftes Vorhalten einer Wahlmöglichkeit durch das staatliche Schulsystem 
widerspricht der Verpflichtung aus der UN-BRK, wonach eine inklusive Schulstruktur den Bedürfnissen eines jeden Kindes gerecht werden muss. Ohne einen Plan, wie die Sonderstrukturen überwunden werden können, steht ein dauerhaftes Elternwahlrecht mit der UN-BRK nicht im Einklang."
Positionspapier der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention von 2017

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurde auch die Sicht auf Behinderung neu definiert.

Nicht mehr ein Mensch an sich ist behindert.

Sondern ein Mensch wird behindert.

Und zwar durch das Wechselspiel von individuellen Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren.

Diese menschenrechtliche Sicht auf Behinderung wurde in der gesamten Ausschuss-Sitzung viel zu selten berücksichtigt.

Dabei hat sie entscheidende Konsequenzen für die Umsetzung von inklusiver Bildung.

Es geht nämlich nicht mehr länger darum, welche Beeinträchtigungen und Defizite ein Kind hat.

Sondern es geht um die Frage:

Was braucht ein Kind, um bestmöglich an Bildung teilhaben zu können?

Diese Frage muss für jedes Kind gestellt werden. Und zwar unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder eben einer Behinderung.

Denn:

Inklusion unterscheidet nicht mehr nach Kategorien und Gruppen. Inklusion bezieht alle mit ein.

An einer riesigen Wand hängen viele Portrait Fotos von ganz unterschiedlichen Menschen. Davor sitzen drei Personen auf einer Bank und betrachten die Bilder.

In der Diskussion im Schulausschuss ging es ausschließlich um Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen.

Entweder im Bereich Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung.

Oder im Bereich kognitive und körperlich-motorische Beeinträchtigungen.

Es ging um Diagnostik und um die Zuordnung zu sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, die über Art und Umfang der Förderung entscheiden.

Solch ein Ansatz, der zwischen behindert und nicht-behindert unterscheidet, widerspricht den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention.

Auf dem Bild sieht man den Oberkörper eines jungen Mannes in einem bunten Kapuzen-Sweatshirt. Der Mann hält seinen rechten Arm auf Brusthöhe und zeigt mit dem Daumen nach unten.

Ein weiterer zentraler Aspekt fehlte in der gesamten Diskussion:

Inklusion ist keine Frage des Wollens.

Inklusion ist ein Menschenrecht.

Damit steht Inklusion über der Selbstbestimmung von Schulen.

Im Klartext heißt das:

Nicht die einzelne Schule entscheidet darüber, ob sie Inklusion möchte oder nicht.

Jede Schule ist zur Inklusion verpflichtet.

Ein klares Bekenntnis zur Inklusion bedeutet, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen.

Dazu gehört auch der Abbau schulischer Sondersysteme.

Diesen Schritt scheint Hamburg nach wie vor nicht gehen zu wollen.

Auf dem Bild sieht man die untere Hälfte eines Menschen in schwarzen Jeans und roten Turnschuhen, der einen Luftsprung macht.

Was sagt der Hamburger Landesaktionsplan 2023 zum Thema Arbeit und Beschäftigung?

Gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an Arbeit?

Davon sind zu viele Menschen mit Behinderungen in Hamburg immer noch weit entfernt.

Bei der letzten deutschen Staatenprüfung im August 2023 in Genf hat der UN-Fachausschuss erneut scharf kritisiert, dass Menschen mit Behinderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt nach wie vor benachteiligt werden.

Gleichzeitig forderte der UN-Fachausschuss:

Die in Deutschland immer noch vorherrschenden Sonderstrukturen müssen endlich abgebaut und der Arbeitsmarkt für alle offen und barrierefrei gestaltet werden.

Umso mehr erstaunt es, was der neue Hamburger Landesaktionsplan 2023 zum Thema Arbeit und Beschäftigung vorschlägt.

Blick von unten auf den Eingangsturm des Hamburger Rathauses.

1. Hamburg will Werkstätten für behinderte Menschen weiterentwickeln und stärken.

Es ist kaum zu glauben:

Die meisten der im Landesaktionsplan vorgestellten Maßnahmen zum Handlungsfeld „Arbeit und Beschäftigung“ konzentrieren sich tatsächlich auf die Weiterentwicklung und Stärkung von Werkstätten für behinderte Menschen.

Wie beim Thema Bildung setzt Hamburg also auch beim Thema Arbeit darauf, das Sondersystem umzugestalten und zu „verbessern“.

Anstatt den regulären Arbeitsmarkt inklusiver zu gestalten.

Konkret plant Hamburg folgendes:

  • Digitalisierung und Kommunikationsmöglichkeiten im Arbeitsbereich der Werkstätten sollen verbessert werden.
  • Das Mobilitätstraining in Werkstätten soll ausgeweitet werden.
  • Beschäftigungsangebote und Teilhabe-Ziele der Werkstatt-Beschäftigten sollen besser aufeinander abgestimmt werden.
  • Es soll feste Quoten geben für Außenarbeitsplätze. Und eine Mindestzahl für Übergänge aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sollen Werkstätten und Inklusionsbetriebe deutlich bevorzugt werden.

Diese Maßnahmen entsprechen nicht den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention!

Das Deutsche Institut für Menschenrechte und der Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben erst vor kurzem klar gestellt:

Um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, muss der gesamte Ausbildungs- und Arbeitssektor in Deutschland umgebaut und inklusiv gestaltet werden.

Segregierende Sonderstrukturen sind und bleiben konventionswidrig.

Auf dem Bild sieht man den Oberkörper eines jungen Mannes in einem bunten Kapuzen-Sweatshirt. Der Mann hält seinen rechten Arm auf Brusthöhe und zeigt mit dem Daumen nach unten.

2. Hamburg will das Budget für Arbeit weiterentwickeln und ausbauen.

Neben der Stärkung von Werkstätten will Hamburg das Budget für Arbeit weiterentwickeln und ausbauen.

Das Budget für Arbeit ist für behinderte Menschen mit einer sogenannten Werkstattberechtigung bestimmt, die nicht oder nicht mehr länger in einer Werkstatt arbeiten wollen.

Eigentlich ist es Aufgabe der Werkstätten, ihre Beschäftigten zu qualifizieren und langfristig auf den regulären Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Allerdings haben es die Werkstätten bis heute nicht geschafft, diesem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden.

Die Vermittlungsquote der Werkstätten liegt nach wie vor bei deutlich unter 1 Prozent.

Das Budget für Arbeit soll Menschen in Werkstätten einen neuen Weg öffnen, um es auf den regulären Arbeitsmarkt zu schaffen.

Und zwar zusätzlich zu dem bislang nicht wirklich erfolgreichen Weg über die Werkstätten.

In der Mitte des Bildes sieht man einen sehr langen Kassen-Bon. Darum stehen verschiedene Lebensmittel.

Interessant ist nun, was Hamburg mit dem Budget für Arbeit vorhat:

  • Es soll möglich werden, das Budget für Arbeit bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag auch unbefristet zu bewilligen.
  • Werkstätten und weitere Leistungserbringer der Eingliederungshilfe sollen als Begleitdienste im Budget für Arbeit zugelassen werden.
  • Die zwei Hamburger Werkstätten für behinderte Menschen (Elbe-Werkstätten GmbH und alsterarbeit gGmbH) sollen das Budget für Arbeit bei Arbeitgebern bekannter machen.
  • In einem Modellprojekt sollen zwei ausgelagerte Arbeitsgruppen der Elbe-Werkstätten in reguläre Arbeitsverhältnisse überführt werden. Außerdem soll mit beiden Werkstätten vereinbart werden, wie viele Werkstatt-Beschäftigte in ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden müssen.
  • Die Sozialbehörde plant eine Öffentlichkeitskampagne zum inklusiven Arbeitsmarkt.
  • Die Stadt Hamburg als öffentlicher Arbeitgeber will im Rahmen des Budgets für Arbeit mehr Arbeitsplätze für behinderte Menschen einrichten.

Die letzten beiden Punkte sollen vermutlich ebenfalls in enger Zusammenarbeit mit den Werkstätten umgesetzt werden.

Hamburg dreht damit in seinen Plänen einen entscheidenden Teil des Budgets für Arbeit einfach um.

Anstatt neue Alternativen zu den Werkstätten zu fördern und zu stärken, soll das Budget für Arbeit eng an die Werkstätten geknüpft werden.

Die Werkstätten sollen dafür zuständig werden, das Budget für Arbeit zu bewerben und umzusetzen.

Werkstatt-Beschäftigte, die auf den regulären Arbeitsmarkt vermittelt werden, sollen im Unterstützungssystem der Werkstätten eingebunden bleiben.

So werden die alten Sonderstrukturen erhalten und für die Zukunft gesichert.

Das widerspricht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.

Eine getigerte Katze sitzt neben einer kleinen Spielzeug-Küche mit hölzernen Mäusen.

3. Behinderung wird weiterhin als Einschränkung gesehen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention macht deutlich:

Ein Mensch ist nicht behindert. Er wird behindert.

Diese Aussage kennzeichnet ein neues Verständnis von Behinderung.

Behinderung wird nicht mehr als Defizit eines Menschen betrachtet.

Behinderung entsteht, wenn ein Mensch durch das Zusammenwirken von persönlichen Merkmalen und gesellschaftlichen Barrieren von gleichberechtigter Teilhabe ausgeschlossen wird.

Die im Hamburger Landesaktionsplan 2023 vorgestellten Maßnahmen im Handlungsfeld „Arbeit und Beschäftigung“ dagegen gehen weiterhin davon aus, dass Menschen mit Behinderungen per se eingeschränkt sind.

Und damit nicht so gut funktionieren wie Menschen ohne Behinderungen.

Zwar wird betont, dass Menschen mit Behinderungen durchaus Kompetenzen haben können.

Trotzdem wird wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass sie in ihrer Leistungsfähigkeit nicht mit Menschen ohne Behinderung mithalten können.

Daraus wird gefolgert:

  • Menschen mit Behinderungen brauchen einfache Aufgaben und Arbeitsabläufe.
  • Menschen mit Behinderungen brauchen dauerhafte Unterstützung.
  • Und: Ihre Arbeit muss auf Dauer subventioniert werden.


Hier wird an ein altes, immer noch tief verwurzeltes medizinisch geprägtes Bild von Behinderung angeknüpft.

Diese Sicht auf Behinderung entspricht nicht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.

Blick durch ein Gitter. Dahinter sieht man verschwommen zwei Arbeiter mit Helmen. Der Rest des Bildes ist unscharf.

4. Mein Fazit: Entscheidendes fehlt!

Der Hamburger Landesaktionsplan 2023 zeigt:

Hamburg hält am Sondersystem der Werkstätten fest und erklärt die Umsetzung des Budgets für Arbeit zum Ziel seiner inklusiven Arbeitsmarktpolitik.

Das ist erschreckend wenig und wird kaum dazu beitragen, den Arbeitsmarkt inklusiver zu gestalten.

Inklusion auf dem Arbeitsmarkt funktioniert nur, wenn sich der Arbeitsmarkt an sich verändert.

Barrieren müssen abgebaut und der Arbeitsmarkt für alle zugänglich werden.

Gleichzeitig müssen die nach wie vor bestehenden Sonderstrukturen zügig abgebaut werden.

Das bedeutet zum Beispiel:

Menschen mit Behinderungen müssen ihre Arbeit frei wählen können.

Sie müssen die Chance erhalten auf eine anerkannte Ausbildung im Regelsystem.

Behinderung darf nicht mehr länger als Einschränkung und Last verstanden werden.

Alle Menschen haben Potentiale, die es für den Arbeitsmarkt zu entdecken und zu erschließen gilt.

Daraus folgt auch: Die Arbeit von Menschen mit Behinderungen muss endlich angemessen entlohnt werden, damit sie ihren Lebensunterhalt darüber bestreiten können.

Zu all dem verliert der Hamburger Landesaktionsplan kein einziges Wort.

Auf dem Bild sieht man einen offenen beschrankten Bahnübergang auf einer Landstraße.

Übrig bleibt noch eine letzte Frage:

Wie konnte es passieren, dass die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention für einen inklusiven Arbeitsmarkt im Hamburger Landesaktionsplans 2023 so falsch verstanden wurden?

Diese Frage lässt sich durch einen Blick in das dokumentierte Beteiligungsverfahren beantworten.

Dort zeigt sich nämlich:

Alle Maßnahmenvorschläge, die Werkstätten für behinderte Menschen betreffen, wurden von der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen eingereicht.

In der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen haben sich die beiden Hamburger Werkstätten für Menschen mit Behinderung (alsterarbeit gGmbH und Elbe-Werkstätten GmbH), der Bergedorfer Impuls gGmbH, arinet, die Stiftung Rauhes Haus und die Hamburger Arbeitsassistenz gGmbH als Leistungsanbieter der Eingliederungshilfe zusammengeschlossen. 

Auf ihrer Website hebt die Landesarbeitsgemeinschaft hervor, wie eng sie mit den Leistungsträgern der Eingliederungshilfe und Rehabilitation und mit den relevanten Akteuren aus Politik und Verwaltung zusammenarbeitet. 

Wie erfolgreich sie dabei ist, zeigt sich am Hamburger Landesaktionsplan.

Hier wurde auf eine schlagkräftige Lobby-Vereinigung gehört – und nicht auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Oder auf Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertretungsorganisationen.

Zwei rote Gummistiefel spiegeln sich in einer großen Pfütze mit Regentropfen.

Endlich Antwort aus Berlin

Die Überraschung war groß, als ich vor einigen Tagen unseren Briefkasten öffnete.

Ein Brief vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales lag darin.

Mit der lange ersehnten Antwort auf unseren Offenen Brief!

Auf dem Bild sieht man den oberen Teil eines grauen Briefkastens. In der Klappe des Briefkastens steckt eine zusammengerollte Zeitung.

Ich bin ehrlich: Ich selbst hatte eine Antwort längst abgeschrieben.

Immerhin ist es fast ein halbes Jahr her, dass wir unseren Offenen Brief in Berlin übergeben haben. Und zwar an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und an das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Doch nun ist die Antwort darauf endlich da. Und das ist gut so.

Zwar steht in der Antwort nicht:

Die Bundesregierung plant, bis 2030 alle Förderschulen in Deutschland abzuschaffen.

So etwas zu erwarten, wäre auch nicht realistisch gewesen.

Aber die Antwort zeigt:

Beide Bundesministerien haben sich bewegt!

Auf dem Bild sieht man den dreiseitigen Antwortbrief der Ministerien. Darunter ist eingefügt: "#InklusiveBildungJetzt". Rechts oben ist ein Foto vom Bundeskanzleramt eingefügt.

Beide Bundesministerien haben unser Anliegen und damit das Menschenrecht auf inklusive Bildung doch noch ernst genommen und nicht mehr länger ignoriert.

Beide Bundesministerien haben miteinander gesprochen und tatsächlich gemeinsam geantwortet.

Beide Bundesministerien geben zu, dass Deutschland auch 15 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention immer noch „vor wesentlichen Herausforderungen auf dem Weg in ein durchweg inklusives Bildungssystem “ steht.

Beide Bundesministerien scheinen die Abschließenden Bemerkungen aus Genf ernst zu nehmen.

Und: Es heißt nicht mehr länger „Bildung ist ausschließlich Ländersache“.

So wie noch vor wenigen Monaten.

Stattdessen erklären die Vertreterinnen beider Bundesministerien:

„Die Bundesregierung unterstützt die Länder nach Kräften bei der Umsetzung der inklusiven Bildung.“

Auf einem kargen Boden wachsen einige wenige Kamille-Blumen.

Fachlich zuständig für Inklusive Bildung ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Konkret unternommen hat dieses Ministerium bislang kaum etwas, um die Umsetzung von inklusiver Bildung in Deutschland voranzutreiben.

In der Antwort aus Berlin wird darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung gezielte Forschungsförderung betreibe im Bereich der inklusiven Bildung.

Doch Forschungsförderung alleine reicht nicht aus, um inklusive Bildung endlich umzusetzen.

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat in seinen abschließenden Bemerkungen konkrete nächste Schritte vorgeschlagen.

Die Antwort aus Berlin weist auf den demnächst beginnenden Follow-up Prozess hin.

Im Follow-up Prozess wird die Umsetzung der UN-Empfehlungen genau überprüft.

Und zwar unter enger Beteiligung der Verbände von Menschen mit Behinderungen und der Zivilgesellschaft.

Und das sind auch wir!

Hier werden wir als Eltern weiter ansetzen und euch auf dem laufenden halten.

Versprochen!

Vier Menschen stehen in einem Kreis zusammen. Das Bild zeigt den Blick auf  ihre Beine und Füße. Alle tragen dunkle lange Hosen und Turnschuhe in unterschiedlichen Farben.

Wir Eltern von #WirWarenInGenf werden dran bleiben und nicht locker lassen.

Die gesamte Antwort aus Berlin:

Seite 1 der Antwort von BMAS und BMBF
Seite 2 der Antwort von BMAS und BMBF
Seite 3 der Antwort von BMAS und BMBF

Kein Grund zu feiern: 15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention, 15 Jahre Recht auf inklusive Bildung

Am 26. März 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet.

15 Jahre später ist unser Land immer noch meilenweit entfernt von einer erfolgreichen Umsetzung vieler der in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschriebenen Menschenrechte.

Darum habe ich heute folgende Pressemitteilung zum Stand der inklusiven Bildung in Hamburg verschickt:

Blick auf ein Regal mit vielen unterschiedlichen Zeitungen

Pressemitteilung

22. März 2024

15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention, 15 Jahre inklusive Bildung

In Hamburg immer noch kein Grund zum Feiern

Hamburgs Schulen sind noch weit davon entfernt, tatsächlich inklusiv zu sein

Was die Umsetzung von inklusiver Bildung angeht, gilt Hamburg im Vergleich zu anderen Bundesländern als sehr erfolgreich.

Trotzdem ist die Stadt auch 15 Jahre nach Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention immer noch weit entfernt von einem inklusiven Bildungssystem für alle.

  • Seit mehreren Jahren stagniert Hamburgs Exklusionsquote. Die Schulbehörde geht davon aus, dass sich hieran bis 2035 nichts ändern wird.
  • Die allermeisten Kinder und Jugendlichen, die in Hamburg inklusiv beschult werden, besuchen Grundschulen und Stadtteilschulen. An Gymnasien findet Inklusion nach wie vor kaum statt.
  • Immer noch gibt es in Hamburg ein gut ausgebautes schulisches Sondersystem. Bestehend aus 26 staatlichen Sonderschulen und 5 privaten Sonderschulen.
  • Mehr als die Hälfte aller Hamburger Schülerinnen und Schüler mit geistigen Behinderungen, körperlichen Behinderungen, Sinnesbeeinträchtigungen und komplexen Behinderungen besucht nach wie vor eine Sonderschule.
  • Entscheiden sich die Eltern dieser Kinder für eine inklusive Beschulung, stehen ihnen dafür nur sogenannte Schwerpunktschulen offen.
  • Nur 68 von 380 Hamburger Regelschulen sind Schwerpunktschulen. Nur wenige davon haben sich bislang intensiv damit beschäftigt, schuleigene Konzepte für eine inklusive Schule und eine individualisierte Unterrichtsgestaltung zu erarbeiten. Die Gefahr ist groß, dass die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderungen zu einer neuen Sonderform wird in einem ansonsten weiterhin nicht inklusivem Regelsystem.
  • Der neue Hamburger Landesaktionsplan 2023 zeigt: Hamburg will weiterhin am sogenannten Elternwahlrecht und damit am schulischen Sondersystem festhalten. Anstelle eines inklusiven Umbaus des gesamten Bildungssystems plant die Stadt, ihr schulisches Sondersystem zu überarbeiten und zu „verbessern“.
Auf dem Bild sieht man die offizielle Flagge der Vereinten Nationen.

Erst im vergangenen Sommer ist Deutschland von der UNO zum zweiten Mal in einer Staatenprüfung heftig kritisiert worden:

Nach wie vor gebe es in Deutschland zu viele Sonderschulen und zu viele Probleme bei der inklusiven Beschulung von Kindern mit Behinderungen.

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung hat die Bundesregierung mit Nachdruck dazu aufgefordert, den inklusiven Umbau des gesamten Bildungssystems deutlich zu beschleunigen.

Vor allem die Bundesländer müssten endlich konkrete Aktionspläne erstellen, die tatsächlich mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention übereinstimmen.

Dies kommt einer beispiellosen Bloßstellung der Länder gleich.

Die Länder haben der UN-Behindertenrechtskonvention bereits am 19. Dezember 2008 einstimmig und verbindlich im Bundesrat zugestimmt. Trotzdem verzögern und verschleppen sie seitdem in ihrer Schulpolitik die notwendige inklusive Schulreform.

Eltern behinderter Kinder aus mehreren Bundesländern haben jüngst in einem Offenen Brief – unterstützt von mehr als 140 Organisationen – die Bundesregierung aufgefordert, Druck auf die säumigen Landesregierungen aufzubauen.

Erst vor wenigen Tagen hat der Europarat seinen Staatenbericht zur Menschenrechts-Lage in Deutschland veröffentlicht. Darin kritisiert er, dass ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen und die Inklusion in Deutschland nach wie vor durch ausgrenzende Strukturen wie Sonderschulen und Werkstätten für behinderte Menschen äußerst erschwert sind.

Sechs Frauen und ein Mann stehen hinter einem großen schwarz-rot-gelben Banner mit der Aufschrift: "Seit 14 Jahren gilt die UN-Behindertenrechtskonvention: Schämt Euch! Shame on you! Deutschland verweigert das Menschenrecht auf inklusive Bildung. Eltern fordern Inklusion. Jetzt endlich!" Im Hintergrund sieht man den Uno-Hauptsitz in Genf.
Gemeinsam mit Eltern aus ganz Deutschland habe ich bei der 2. deutschen Staatenprüfung 2023 vor der UN in Genf demonstriert. Gleich mehrere Mitglieder des Uno-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen solidarisierten sich mit uns. Hier der Schweizer Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel. (Copyright Inklusion-in-hamburg.de)

Immer mehr Eltern in Hamburg kehren der schulischen Inklusion den Rücken zu.

Zu wenig Ressourcen, zu wenig Förderung und zu wenig Verlässlichkeit, so heißt es von allen Seiten.

Gleichzeitig bemängeln erste Eltern an Sonderschulen, dass auch dort immer mehr
Sonderpädagogen und Fachkräfte fehlen.

Dies zeigt:

Ein dauerhaftes Vorhalten von Sondersystem und Regelsystem, wie es Hamburg langfristig plant, ist angesichts von Lehrermangel und knapper Kassen zum Scheitern verurteilt.

Außerdem verstößt es gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.

Hamburgs Senat ist aufgefordert

  • sich klar zur UN-Behindertenrechtskonvention zu bekennen und sich mit Nachdruck und
    verbindlich für die vollständige Umsetzung von inklusiver Bildung einzusetzen.
  • das Ergebnis der Staatenprüfung ernst zu nehmen und einen wirksamen Aktionsplan für den Ausbau inklusiver Schulen vorzulegen.

Dieser Aktionsplan muss einen konkreten Zeitplan enthalten, bis wann der inklusive Umbau des gesamten Schulsystems abgeschlossen sein soll.

Er muss die notwendigen Maßnahmen für Schulentwicklung, Qualität und Personal enthalten und koordinieren.

Und er muss klare Verantwortlichkeiten für die Steuerung der inklusiven Entwicklung benennen sowie eine ausreichende Finanzierung hinterlegen.

Ein paar Füße in schweren roten Schuhen stampfen auf Asphalt.

Alle Bundesländer – und damit auch Hamburg – müssen endlich die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen und den Übergang vom Sonderschulsystem in ein inklusives Regelschulsystem zeitnah und verbindlich umsetzen.

#15Jahre #KeinGrundZumFeiern #InklusiveBildungJetzt!

Übrigens:

Auch in vielen anderen Bundesländern gab es heute solche Presseerklärungen zum Stand der inklusiven Bildung!

#WirWarenInGenf

Was sagt der Hamburger Landesaktionsplan 2023 zum Thema Inklusion an Schulen?

Nach der letzten Staatenprüfung im August 2023 zeigte sich der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen äußerst besorgt über die unzureichende Umsetzung von inklusiver Bildung in Deutschland.

Ganz besonders kritisierte er die weite Verbreitung von Förderschulen und Förderklassen.

Und die vielen Probleme, auf die behinderte Kinder, Jugendliche und ihre Familien stoßen, wenn sie sich für eine inklusive Beschulung entscheiden.

Umso interessanter ist es, was der neue Hamburger Landesaktionsplan 2023 zum Thema Inklusion an Schulen sagt.

Im Hintergrund des Bildes sieht man das Hauptgebäude der Vereinten Nationen in Genf, davor die Allee mit den Flaggen aller Mitgliedstaaten.

Im Landesaktionsplan wird zunächst die Entwicklung der schulischen Inklusion seit ihrer Einführung im Jahr 2012 vorgestellt.

Das ganze liest sich wie eine reine Erfolgsgeschichte.

Tatsächlich hat Hamburg im Vergleich mit anderen Bundesländern eine bemerkenswerte Entwicklung hingelegt.

Allerdings:

Die Stadt ist immer noch weit entfernt von einem inklusiven Schulsystem für alle.

  • Nach wie vor gibt es in Hamburg ein gut ausgebautes schulisches Sondersystem. Bestehend aus 26 staatlichen Sonderschulen und 5 privaten Sonderschulen.

Hier werden rund 40 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen unterrichtet. Mit steigender Tendenz.

  • Die allermeisten Kinder und Jugendlichen, die in Hamburg inklusiv beschult werden, besuchen Grundschulen und Stadtteilschulen. An Gymnasien findet Inklusion dagegen nach wie vor kaum statt.
  • Bereits seit mehreren Jahren stagniert die jährliche Exklusionsquote. Das heißt: Der Anteil der Schülerinnen und Schüler an Sonderschulen geht im Vergleich zu allen Hamburger Schülern nicht weiter zurück.

Die Hamburger Schulbehörde geht davon aus, dass sich hieran bis mindestens 2035 nichts ändern wird.

  • Die meisten Kinder und Jugendlichen mit geistigen Behinderungen, körperlichen Behinderungen, Sinnesbeeinträchtigungen und komplexen Behinderungen nehmen an inklusiver Bildung nach wie vor nicht teil.

Als Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedarfen werden sie überwiegend an Sonderschulen unterrichtet.

Im Schuljahr 2023/24 besuchten 2588 Schüler mit speziellen Förderbedarfen Sonderschulen.

Nur 1650 Schüler mit speziellen Förderbedarfen wurden inklusiv an Regelschulen unterrichtet.

Zum Vergleich:

Zu Beginn der schulischen Inklusion 2012/13 besuchten 1986 Schüler mit speziellen Förderbedarfen Sonderschulen und 1326 Regelschulen.

Außerdem steigt seit einigen Jahren die Zahl autistischer Schülerinnen und Schüler an Sonderschulen.

Das gleiche gilt für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Emotional-soziale Entwicklung, unter ihnen viele mit FASD.

Nur Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache konnten bislang mehrheitlich von der schulischen Inklusion profitieren. Sie werden inzwischen überwiegend an Regelschulen unterrichtet.

Dies alles zeigt:

Hamburgs angeblich so erfolgreiche Inklusion ist bislang nur eine sehr eingeschränkte Inklusion.

Weite Teile des Hamburger Schulsystems sind weiterhin auf Absonderung und Trennung ausgerichtet.

Ein Mensch studiert eine weißen Wand, an die viele Zettel und Pläne gepinnt sind.

Was plant Hamburg in Sachen schulische Inklusion?

1. Hamburg will an seinen Sonderschulen festhalten.

Damit Eltern behinderter Kinder weiterhin eine Wahl haben zwischen Sonderschule und Regelschule, will Hamburg am Sonderschulsystem festhalten.

Dies steht im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention.

Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt klar und deutlich:

Alle Kinder und Jugendlichen sollen gemeinsam unterrichtet werden.

Nach der Staatenprüfung im August 2023 hat der UN-Ausschuss Deutschland dazu aufgefordert, einen umfassenden Plan zu erstellen, wie der Übergang vom Sonderschulsystem in ein inklusives Regelschulsystem möglichst zügig umgesetzt werden kann.

Und zwar mit einem konkreten Zeitrahmen.

Mit der Zuweisung von personellen,
technischen und finanziellen Ressourcen.

Und mit klaren Verantwortlichkeiten für die
Umsetzung und Überwachung.

Darüber verliert der Hamburger Landesaktionsplan kein einziges Wort.

Drei grüne Kermit-Puppen sitzen nebeneinander auf zwei Holzbalken. Die erste Frosch-Figur hält sich die Ohren zu. Die zweite Frosch-Figur hält sich die Augen zu. Die dritte hält sich den Mund zu.

Stattdessen reduziert sich Hamburgs Planung darauf, „dass der Besuch einer allgemeinen Schule einen Mehrwert gegenüber anderen Schulformen bieten muss – durch konsequent gelebte Inklusion und ein positives Schulerlebnis besonders auch für Menschen mit Behinderungen.“

Als Mutter eines Kindes mit Behinderung bin ich fassungslos.

Bei inklusiver Bildung geht es um viel mehr als „positive“ Schulerlebnisse für Menschen mit Behinderungen.

Es geht um bestmögliche Bildung für alle.

Damit alle jungen Menschen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll entfalten können.

Eine Zeichnung mit vier bunten Pfeilen, die sich in der Mitte des Bildes treffen.

2. Hamburg will Schwerpunktschulen weiter stärken.

Hamburg hat das Recht auf inklusive Beschulung in seinem Schulgesetz festgeschrieben.

Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass behinderte Kinder und deren Eltern die freie Schulwahl haben.

Kinder und Jugendliche mit speziellen Förderbedarfen sollen an sogenannten Schwerpunktschulen unterrichtet werden.

Schwerpunktschulen sind Schulen, die als besonders erfahren und ausgestattet gelten, was den Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen angeht.

Fast alle Schwerpunktschulen haben bereits vor Einführung der Inklusion mit Integrationsklassen und integrativen Regelklassen gearbeitet.

Insgesamt gibt es in Hamburg 68 Schwerpunktschulen.

Nämlich 40 Grundschulen und 28 Stadtteilschulen, die sich sehr ungleichmäßig über das Stadtgebiet verteilen.

183 Grundschulen, 55 Stadtteilschulen und 74 Gymnasien sind keine Schwerpunktschulen.

Das bedeutet:

Nur jede 5. Hamburger Schule ist eine Schwerpunktschule.

Bereits der Landesaktionsplan 2019 sah vor, Schwerpunktschulen zu stärken.

Unter dem Namen „möglichmacher*“ entwickelte die Schulbehörde ein Modellprojekt, um ausgewählte Schwerpunktschulen bei ihrer inklusiven Schulentwicklung zu stärken und zu unterstützen.

An diesem Projekt beteiligten sich bislang 7 Grundschulen und 4 Stadtteilschulen.

Im neuen Landesaktionsplan bleibt offen, ob die Maßnahme „Schwerpunktschulen stärken“ diesmal alle Schwerpunktschulen mit einschließt.

Oder ob sie sich erneut nur auf ausgewählte Schwerpunktschulen konzentriert.

Sicher ist:

Nur ein kleiner Teil aller Hamburger Schwerpunktschulen scheint sich bislang intensiv damit beschäftigt zu haben, schuleigene Konzepte für eine inklusive Schule und eine individualisierte Unterrichtsgestaltung zu erarbeiten.

Dies erklärt auch, warum Eltern von inklusiv beschulten Kindern immer wieder über Schwierigkeiten berichten: bei Nachteilsausgleichen und Förderplanung, beim zieldifferenzierten Unterricht, bei der Zuweisung von Ressourcen oder der Zusammenarbeit mit Therapeuten.

Grundsätzlich halte ich das Konzept der Schwerpunktschulen für problematisch.

Zum einen geht es von einem medizinisch geprägten Behinderungsbegriff aus, der Beeinträchtigungen als Defizite ansieht.

Aufgrund dieser „Beeinträchtigungen“ sollen Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedarfen nur an besonders ausgestatteten Schulen oder spezialisierten Sonderschulen unterrichtet werden.

Zum andern ist die Gefahr groß, dass Schwerpunktschulen zu inklusiven Sonderformen werden in einem ansonsten weiterhin nicht inklusivem Regelsystem.

Vier Menschen sitzen gemeinsam an einem großen Tisch und arbeiten an ihren Laptops. Die Laptops sind mit einem größeren Computer verbunden. Auf dem Tisch liegen  verschiedene Zettel, Notizblöcke, Kabel und Handys. Außerdem sieht man einen Aktenordner, eine Brotdose und verschiedene Getränke.

3. Verbesserung der Beratungs- und Bildungsangebote

Der Landesaktionsplan 2023 sieht vor, Beratungsangebote und Bildungsangebote für Familien mit behinderten Kindern deutlich zu verbessern.

Und zwar über einen auf 5 Jahre angelegten Organisationsentwicklungsprozess.

Zuständig für den geplanten Organisationsentwicklungsprozess sind die speziellen Sonderschulen, die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren und das Bildungs- und Beratungszentrum Pädagogik bei Krankheit/Autismus.

Ziel des Organisationsentwicklungsprozesses ist es, Strukturen und Prozesse der speziellen Sonderschulen und Beratungszentren zu überarbeiten und neu aufzustellen:

  • um individuelle und flexible Bildungsverläufe zu ermöglichen und Bildungschancen zu vergrößern,
  • um die Teilhabe an Bildung und sozialem Miteinander zu verbessern,
  • und um die Zusammenarbeit untereinander sowie mit verschiedenen Professionen zu intensivieren und zu erweitern.

Es sollen also die speziell für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen gedachten besonderen Bildungs- und Beratungsangebote neu gestaltet und verbessert werden.

Allerdings: So funktioniert keine Inklusion.

Inklusion bedeutet nicht, das Sondersystem umzugestalten.

Inklusion bedeutet, das Gesamtsystem Schule von Grund auf umzubauen und inklusiv zu gestalten.

Auf dem Bild sieht man den oberen Teil eines großen Baukrans vor blauem Himmel.

4. Verbesserung der Barrierefreiheit

Bereits der erste Landesaktionsplan aus dem Jahr 2012 sah vor, die bauliche Barrierefreiheit an Hamburgs Schulen zu verbessern.

Seitdem betont der Senat gerne und regelmäßig, dass er jedes Jahr sehr viel Geld investiert, um Hamburgs Schulgebäude barrierefreier zu machen.

Als konkrete Maßnahme im Landesaktionsplan 2023 ist vorgesehen, alle Schulneubauten nach DIN 18040-1 barrierefrei zu planen und zu errichten.

Bei Sanierungen und Umbauten sollen zusätzliche Leistungen zur Barrierefreiheit nach individuellem Bedarf und entsprechend der DIN umgesetzt werden.

Damit knüpft der Landesaktionsplan 2023 nahtlos an die bisherige Schulpolitik des Senats an.

Doch was heißt das genau?

Werden Schulen in Hamburg neu gebaut, erhalten sie gemäß DIN 18040-1 automatisch Aufzüge, barrierefreie Zugänge und behindertengerechte WCs.

Neu gegründete Schwerpunktschulen erhalten außerdem eine zusätzliche Fläche von 24 Quadratmetern pro Zug. Hier können bei Bedarf Pflegeräume eingerichtet werden.

Weitere Bedarfe an Barrierefreiheit sollen zu Beginn der Bauvorhaben in Abstimmung mit der Schule ermittelt werden.

An dieser Stelle lohnt es, etwas tiefer zu gehen.

Und zwar mit der Frage: Welche Kriterien wendet Hamburg an bei der Gestaltung von Barrierefreiheit an Schulen?

In Hamburg werden Schulen als halb-öffentliche Gebäude betrachtet.

Es gibt den öffentlichen Bereich einer Schule. Nämlich das Schulbüro, Gemeinschaftsflächen und die Sporthalle.

Alle übrigen Schulräume werden in erster Linie von Schülern und Lehrern genutzt.

Damit gelten diese Räume aus Sicht der Schulbehörde als nicht öffentlich.

Entsprechend reduzieren sich die Anforderungen an Barrierefreiheit.

Was das bedeutet, zeigt sich bei der Sanierung bereits bestehender Schulen.

Hinweisschild mit der Aufschrift "Barrierefreier Zugang", darunter ein Pfeil und ein Rollstuhlfahrerpiktogramm"

Werden bereits bestehende Schulen saniert, erhalten sie behindertengerechte Zugänge zu allen öffentlichen Bereichen.

Also zu Sporthallen, Schulbüros und Gemeinschaftsflächen. Außerdem soll mindestens
ein behindertengerechtes WC je Schule geschaffen werden.

Für bestehende Schwerpunktschulen sind darüber hinaus behindertengerechte Zugänge zu Fachräumen, Ganztagsflächen und zu einzelnen Klassenräumen vorgesehen.

Dabei ist jede Schwerpunktschule aufgefordert, geschaffene barrierefreie Räume – je nach Bedarf – bestimmten Klassen oder Jahrgängen zuzuordnen.

Dies bedeutet: Einzelne Gebäude einer Schwerpunktschule müssen nicht unbedingt einen Aufzug erhalten. Oder einen barrierefreien Zugang.

In einem dreigeschossigen Klassenhaus einer bestehenden Schwerpunktschule reicht es zum Beispiel aus, wenn Klassenräume im Erdgeschoss von Schülerinnen und Schülern mit Rollstuhl erreicht werden können.

Insgesamt ist die bauliche Barrierefreiheit an Hamburgs Schulen also erheblich eingeschränkt.

Sie konzentriert sich nur auf ausgewählte schulische Räume.

Und sie konzentriert sich auf ausgewählte Schulen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention dagegen fordert klar und deutlich:

Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen müssen gleichberechtig Zugang haben zu allen Schulen und zu allen von Schülern genutzten Räumen.

Von einer umfänglichen Barrierefreiheit, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, sind Hamburgs Schulen also noch weit entfernt.

Zwei rote Gummistiefel spiegeln sich in einer großen Pfütze mit Regentropfen.

Werden die im Landesaktionsplan 2023 vorgesehenen Maßnahmen ausreichen, um Hamburgs Schulen inklusiver zu machen und so der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein gutes Stück näher zu kommen?

Meine Antwort darauf lautet: NEIN.

Denn Hamburg weigert sich weiterhin, sein Sonderschulsystem aufzugeben.

Gleichzeitig baut Hamburg mit seinen Schwerpunktschulen ein neues, vermeintlich inklusives Sondersystem aus.

Beides hat zur Folge, dass an den meisten Hamburger Schulen nach wie vor keine Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen zu finden sind.

Gleiche Startchancen für alle?

In Hamburg startet das neue Startchancen-Programm der Bundesregierung.

Es spült der neuen Schulsenatorin Ksenija Bekeris in den nächsten 10 Jahren insgesamt 215 Millionen Euro in die Kasse.

Mit dem Geld sollen sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler beim Lernen der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik sowie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden.

Für mehr Bildungsgerechtigkeit und gute Startchancen für alle.

Das Bild zeigt eine Schnur, an der sechs unterschiedliche Euro-Scheine mit Wäscheklammern befestigt sind. Im Hintergrund sieht man Holzplanken.

Geld für Bildung an sich ist eine gute Sache.

Gute Bildung bedeutet mehr gesellschaftliche Teilhabe und bessere Lebenschancen.

Das stärkt die Demokratie und sichert die Zukunft unseres Landes.

Allerdings:

Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen werden im bundesweiten Startchancen-Programm – wieder einmal – vergessen.

Gute Startchancen für Menschen mit Behinderungen interessieren die Bundesregierung anscheinend nicht.

Obwohl das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an Bildung für Menschen mit Behinderungen seit 15 Jahren gesetzlich festgeschrieben ist.

Geht es um inklusive Bildung, dann heißt es derzeit von der Bundesregierung:

„Bildung ist Ländersache“.

Gleichzeitig zeigen das Startchancen-Programm und der Digital-Pakt:

Die Bundesregierung kann durchaus Verantwortung übernehmen in Sachen bundesweite Bildung.

So sie denn will.

Seit 4 Monaten warten 140 namhafte Vereine und Verbände und über 1.400 Einzelpersonen vergeblich darauf, dass die Bundesregierung den Offenen Brief #InklusiveBildungJetzt! beantwortet.

In Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit und einer gleichzeitigen Radikalisierung in unserer Gesellschaft ein denkbar schlechtes Zeichen.

Dabei bietet inklusive Bildung den Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit für alle.

Das Bild zeigt mich vor einem gelben Briefkasten. Im Schlitz des Briefkastens stecken meine zwei blauen Briefe nach Berlin.
Copyright Inklusion-in-hamburg.de

Übrigens:

Inzwischen habe ich zwei blaue Briefe geschrieben und verschickt.

An die Bundesminister Hubertus Heil und Bettina Stark-Watzinger.

Eltern erhalten „blaue Briefe“ von der Schule, wenn die Versetzung ihrer Kinder gefährdet ist.

Meine blauen Briefe zeigen meine große Enttäuschung über das Schweigen der zwei Minister.

Es kann und darf nicht sein, dass in einem freiheitlich-demokratischen Land wie Deutschland das Menschenrecht auf Inklusion einfach ignoriert wird.

Zwei rote Schuhe baumeln mit Schnürsenkeln zusammengebunden in der Luft. Dahinter sieht man blauen Himmel.

Wollt ihr auch blaue Briefe nach Berlin schicken?

Alle Informationen dazu und auch einen Beispiel- Brief findet ihr hier:

#InklusiveBildungJetzt! Wo bleibt die Antwort auf unseren Offenen Brief? – mittendrin e.V. (mittendrin-koeln.de)

Enttäuschend: Hamburgs Landesaktionsplan 2023

Lange haben wir auf die Neufassung des Hamburger Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gewartet.

Nun ist sie endlich da.

Allerdings: Das Ergebnis bleibt deutlich hinter den Erwartungen von Menschen mit Behinderungen und deren Familien zurück.

Das Bild zeigt das Logo des Beteiligungsverfahren zur Neufassung des Hamburger Landesaktionsplans 2021/22: Mit uns! Inklusion gestalten.
Logo zum Beteiligungsverfahren Bild: © Sozialbehörde

Sie erinnern sich?

Zwischen März 2021 und Juni 2022 hatte die Hamburger Sozialbehörde ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren durchgeführt.

Die Sozialbehörde wollte wissen:

Wie kann Inklusion in Hamburg verbessert werden?

Viele Menschen mit und ohne Behinderung haben darauf geantwortet.

Über 1.800 Vorschläge kamen so zusammen.

Dann begann das lange Warten.

Über ein Jahr lang waren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hamburger Fachbehörden beschäftigt.

Sie haben die über 1.800 Vorschläge gesichtet, geordnet, zusammengefasst, gewichtet und bewertet.

Auf der linken Bildseite sieht man Füße und Unterschenkel eines Menschen, der an der Kante eines Bahnsteigs steht. Der Mensch trägt Turnschuhe, Ringelsocken und eine schwarze Sporthose. Rechts im BIld sieht man Schienen, die im nebeligen Bild-Hintergrund verschwinden.

Am Ende übrig blieben 66 konkrete Maßnahmen, verteilt auf 8 zentrale Handlungsfelder.

Das ist nicht gerade viel.

Hinzu kommt:

Auch die Inhalte vieler Maßnahmen sind mager bis enttäuschend.

Einiges deckt sich nicht mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.

Und auch nicht mit den Empfehlungen aus der 2./3. deutschen Staatenprüfung 2023 in Genf.

Mit meiner Kritik bin ich nicht alleine.

Die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, Ulrike Kloiber, mahnt in ihrer Stellungnahme zur Neufassung des Landesaktionsplans 2023:

  • Bei den meisten Maßnahmen fehlen konkrete Ziele.
  • Bei den meisten Maßnahmen fehlen konkrete Zeitangaben, ab wann sie beginnen sollen und bis wann sie umgesetzt sein sollen.
  • Generell fehlen Angaben und Vorschläge, wie sich Eignung und Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen lassen.
  • Es wird nicht deutlich, welche tatsächlichen Fortschritte Hamburg bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bislang gemacht hat.
  • Es fehlen konkrete Ansprechpartner, die für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig sind.
Das Bild zeigt bunte Hürdenstöcke, wie sie bei Reitwettkämpfen verwendet werden.

Auch die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. hat sich zur Neufassung des Landesaktionsplans 2023 geäußert.

Sie lobt: Mit dem Beteiligungsverfahren konnten viele Betroffene erstmals ihre Erfahrungen und Forderungen vortragen.

Dann führt sie kritisch an:

  • Weiterhin bestehen in Hamburg zu viele Hürden für Menschen mit Behinderungen.
  • Betroffene wünschen sich endlich spürbare Verbesserungen in ihrem Alltag.
  • Der Landesaktionsplan bleibt hinter den Erwartungen vieler Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen zurück.
Loge des Schattenbericht Hamburg (UN-BRK)

Für Juni 2024 ist der Schattenbericht Hamburg zum Landesaktionsplan 2023 angekündigt.

In diesem Bericht kommen ausschließlich Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertreter zu Wort.

Sie stellen vor, wie ein inklusives Hamburg in ihren Augen aussehen sollte.

Und sie werden klar und deutlich Stellung beziehen zum jetzt vorgelegten Landesaktionsplan 2023.

Das Bild zeigt einen Spiralblock mit fünf bunten Bewertungs-Smileys. Daneben liegt ein Bleistift.

Übrigens:

Bereits bei der Vorstellung des Landesaktionsplans 2023 auf der Landespressekonferenz Hamburg war zu spüren, welchen Stellenwert der Hamburger Senat dem Landesaktionsplan und seiner Umsetzung einräumt.

15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und 11 Jahre nach dem ersten Landesaktionsplan in Hamburg führte Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer tatsächlich an:

„Jetzt bedeutet ein Inkrafttreten nicht immer notwendigerweise, dass man sofort Maßnahmen aus einer gesetzlichen Regelung umsetzen kann.“

Zuvor hatte die Sozialsenatorin den neuen Landesaktionsplan damit beworben, dass auch Menschen ohne Behinderung von den Maßnahmen profitieren würden.

Außerdem erinnerte sie daran: Jeden kann irgendwann eine Behinderung treffen.

Dies zeigt mir:

Der Hamburger Senat hat den Kern der UN-Behindertenrechtskonvention nicht verstanden. Oder er will ihn nicht verstehen.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention braucht keine Rechtfertigung.

Sie ist eine Verpflichtung.

Denn es geht um Menschenrechte.

Füße in roten Turnschuhen baumeln über Pflastersteinen.

Als Mutter eines Kindes mit Behinderung in Hamburg erwarte ich deutlich mehr von der Hamburger Politik als das, was der Hamburger Senat mit dem neuen Landesaktionsplan 2023 geliefert hat.

Mehr zu einzelnen Inhalten des neuen Landesaktionsplans finden Sie hoffentlich möglichst bald hier in meinem Blog.

Den gesamten Landesaktionsplan 2023 zum Nachlesen finden Sie hier.

Festgefahren: Inklusive Bildung in Hamburg 2023

Wie ist Hamburg bei der Umsetzung von Inklusion in seinen Schulen im Jahr 2023 vorangekommen?

Die Stadt gilt nach wie vor als Vorbild, was schulische Inklusion angeht.

Und im Vergleich mit anderen Bundesländern ist Hamburg sicherlich schon weit gekommen.

Trotzdem ist die Stadt noch weit entfernt von einem inklusiven Schulsystem, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht.

Nämlich einem Schulsystem, in dem Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen. Und zwar in einer Schule für alle.

Das Bild zeigt ein trocken gefallenes weißes Ruderboot im Schlick.

Nach wie vor gibt es in Hamburg ein gut ausgebautes schulisches Sondersystem.

Bestehend aus 26 staatlichen Sonderschulen und 5 privaten Sonderschulen.

Hier wurden im Schuljahr 2022/23 mehr als 4400 Schülerinnen und Schüler exklusiv unterrichtet.

Das waren rund 40 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen.

Die Graphik zeigt die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen, die in Hamburg zwischen 2013 und 2023 in Regelschulen und Sonderschulen unterrichtet wurden. Und zwar aufgereiht nach Schuljahren.
Aus: Das Schuljahr 2022/23 in Zahlen. Das Hamburger Schulwesen. Hrsg. vom Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung, Hamburg 2023. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten und speziellen Förderschwerpunkten sind hier zusammengefasst.

An diesen Zahlen hat sich in den letzten fünf Jahren nicht wirklich etwas verändert.

Und so wird es wohl auch in Zukunft bleiben.

Bildungsforscher gehen davon aus, dass die Exklusionsquote in Hamburg bis 2035 bei 2,66 stehen bleiben wird.

Die Exklusionsquote gibt den Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen an, die exklusiv an Sonderschulen unterrichtet werden. Und zwar gemessen an allen Schülerinnen und Schülern mit Vollzeitschulpflicht (Jahrgangsstufen 1 bis 9 bzw. 10).

Bei ihren Berechnungen für Hamburg stützen sich die Bildungsforscher auf Zahlenmaterial, das von der Hamburger Schulbehörde für die Kultusministerkonferenz der Länder zusammengestellt wurde.

Die Tabelle zeigt die tatsächlichen und erwarteten Exklusionsquoten für die Schuljahre 2008/09, 2020/21, 2025/26, 2030/31 und 2035/36 im Ländervergleich.
Klaus Klemm: Inklusion in Deutschlands Schulen: Eine bildungsstatistische Momentaufnahme 2020/21, Gütersloh 2022, S. 18.

Die Zahlen zeigen:

Bis 2035 wird in Hamburg ein großer Teil von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen weiterhin an Sonderschulen unterrichtet werden.

Damit scheint die Hamburger Politik zufrieden.

Denn:

Hamburg hat zwar das Recht auf Inklusion in seinem Schulgesetz verankert.

Allerdings will die Stadt ihr Sonderschulsystem nicht aufgeben.

Eltern sollen auch in Zukunft wählen können, ob ihr behindertes Kind in einer Regelschule oder in einer Sonderschule beschult wird.

Das verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin stellte bereits 2017 klar:

Die Aufrechterhaltung zweier Schulsysteme lässt sich menschenrechtlich nicht über
das Elternwahlrecht rechtfertigen.

Der Staat darf seine Verantwortung für einen schulischen Systemwechsel nicht an Eltern abgeben.

Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.): Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht.
Warum es die inklusive Schule für alle geben muss (Position Nr. 10), Berlin 2017.

Besonders Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedarfen werden in Hamburg nach wie vor an Sonderschulen unterrichtet. Und zwar mit steigender Tendenz.

Das zeigt die Schulstatistik 2022/23:

Eine Graphik zeigt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedarfen, die zwischen 2013 und 2023 an Regelschulen und an Sonderschulen unterrichtet wurden, aufgereiht nach Schuljahren.
Aus: Das Schuljahr 2022/23 in Zahlen. Das Hamburger Schulwesen. Hrsg. vom Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung, Hamburg 2023. Unter speziellen Förderbedarfe werden die Förderschwerpunkte geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Hören, Sehen und Autismus zusammengefasst.

Eine Graphik zeigt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen, die zwischen 2013 und 2023 an Regelschulen und an Sonderschulen unterrichtet wurden, aufgereiht nach Schuljahren.
Aus: Das Schuljahr 2022/23 in Zahlen. Das Hamburger Schulwesen. Hrsg. vom Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung, Hamburg 2023.

In der Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedarfen befinden sich mehrheitlich Kinder und Jugendliche mit geistigen Behinderungen, körperlichen Behinderungen, Sinnesbeeinträchtigungen und komplexen Behinderungen.

Also genau die Kinder und Jugendlichen, die eine zentrale Zielgruppe bei der Umsetzung von inklusiver Bildung sein sollten.

Doch die meisten dieser Kinder und Jugendlichen nehmen an Inklusion nach wie vor nicht teil.

Im Gegenteil.

Im Schuljahr 2022/23 wurden in Hamburg deutlich mehr Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedarfen exklusiv an Sonderschulen unterrichtet als zu Beginn der schulischen Inklusion.

Auf der linken Seite des Bildes sieht man eine Gruppe bunter Spielfiguren aus Holz, die im Kreis zusammen stehen. Auf der rechten Bildseite stehen eine schwarze und eine weiße Spielfigur nebeneinander, mit deutlichem Abstand zu den andern.

Nach der Einführung der schulischen Inklusion haben vor allem Schülerinnen und Schüler mit sogenannten geistigen Behinderungen an Sonderschulen zugenommen.

Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die sich keinem der klassischen Förderschwerpunkte zuordnen lassen. Hierunter fallen auch Schülerinnen und Schüler mit Autismusspektrumstörungen.

Außerdem stieg die Zahl der Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Emotional-soziale Entwicklung, die exklusiv an Sonderschulen unterrichtet werden.

Profitieren von der Inklusion konnten dagegen Schülerinnen und Schüler mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen und Sprache. Sie werden in Hamburg inzwischen meist an Regelschulen unterrichtet.

Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich übrigens auch in den anderen Bundesländern.

Ein Kreisdiagram zeigt die Häufigkeit der verschiedenen Förderschwerpunkte bei Schülerinnen und Schülern, die exklusiv in Sonderschulen unterrichtet werden. Und zwar für das Schuljahr 2011/12.
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (Hrsg.): Sonderpädagogische Förderung in Schulen 2011 bis 2020, Berlin 2022.

Ein Kreisdiagram zeigt die Häufigkeit der verschiedenen Förderschwerpunkte bei Schülerinnen und Schülern, die exklusiv in Sonderschulen unterrichtet werden. Und zwar für das Schuljahr 2020/21.
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (Hrsg.): Sonderpädagogische Förderung in Schulen 2011 bis 2020, Berlin 2022.

Neben seinem Sonderschulsystem hat Hamburg nach Einführung der schulischen Inklusion auch an einem zweigliedrigen Schulsystem ab Klasse 5 festgehalten.

Stadtteilschulen nehmen seitdem die meisten Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen auf.

In Gymnasien dagegen fand auch im Schuljahr 2022/23 Inklusion kaum statt.

Diese Mischung von Inklusion und Exklusion in Hamburgs Schulen widerspricht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.

Im August 2023 prüften die Vereinten Nationen in Genf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

Das Ergebnis war beschämend.

In fast allen Lebensbereichen ist Deutschland in den letzten 14 Jahren mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kaum vorangekommen.

Das gilt auch für die inklusive Bildung.

Mehr als die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen werden in Deutschland nach wie vor in Sonderschulen unterrichtet.

Viele Menschen stehen hinter einem großen schwarz-rot-gelben Banner mit der Aufschrift: "Seit 14 Jahren gilt die UN-Behindertenrechtskonvention: Schämt Euch! Shame on you! Deutschland verweigert das Menschenrecht auf inklusive Bildung. Eltern fordern Inklusion. Jetzt endlich!" Im Hintergrund sieht man den Uno-Hauptsitz in Genf.
Gemeinsam mit Eltern aus ganz Deutschland demonstrierte ich im August 2023 vor dem Uno-Hauptsitz in Genf. Zur gleichen Zeit fand drinnen die deutsche Staatenprüfung statt.

Was genau geschehen muss, damit Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen endlich in ganz Deutschland gemeinsam lernen können, hat der UN-Fachausschuss in seinen abschließenden Bemerkungen klar benannt.

In diesen abschließenden Bemerkungen fordert der UN-Fachausschluss die Bundesregierung, die Landesregierungen und die Kommunen dazu auf:

  • konkrete Zeitpläne zu erstellen, bis wann schulische Sondersysteme vollständig abgebaut sind.
  • konkrete Pläne zu erstellen, wie gemeinsame Schulen für alle möglichst zügig umgesetzt werden. Und zwar mit klaren Ressourcenzuweisungen, was Menschen, Technik und Geld angeht.
  • klar zu benennen, wer für die Umsetzung und Überwachung der Inklusion in Schulen zuständig ist.
  • Sensibilisierungs- und Bildungskampagnen zu starten. Um inklusive Bildung auf Gemeindeebene und bei den zuständigen Behörden zu fördern.
  • endlich sicherzustellen, dass alle Kinder mit Behinderungen Regelschulen besuchen können.

Bund und Länder und damit auch Hamburg sind nun gefordert.

Das Bild zeigt ein Paar rote Gummistiefel, die im Regen in einer Pfütze auf einer Brücke stehen.

#InklusiveBildungJetzt! Der Bund ist gefordert.

Es besteht dringender Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ganz besonders im Bereich inklusiver Bildung (Artikel 24).

Das ist die Botschaft unseres Offenen Briefes, der heute Mittag in Berlin an die Minister Hubertus Heil (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und Bettina Stark-Watzinger (Bundesministerium für Bildung und Forschung) übergeben wurde.

Vorschulkind mit Brille hält den Großausdruck des Offenen Briefes in die Kamera. Er steht vor dem Bundesarbeitsministerium.
Übergabe unseres Offenen Briefes vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. (copyright: Berliner Bündnis für schulische Inklusion, 2023)

Mehr als 140 Verbände und Organisationen sowie mehr als 1.400 Einzelpersonen aus ganz Deutschland haben unseren Offenen Brief inzwischen unterzeichnet.

Darunter sind viele Eltern von Kindern mit Behinderung. Und auch viele Menschen, die im Bereich Bildung und Wissenschaft tätig sind.

Zu den unterzeichnenden Verbänden gehören unter anderem

  • der Paritätische,
  • die Sozialverbände VdK und SoVD,
  • der Grundschulverband,
  • die Gewerkschaft GEW,
  • der Verband Sonderpädagogik,
  • der Verband der Kinder- und Jugendmedizin,
  • die Lebenshilfe,
  • die LIGA Selbstvertretung
  • zahlreiche Selbstvertretungs- und Elternorganisationen.
Auf dem Foto sieht man den deutschen Bundestag im ehemaligen Reichstaggebäude in Berlin. Davor weht eine große Deutschland-Flagge.

Unser offener Brief richtet sich bewusst nicht an die Bundesländer. Sondern an den Bund.

Deutschland als Gesamtstaat muss sich endlich seiner vollen Verantwortung für die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland stellen. Die Rüge, die der Uno-Fachausschuss für die Rechte behinderter Menschen der Bundesregierung nach der Staatenprüfung ausgestellt hat, benennt dies klar und deutlich.

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zählt die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems für alle. Und zwar bundesweit.

Viel zu lange hat Deutschland seine Verantwortung für inklusive Bildung auf die Länder abgeschoben. Damit muss nun Schluss sein.

Ein Junge steht vor einem geöffneten Briefkasten. Er hält eine bunte Postkarte in seiner linken Hand.

In unserem Offenen Brief fordern wir:

  • umfassende Aktionspläne für inklusive Bildung in allen Bundesländern,
  • eine einheitliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich,
  • ein offensives Eintreten für die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention in allen Bereichen,
  • eine bundesweite Aufklärungskampagne, die deutlich macht: Inklusion ist Menschenrecht. Inklusion ist Pflicht, keine Kür. Inklusion darf nicht mehr in das Belieben der Länder gestellt werden.

Alle jungen Menschen mit Behinderung müssen ihr Menschenrecht auf inklusive Bildung in einem inklusiven Schulsystem wahrnehmen können. Überall in Deutschland.

Sie wollen mehr über den Offenen Brief wissen?

Kein Problem! Den gesamten Brief sowie die Liste der Unterzeichner finden Sie hier.

Sie wollen den Offenen Brief gerne noch mit unterzeichnen?

Auch das ist noch möglich. Klicken Sie dafür bitte hier:

http://allianz-inklusive-bildung.de/unterzeichne-den-offenen-brief/


Sollte das Formular nicht funktionieren, können Sie mir auch gerne eine E-Mail schreiben:

silke-brockerhoff(ed)inklusion-in-hamburg.de

Antworten Sie einfach mit ‘Ja, ich möchte unterzeichnen!’ und geben Sie mir Ihren vollständigen Namen und Ihren Wohnort an. Bei Verbänden/Vereinen/Organisationen nehmen wir auch gern das Logo mit auf.

Mehrere Frauen und ein Kind stehen vor dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und halten Großausdrucke des Offenen Briefes in die Kamera.
Mitstreiterinnen des Berliner Bündnisses für schulische Inklusion stehen vor dem Bundesministerium für Bildung und Forschung in Berlin und präsentieren unseren Offenen Brief. (copyright: Berliner Bündnis für schulische Inklusion, 2023)

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung.
Denn: Inklusion schaffen wir!

Es geht weiter mit #WirWarenInGenf und #InklusiveBildungJetzt!

Ende August hat der Uno-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geprüft.

Zur gleichen Zeit habe ich mit 30 weiteren Eltern und Unterstützern von Kindern mit Behinderung aus ganz Deutschland vor dem europäischen Hauptsitz der Vereinten Nationen in Genf protestiert:

Für inklusive Bildung und eine zügige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

Inzwischen liegen die schriftlichen Ergebnisse der Prüfung vor und sind als „Abschließende Bemerkungen“ auf der  Website des Ausschusses veröffentlicht.

In diesen „Abschließenden Bemerkungen“ richtet der Uno-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen klare Empfehlungen und Forderungen an die Bundesregierung, wie die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland besser umgesetzt werden soll. 

Unter anderem mahnt der Ausschuss:

Die Bundesregierung darf die Verantwortung für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nicht mehr länger auf die Länder abschieben.

Viele Menschen stehen hinter einem großen schwarz-rot-gelben Banner mit der Aufschrift: "Seit 14 Jahren gilt die UN-Behindertenrechtskonvention: Schämt Euch! Shame on you! Deutschland verweigert das Menschenrecht auf inklusive Bildung. Eltern fordern Inklusion. Jetzt endlich!" Im Hintergrund sieht man den Uno-Hauptsitz in Genf.
Gemeinsam mit Eltern aus ganz Deutschland demonstrierte ich vor dem Uno-Hauptsitz in Genf.

Dies haben wir aufgenommen und einen Offenen Brief an den Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil und die Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger verfasst.

Heute wird dieser Offene Brief persönlich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung in Berlin übergeben. Und zwar von Müttern von Kindern mit Behinderung, die in Genf mit dabei waren.

Das Bild zeigt den Eingang zur Berliner U-Bahnhaltestelle "Bundestag".

Inklusive Bildung ist mehr als Sonderpädagogik und Schulbegleitung

Neulich war ich auf einer Veranstaltung von Leben mit Behinderung Hamburg.

Eingeladen war der Hamburger Schulsenator Ties Rabe.

Es ging um ein wichtiges Thema, nämlich Teilhabe an Bildung im Schuljahr 2023/2024:

Wie sind Hamburger Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in das neue Schuljahr gestartet?

Zahlreiche Eltern waren zu der gemeinsamen Diskussion gekommen.

Sie wollten vor allem ihren Ärger loszuwerden:

Ärger über nach wie vor fehlende Schulbegleitungen und überlastete Sonderpädagogen in den Regelschulen.

Aber auch Ärger über fehlende Sonderpädagogen und andere Fachkräfte in den speziellen Sonderschulen.

Das Bild zeigt eine Frau, die ein älteres Kind huckepack durch einen Wald trägt. Man sieht beide von hinten. Das Kind trägt einen großen Rucksack.

Den größten Raum nahm das Thema Schulbegleitung ein. Wie schon im letzten Schuljahr waren auch zu Beginn dieses Schuljahres viele Schulbegleiter-Stellen unbesetzt.

Das ist ein wichtiges Thema, das von der Schulbehörde unbedingt gehört werden muss.

Allerdings: Schulbegleitungen allein schaffen noch keine inklusive Bildung.

Selbst Schulsenator Rabe hätte lieber mehr darüber diskutiert, warum es mit der Umsetzung von Inklusion in Hamburgs Regelschulen immer noch so viele Probleme gebe. Obwohl seine Behörde die Zahl der pädagogischen und therapeutischen Stellen dafür massiv erhöht habe.

In der Tat ist dies eine äußerst wichtige Frage.

Denn diese Frage öffnet den Blick darauf, was wir eigentlich unter inklusiver Bildung verstehen.

Auch der Einsatz von zusätzlichen Sonderpädagogen bedeutet nämlich nicht automatisch ein mehr an Inklusion.

Werden Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Regelschulen ausschließlich von Sonderpädagogen unterrichtet, dann ist das keine inklusive Bildung. Traditionelle Sonderformen der Beschulung bleiben bestehen.

Viele bunte Mensch-ärger-dich-nicht-Figuren bilden eng zusammengestellt ein Herz auf weißem Hintergrund.
Die Vereinten Nationen haben festgelegt: Jeder Mensch hat das Recht auf inklusive Bildung!

Wie inklusive Bildung aussieht und funktioniert, haben die Vereinten Nationen genau beschrieben.

Zum Beispiel in ihren Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 (2016) zum Recht auf inklusiv Bildung.

Darin heißt es:

  • Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht – festgelegt in Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention.
  • Inklusive Bildung bedeutet: Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen werden gemeinsam unterrichtet.
  • Inklusive Bildung stellt sicher: Jeder Mensch erhält die ihm bestmögliche Bildung. Damit er wirksam am Leben in unserer Gesellschaft teilnehmen kann.
  • Inklusive Bildung erfordert neue Formen des Unterrichts, ausgerichtet an den individuellen Bedarfen der Lernenden.
  • Inklusive Bildung funktioniert nur, wenn alle, die im Bildungswesen arbeiten, gut darauf vorbereitet werden.
Das Bild zeigt drei gemalte Smilies mit jeweils einem leeren Ankreuz-Kästchen rechts daneben. Die Smilies sind untereinander angeordnet. Das obere ist grün und zeigt ein lachendes Gesicht. Das mittlere ist orange und zeigt ein neutrales Gesicht. Das untere ist rot und zeigt ein trauriges Gesicht.

Die Umsetzung von inklusiver Bildung ist ein fortlaufender Prozess.

Dieser Prozess muss regelmäßig überwacht und evaluiert werden.

Auch das schreiben die Vereinten Nationen vor.

Doch genau das passiert in Deutschland viel zu wenig.

Gerade erst hat der Uno-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen angemahnt:

  • Die deutsche Bundesregierung tut viel zu wenig für die Umsetzung von inklusiver Bildung.
  • Sie muss endlich Verantwortung übernehmen und die Umsetzung von inklusiver Bildung aktiv vorantreiben.
  • Es reicht nicht aus zu sagen: Bildung ist Ländersache.
Blick von unten auf den Turm über dem Haupteingang des Hamburger Rathauses, darüber ein blauer Himmel mit weißen Wolken

Der Hamburger Schulsenator Rabe erklärte auf der Veranstaltung bei Leben mit Behinderung Hamburg:

Die Hamburger Behörde für Schule und Bildung liefere ausreichend „know how“ und Ressourcen für die Umsetzung von inklusiver Bildung.

Was daraus gemacht werde, sei Sache jeder einzelnen Schule.

Wie auf Bundesebene wird auch hier Verantwortung verschoben. In diesem Fall von der Landesregierung auf die Schulen.

Das darf nicht sein.

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Hamburg zur Umsetzung von inklusiver Bildung verpflichtet.

Senat und Bürgerschaft müssen endlich einen genauen Fahrplan erstellen, bis wann inklusive Bildung in Hamburg umgesetzt sein soll.

Sie müssen für ausreichende Ressourcen sorgen, damit dieser Fahrplan erfolgreich eingehalten werden kann.

Und sie müssen die Umsetzung dieses Fahrplans regelmäßig kontrollieren und evaluieren.

Ein rechter Fuß in einem roten Turnschuh, dahinter graue Steine

2009 haben Bund und Länder die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet.

Damit haben sich Bundesregierung und Landesregierungen dazu verpflichtet, inklusive Bildung zügig umzusetzen. Und zwar in Form eines inklusiven Schulsystems, in dem junge Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen.

Hamburg hat als eines von nur zwei Bundesländern das Recht auf inklusive Bildung in seinem Schulgesetz verankert.

Nun sollte Hamburg den inklusiven Umbau seines Schulsystems konsequent weiter führen.

Anstatt Schulen oder Eltern die Verantwortung für inklusive Bildung zuzuschieben.

„Diese Prüfung wird nicht gut ausgehen!“

Am 29. und 30. August war ich in Genf.

Gemeinsam mit 30 weiteren Eltern von Kindern mit Behinderungen aus ganz Deutschland.

Zusammen haben wir zwei Tage lang vor dem europäischen Hauptsitz der Vereinten Nationen in Genf protestiert:

Für inklusive Bildung und eine zügige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

Viele Menschen stehen hinter einem großen schwarz-rot-gelben Banner mit der Aufschrift: "Seit 14 Jahren gilt die UN-Behindertenrechtskonvention: Schämt Euch! Shame on you! Deutschland verweigert das Menschenrecht auf inklusive Bildung. Eltern fordern Inklusion. Jetzt endlich!" Im Hintergrund sieht man den Uno-Hauptsitz in Genf.
Gemeinsam mit Eltern aus ganz Deutschland demonstrierte ich vor dem Uno-Hauptsitz in Genf.

Während wir draußen auf dem Platz der Nationen gegenüber dem Besuchereingang der Vereinten Nationen mit unserem großen Banner unübersehbar waren, tagte im Innern des Gebäudes der Uno-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Zum zweiten Mal prüften Expertinnen und Experten der Vereinten Nationen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

Bereits nach der ersten Prüfung 2015 hatte der Uno-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Bundesregierung gerügt, zu wenig für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zu tun.

Diesmal erging es Deutschland nicht besser.

Das Bild zeigt das Emblem der Vereinten Nationen: einen weißen Erdkreis umrahmt von zwei weißen Olivenzweigen auf blauem Grund.

Sowohl der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, wie auch Vertreter des Deutschen Instituts für Menschenrechte erklärten dem Uno-Fachausschuss:

In sehr vielen Lebensbereichen ist Deutschland nach wie vor noch weit entfernt von Inklusion.

Mehr als die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen werden in Sonderschulen unterrichtet.

Mehr als 300.000 Menschen mit Behinderungen arbeiten in Werkstätten für behinderte Menschen.

Fast 200.000 Menschen mit Behinderungen leben in besonderen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Bereits diese Aussagen ließen die deutsche Regierungsdelegation mehr als blass aussehen. Diese hatte noch zu Anfang der Ausschuss-Sitzung von „großen Fortschritten“ und „wichtigen Paradigmenwechseln“ in der deutschen Behindertenpolitik gesprochen.

Das Bild zeigt eine alte Hauswand, gemauert aus rot-braunen Ziegeln. Rechts in der Wand sieht man ein kleines, vergittertes Fenster.

Die Mitglieder des Uno-Fachausschusses selbst hatten sich vorab sehr gut informiert über den Stand der Inklusion in Deutschland. Mit fundierten Anmerkungen und Fragen machten sie deutlich:

In keinem andern Land der Welt ist die Segregation so tief verankert wie in Deutschland. Sowohl in der Gesetzgebung wie auch im alltäglichen Leben.

Historisch gewachsene Sonderstrukturen verhindern nach wie vor die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Dies ist nicht vereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die deutsche Politik betrachtet Menschen mit Behinderungen als besonders „verletzlich“ und „schutzbedürftig“. Diese Sicht auf Behinderung deckt sich nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention.

Vielmehr birgt diese Sichtweise zusätzliche Gefahren für Menschen mit Behinderungen. Gerade in den zum „Schutz“ eingerichteten Sondersystemen sind Menschen mit Behinderungen verstärkt Zwang und Gewalt ausgesetzt.

Die Vize-Präsidentin des Uno-Fachausschusses, Amalia Gamio Rios aus Mexiko, mahnte: „Deutschland muss die UN-Behindertenrechtskonvention nicht nur ein bisschen umsetzen, sondern umfassend.“ Dazu brauche es deutlich mehr Anstrengung von Bund und Ländern.

Füße in roten Turnschuhen baumeln über Pflastersteinen.

Uns Eltern draußen auf dem Platz vor den Vereinten Nationen besuchte Amalia Gamio Rios bereits am ersten Tag der Staatenprüfung.

Sichtlich aufgewühlt erklärte sie:

„Deutschland hat nichts begriffen.“

„Es ist unfassbar, dass ein so reiches Land so wenig tut.“

„Diese Prüfung wird nicht gut ausgehen.“

Für Mitte September werden die schriftlichen Abschluss-Ergebnisse der Staatenprüfung erwartet. Als Mutter erhoffe ich mir klare und konkrete Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung. Die werde ich dann als Richtschnur nutzen, wenn ich wieder einmal um die Menschenrechte meines Kindes mit Behinderung kämpfen muss.

Zum Schluss noch einige Reise-Bilder aus Genf:

  • Eine elektronische Anzeigetafel am Hamburger Flughafen zeigt meinen Flug nach Genf an.
  • Menschen sitzen im Schneidersitz auf dem Boden eines gepflasterten Platzes. Mehrere halten Schilder mit den Namen verschiedener Bundesländer in den Händen. Im Hintergrund sieht man ein großes Banner und die Fahnenallee vor dem Uno-Hauptsitz in Genf.
  • Eine Gruppe von Menschen steht draußen auf einem Platz und diskutiert angeregt miteinander.
  • Sechs Frauen und ein Mann stehen hinter einem großen schwarz-rot-gelben Banner mit der Aufschrift: "Seit 14 Jahren gilt die UN-Behindertenrechtskonvention: Schämt Euch! Shame on you! Deutschland verweigert das Menschenrecht auf inklusive Bildung. Eltern fordern Inklusion. Jetzt endlich!" Im Hintergrund sieht man den Uno-Hauptsitz in Genf.
  • Ein junger Mann in einem blauen T-Shirt mit Europa-Sternen sitzt in einem Camping-Stuhl und liest aus einer Mappe vor. Hinter ihm stehen mehrere Erwachsene und hören ihm zu. Sie alle tragen einen Aufkleber auf der Kleidung: "14 Jahre UN-BRK: Schämt Euch! Deutschland verweigert das Menschenrecht auf inklusive Bildung. Eltern fordern Inklusion. Jetzt endlich!"
  • Mehrere Menschen stehen im Kreis und diskutieren miteinander. Im Hintergrund sieht man die Fahnenallee vor dem Uno-Hauptsitz in Genf.
  • Eine Gruppe von Menschen steht hinter einem großen schwarz-rot-gelben Banner mit der Aufschrift: "Seit 14 Jahren gilt die UN-Behindertenrechtskonvention: Schämt Euch! Shame on you! Deutschland verweigert das Menschenrecht auf inklusive Bildung. Eltern fordern Inklusion. Jetzt endlich!" Im Hintergrund sieht man den Uno-Hauptsitz in Genf.
  • Mehrere Menschen sitzen auf Camping-Stühlen und Bänken auf einem großen Platz. Ein großer Regenschirm und hochgeklappte Kapuzen zeigen an, dass es regnet.
  • Menschen sitzen auf Camping-Stühlen und Bänken auf einem großen Platz. Sommerliche Kleidung und Sonnenhüte zeigen an, dass es sehr warm und sonnig ist. Im Vordergrund des Bildes sieht man zwei ausgebreitete Picknickdecken. Im Hintergrund erkennt man die Fahnenallee vor dem Uno-Hauptsitz in Genf.
  • Das Bild zeigt einen Schriftzug in gelber Kreidefarbe auf Beton: "Inklusion schaffen wir!"
  • Auf dem Bild sieht man einen jungen Mann und mich hinter unserem Protest-Banner "Schämt Euch". Im Hintergrund erkennt man Teile der Fahnenallee vor dem Uno-Hauptsitz in Genf.
  • Badestrand am Genfer See
  • Das Bild zeigt ein rot-gelbes Wasser-Taxi an einem Bootsanleger am Genfer See. Im Hintergrund sieht man eine gewaltige Wasserfontäne.
  • Blick aus dem Fenster eines fahrenden Zuges