Inklusive Bildung ist mehr als Sonderpädagogik und Schulbegleitung

Neulich war ich auf einer Veranstaltung von Leben mit Behinderung Hamburg.

Eingeladen war der Hamburger Schulsenator Ties Rabe.

Es ging um ein wichtiges Thema, nämlich Teilhabe an Bildung im Schuljahr 2023/2024:

Wie sind Hamburger Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in das neue Schuljahr gestartet?

Zahlreiche Eltern waren zu der gemeinsamen Diskussion gekommen.

Sie wollten vor allem ihren Ärger loszuwerden:

Ärger über nach wie vor fehlende Schulbegleitungen und überlastete Sonderpädagogen in den Regelschulen.

Aber auch Ärger über fehlende Sonderpädagogen und andere Fachkräfte in den speziellen Sonderschulen.

Das Bild zeigt eine Frau, die ein älteres Kind huckepack durch einen Wald trägt. Man sieht beide von hinten. Das Kind trägt einen großen Rucksack.

Den größten Raum nahm das Thema Schulbegleitung ein. Wie schon im letzten Schuljahr waren auch zu Beginn dieses Schuljahres viele Schulbegleiter-Stellen unbesetzt.

Das ist ein wichtiges Thema, das von der Schulbehörde unbedingt gehört werden muss.

Allerdings: Schulbegleitungen allein schaffen noch keine inklusive Bildung.

Selbst Schulsenator Rabe hätte lieber mehr darüber diskutiert, warum es mit der Umsetzung von Inklusion in Hamburgs Regelschulen immer noch so viele Probleme gebe. Obwohl seine Behörde die Zahl der pädagogischen und therapeutischen Stellen dafür massiv erhöht habe.

In der Tat ist dies eine äußerst wichtige Frage.

Denn diese Frage öffnet den Blick darauf, was wir eigentlich unter inklusiver Bildung verstehen.

Auch der Einsatz von zusätzlichen Sonderpädagogen bedeutet nämlich nicht automatisch ein mehr an Inklusion.

Werden Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Regelschulen ausschließlich von Sonderpädagogen unterrichtet, dann ist das keine inklusive Bildung. Traditionelle Sonderformen der Beschulung bleiben bestehen.

Viele bunte Mensch-ärger-dich-nicht-Figuren bilden eng zusammengestellt ein Herz auf weißem Hintergrund.
Die Vereinten Nationen haben festgelegt: Jeder Mensch hat das Recht auf inklusive Bildung!

Wie inklusive Bildung aussieht und funktioniert, haben die Vereinten Nationen genau beschrieben.

Zum Beispiel in ihren Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 (2016) zum Recht auf inklusiv Bildung.

Darin heißt es:

  • Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht – festgelegt in Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention.
  • Inklusive Bildung bedeutet: Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen werden gemeinsam unterrichtet.
  • Inklusive Bildung stellt sicher: Jeder Mensch erhält die ihm bestmögliche Bildung. Damit er wirksam am Leben in unserer Gesellschaft teilnehmen kann.
  • Inklusive Bildung erfordert neue Formen des Unterrichts, ausgerichtet an den individuellen Bedarfen der Lernenden.
  • Inklusive Bildung funktioniert nur, wenn alle, die im Bildungswesen arbeiten, gut darauf vorbereitet werden.
Das Bild zeigt drei gemalte Smilies mit jeweils einem leeren Ankreuz-Kästchen rechts daneben. Die Smilies sind untereinander angeordnet. Das obere ist grün und zeigt ein lachendes Gesicht. Das mittlere ist orange und zeigt ein neutrales Gesicht. Das untere ist rot und zeigt ein trauriges Gesicht.

Die Umsetzung von inklusiver Bildung ist ein fortlaufender Prozess.

Dieser Prozess muss regelmäßig überwacht und evaluiert werden.

Auch das schreiben die Vereinten Nationen vor.

Doch genau das passiert in Deutschland viel zu wenig.

Gerade erst hat der Uno-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen angemahnt:

  • Die deutsche Bundesregierung tut viel zu wenig für die Umsetzung von inklusiver Bildung.
  • Sie muss endlich Verantwortung übernehmen und die Umsetzung von inklusiver Bildung aktiv vorantreiben.
  • Es reicht nicht aus zu sagen: Bildung ist Ländersache.
Blick von unten auf den Turm über dem Haupteingang des Hamburger Rathauses, darüber ein blauer Himmel mit weißen Wolken

Der Hamburger Schulsenator Rabe erklärte auf der Veranstaltung bei Leben mit Behinderung Hamburg:

Die Hamburger Behörde für Schule und Bildung liefere ausreichend „know how“ und Ressourcen für die Umsetzung von inklusiver Bildung.

Was daraus gemacht werde, sei Sache jeder einzelnen Schule.

Wie auf Bundesebene wird auch hier Verantwortung verschoben. In diesem Fall von der Landesregierung auf die Schulen.

Das darf nicht sein.

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Hamburg zur Umsetzung von inklusiver Bildung verpflichtet.

Senat und Bürgerschaft müssen endlich einen genauen Fahrplan erstellen, bis wann inklusive Bildung in Hamburg umgesetzt sein soll.

Sie müssen für ausreichende Ressourcen sorgen, damit dieser Fahrplan erfolgreich eingehalten werden kann.

Und sie müssen die Umsetzung dieses Fahrplans regelmäßig kontrollieren und evaluieren.

Ein rechter Fuß in einem roten Turnschuh, dahinter graue Steine

2009 haben Bund und Länder die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet.

Damit haben sich Bundesregierung und Landesregierungen dazu verpflichtet, inklusive Bildung zügig umzusetzen. Und zwar in Form eines inklusiven Schulsystems, in dem junge Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen.

Hamburg hat als eines von nur zwei Bundesländern das Recht auf inklusive Bildung in seinem Schulgesetz verankert.

Nun sollte Hamburg den inklusiven Umbau seines Schulsystems konsequent weiter führen.

Anstatt Schulen oder Eltern die Verantwortung für inklusive Bildung zuzuschieben.