„Mich sorgt die Art und Weise, wie bei uns in Deutschland über Menschen mit FASD gesprochen wird.“

Gerade erst war der 9. September.

Immer am 9. September wird weltweit auf die meist unsichtbare Behinderung FASD (Fetale Alkohol-Spektrum-Störung) aufmerksam gemacht.

Auch in Deutschland gab es diesmal Aktionen und Veranstaltungen.

Und das gleich an mehreren Orten, darunter Hamburg.

Denn FASD ist bei uns inzwischen um einiges bekannter geworden.

Links im Bild sieht man ein Paar rote Turnschuhe. Rechts daneben steht: September 9th. International Fetal Alcohol Spectrum Disorder Awareness Day.

Dank dem engagierten Einsatz vieler Adoptiv- und Pflege-Eltern gibt es immer häufiger Berichte und Filme über FASD und die Menschen, die davon betroffen sind.

Die Zahl der Selbsthilfe-Gruppen für Eltern und Betroffene wächst.

Neue Beratungsstellen und Fachzentren entstehen.

Es gibt jetzt eine spezielle FASD-Fachkraft-Ausbildung.

Und seit neustem auch einen Bundesverband FASD.

Alles in allem eine tolle Entwicklung, sollte man meinen.

Und trotzdem bin ich besorgt.

Auf dem Bild sieht man eine kleine Sorgenfresser-Figur aus Plüsch.

Mich sorgt die Art und Weise, wie bei uns in Deutschland über Menschen mit FASD gesprochen wird.

Immer wieder lese oder höre ich:

Menschen mit FASD sind „geschädigt“ und „krank“, weil ihre Mütter während der Schwangerschaft Alkohol getrunken haben.

Sie haben bereits vor der Geburt eine „irreparable Hirnschädigung“ erworben, unter der sie ein Leben lang „leiden“ werden.

Ohne Aussicht auf „Heilung“.

Und mit „fatalen Folgen“:

  • Menschen mit FASD können „nicht eigenständig leben“.
  • Sie bleiben ein Leben lang auf Unterstützung angewiesen.
  • Sie zeigen deutliche Verhaltensauffälligkeiten.
  • Sie können nicht lernen.
  • Sie schaffen es nicht, einer geregelten Arbeit nachzugehen.
  • Sie werden kriminell.
  • Sie landen auf der Straße oder in der Psychiatrie.

Menschen mit FASD werden als „Systemsprenger“ bezeichnet, als „Dorfdeppen“ oder „tickende Zeitbomben“.

Und sie verursachen, so wird behauptet, einen enorm hohen „volkswirtschaftlichen Schaden“.

Teilweise werden sogar konkrete Summen genannt, die die Millionen übersteigen.

Auf dem Bild sind viele verschiedene Zitate zum Thema FASD zusammengestellt, u.a. aus der Apotheken-Rundschau, dem Hamburger Abendblatt sowie der Website des FASD Fachzentrums Hamburg. Alle Zitate sind geprägt durch eine defizitäre,  ableistische und stigmatisierende Sicht auf Menschen mit FASD.
Copyright: Inklusion-in-Hamburg.de

Solch eine drastische Darstellung sei notwendig, damit Menschen mit FASD endlich die Aufmerksamkeit und Unterstützung erhalten, die sie benötigten.

Erklären mir einige Aktivisten aus der Adoptiv- und Pflegeeltern-Szene.

Und fordern gleich einen ganzen Katalog von Unterstützungsleistungen für ihre „schwerst- und mehrfach behinderten“ Kinder.

Ich halte diese Sicht auf Menschen mit FASD für äußerst problematisch.

Sie ignoriert das menschenrechtliche Modell von Behinderung.

Sie stigmatisiert und schürt Vorurteile.

Sie setzt auf Defizite und wertet Menschen mit FASD ab.

Sie hält Menschen mit FASD klein.

Und sie ist gefährlich!

Das Bild zeigt schwarz-gelbe Warnstreifen.

Unsere deutsche Geschichte zeichnet sich durch einen wenig rühmlichen Umgang mit Menschen mit Behinderungen aus.

In keinem anderen Land der Welt gibt es so alte und ausgeprägte Sonderstrukturen wie bei uns.

Gleichzeitig blicken wir zurück auf eine lange Tradition, den Wert eines Menschen über seine Leistung zu bemessen.

Noch als Kind wurde mir gesagt: „Wer nicht arbeitet, braucht auch kein Essen.“

Bei Menschen mit Behinderungen wurde bereits lange vor den Nationalsozialisten zwischen verschieden Gruppen unterschieden.

Nämlich denen, die „noch bildungsfähig“ seien.

Denen, die „lediglich der Beschäftigung fähig“ seien.

Und den „Pflegefällen“, die nur kosten, aber zu nichts nützten.

Der Blick in den langen Flur eines alten, heruntergekommenen Gebäudes aus der Gründerzeit. Links sieht man offen stehende Türen, rechts große, zum Teil offen stehende kaputte Fenster. Durch die Fenster erhascht man einen kleinen Ausblick in den Innenhof des aus Backstein gemauerten Gebäudes.

Mit der Eugenik setzte sich ab 1900 die Vorstellung durch, dass Behinderungen eine Folge „minderwertiger Erbanlagen“ seien und daher von Generation zu Generation weitergegeben würden.

Als eine der häufigsten Ursache für „Nerven- und Geisteskrankheiten“ und anderen „Missbildungen“ bei Kindern galt der „Alkoholmissbrauch“ der Eltern.

Der Alkoholkonsum von Müttern und Vätern wiederum wurde als Beweis für deren „minderwertige Erbanlagen“ angesehen.

Auf dem Bild ist folgender Text zu lesen: " Zu Tafel III. Alkohol und Entartung. Der verderbliche Einfluss des Alkoholmissbrauches auf die Nachkommenschaft ist ein so augenscheinlicher und zugleich so ungemein wichtiger, dass wir wenigstens einige der auf diesem Gebiete bekannt gewordenen Tatsachenreihen wiedergeben mussten. Die Darstellungen sind ohne weiteres verständlich; sie zeigen einmal die grosse Kindersterblichkeit in Trinkerfamilien, sodann die Häufigkeit von Nerven- und Geisteskrankheiten wie von Missbildungen, endlich auch die geringere Widerstandsfähigkeit der Trinkerkinder gegen Tuberkulose. Es darf allerdings nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Trunksucht der Eltern in vielen Fällen das Zeichen ihrer leiblich-seelischen Entartung ist, die sie selbst schon von ihren Eltern ererbt haben. Selbstverständlich ist auch die Minderwertigkeit der Kinder nicht allein durch die [...]"

Der Textauszug stammt aus: Wandtafeln zur Alkoholfrage. Erläuterungen nebst den 10 verkleinerten Tafeln in mehrfachem Farbendruck, 2., unveränderte Auflage , München 1907.
Fortsetzung des Textes von Bild 1: 
"[...]  schädliche Wirkung des Alkohols auf die Keime bedingt, sondern es spielen dabei die Begleiterscheinungen der Trunksucht, die
Zerrüttung der Ehe, die sittliche Verwahrlosung und der wirtschaftliche Niedergang in Trinkerfamilien sicherlich eine wesentliche Rolle. Auf der andern Seite ist zu betonen, dass die Angaben über die Schicksale von Trinkerkindern insoweit meist an einer gewissen Unvollständigkeit leiden, als ein Ueberblick über  ihr gesamtes Leben in der Regel nicht vorliegt. Sehr schwere
Gefahren bringt bei ihnen oft genug der Eintritt in die Entwicklungsjahre und in das selbstständige Erwerbsleben. Wollte man daher ein wirklich zuverlässiges Urteil über die Nachkommenschaft
der Trinker gewinnen, so müssten deren Schicksale mindestens
etwa bis zum 25. oder 30. Lebensjahre in Betracht gezogen
 werden, was allerdings auf sehr erhebliche praktische Schwierigkeiten stösst."

Der Textauszug stammt aus: Wandtafeln zur Alkoholfrage. Erläuterungen nebst den 10 verkleinerten Tafeln in mehrfachem Farbendruck, 2., unveränderte Auflage , München 1907.
Quelle der Bilder: Wandtafeln zur Alkoholfrage. Erläuterungen nebst den 10 verkleinerten Tafeln in mehrfachem Farbendruck, 2., unveränderte Auflage , München 1907.

Nach dem 1. Weltkrieg verschärfte sich die eugenische Diskussion.

Mediziner und Juristen begannen damit, intensiv für die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ zu werben, um – so die Vorstellung – die „Volksgemeinschaft“ zu stärken und gesellschaftliche Kosten für „Ballastexistenzen“ zu reduzieren.

Menschen mit angeborenen „Gehirnveränderungen“ – auch als „unheilbar Blödsinnige“ oder „geistig Tote“ bezeichnet – standen dabei ganz oben auf der Liste derjenigen, deren „wertlose“ Leben zur „Vernichtung“ freigegeben werden sollten.

Gefolgt von den als „unheilbar“ angesehenen Kranken.

Die Nationalsozialisten griffen schließlich die Forderungen aus der Eugenik auf und rechtfertigten damit die hunderttausendfachen Zwangssterilisationen und „Euthanasie“-Morde an Menschen mit Behinderungen.

Auf dem Bild ist in altdeutscher Schrift zu lesen: 
"Hier interessiert uns nun zunächst die Frage, welche Eigenschaften und Wirkungen den Zuständen geistigen Todes zukommen. In äußerlicher Beziehung ist ohne
weiteres erkennbar: der Fremdkörpercharakter der
geistig Toten im Gefüge der menschlichen Gesellschaft, das
Fehlen irgendwelcher produktiver Leistungen , ein Zustand völliger Hilflosigkeit mit der Notwendigkeit der Versorgung durch Dritte. In bezug auf den inneren Zustand würde zum Begriff des geistigen Todes gehören, daß nach der Art der Hirnbeschaffenheit klare Vorstellungen, Gefühle oder Willensregungen nicht entstehen können, daß keine Möglichkeit der
Erweckung eines Weltbildes im Bewußtsein besteht, und daß
keine Gefühlsbeziehungen zur Umwelt von den geistig
Toten ausgehen können, (wenn sie auch natürlich Gegenstand
der Zuneigung von seiten Dritter sein mögen).
Das wesentlichste aber ist das Fehlen der Möglichkeit, sich der eigenen Persönlichkeit bewußt zu werden, das Fehlen des Selbstbewußtseins. Die geistig Toten stehen auf einem intellektuellen Niveau, das wir erst tief unten in der Tierreihe wider finden, [...]." 

Es handelt sich um ein Zitat aus dem 1922 erschienenen Buch von Karl Binding und Alfred Hoche: Die Freigebe der Vernichtung lebensunwerten Lebens - ihr Maß und ihre Form.
Auf dem Bild ist in altdeutscher Schrift zu lesen: 
"Die Frage, ob der für diese Kategorien von Ballastexistenzen notwendige Aufwand nach allen Richtungen hin gerechtfertigt sei , war in den verflossenen Zeiten des Wohlstandes nicht dringend; jetzt ist es anders geworden, und
wir müssen uns ernstlich mit ihr beschäftigen. Unsere Lage ist wie die der Teilnehmer an einer schwierigen Expedition,
bei welcher die größtmögliche Leistungsfähigkeit Aller die unerläßliche Voraussetzung für das Gelingen der Unternehmung bedeutet, und bei der kein Platz ist für halbe,
Viertels- und Achtels-Kräfte. Unsere deutsche Aufgabe wird
für lange Zeit sein: eine bis zum höchsten gesteigerte Zusammenfassung aller Möglichkeiten, ein Freimachen jeder
verfügbaren Leistungsfähigkeit für fördernde Zwecke. Der
Erfüllung dieser Aufgabe steht das moderne Bestreben
entgegen, möglichst auch die Schwächlinge aller Sorten zu  erhalten, allen, auch den zwar nicht geistig toten, aber doch
 ihrer Organisation nach minderwertigen Elementen Pflege
 und Schutz angedgihen zu lassen — Bemühungen, die dadurch ihre besondere Tragweite erhalten, daß es bisher nicht möglich gewesen, auch nicht im Ernste versucht worden ist, diese Defektmenschen von der Fortpflanzung auszuschließen."

Es handelt sich um ein Zitat aus dem 1922 erschienenen Buch von Karl Binding und Alfred Hoche: Die Freigebe der Vernichtung lebensunwerten Lebens - ihr Maß und ihre Form.
Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens – ihr Maß und ihre Form. Von Karl Binding und Alfred Hoche, Leipzig 1922, S. 57 und 55.

Wer glaubt, dass diese menschenverachtenden Vorstellungen von Menschen mit Behinderungen nach dem Ende des 2. Weltkriegs einfach verschwanden, irrt sich gewaltig.

Im Gegenteil.

Noch lange nach Kriegsende galten die an Menschen mit Behinderungen verübten Morde und Zwangssterilisationen bei vielen als gerechtfertigt – wegen der angeblichen „Minderwertigkeit“ der Opfer.

Anfang der 1970er Jahre ging eine Mehrheit aller Deutschen nach wie vor davon aus, dass Eltern an den Behinderungen oder Lernschwierigkeiten ihrer Kinder schuld seien.

Als „Hauptursachen“ galten „Vererbung“, „Trunksucht“ oder „Inzest“.

Aber auch eine „falsche Erziehung“, so meinten nicht wenige, spiele eine Rolle.

Eine Wäscheleine im Garten. Auf der Leine hängen verschiedene Wäschestücke, die im Stil an die 1970er Jahre erinnern.

Eine erste, zaghafte Aufarbeitung der an Menschen mit Behinderungen verübten Morde und Verbrechen begann erst in den 1980er Jahren.

Sie ist bis heute nicht abgeschlossen.

Erst in den 1990er Jahren setzte sich langsam die Erkenntnis durch, dass die Erfassung, Verfolgung, Zwangssterilisation und Ermordung von Menschen mit Behinderungen ein zentraler Teil der nationalsozialistischen Rassenideologie war.

Trotzdem sind die Opfer bis heute nicht offiziell als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkannt.

Ein schwarz-weiß Bild der Stelen des Holocaust-Mahnmals in Berlin.

Warum schreibe ich das alle?

Die Art und Weise, wie bei uns in Deutschland über Menschen mit FASD gesprochen wird, weckt bei mir ungute Erinnerungen an das alte, gefährliche Gedankengut.

Natürlich weiß ich, dass das niemals beabsichtigt ist.

Aber es zeigt, wie tief verwurzelt die alten, von Leistung, Eugenik und Faschismus geprägten Denkmuster bei uns in Deutschland immer noch sind.

Um so wichtiger wird es, sich endlich von einem veralteten, von Medizinern geprägten Blick auf Menschen mit FASD und anderen Behinderungen zu verabschieden.

Menschen mit FASD sind nicht behindert – sie werden behindert.

Und zwar durch ein Wechselspiel zwischen individuellen Beeinträchtigungen und umwelt- und meinungsbedingten Barrieren in unserer Gesellschaft.

Wollen wir Menschen mit FASD nachhaltig unterstützen, müssen wir ihnen zunächst helfen, diese Barrieren zu überwinden.

Um sie dann gemeinsam mit ihnen abzubauen.

Das bedeutet auch:

Wir müssen Menschen mit FASD gleichberechtigt mit an den Tisch holen, wenn wir über FASD reden.

„Nichts über uns ohne uns“ – so lautet nicht umsonst eine der wichtigsten Forderungen der Behindertenrechtsbewegung.

In Kanada und anderswo werden Menschen mit FASD am internationalen FASD-Tag gefeiert.

Menschen mit und ohne FASD gehen gemeinsam auf die Straße und setzen sich für Menschenrechte ein.

In Hamburg gab es am 9. September einen Fachtag, an dem Mediziner, Psychologen und Erziehungswissenschaftler Vorträge hielten über FASD, Diagnostik und Therapie.

Foto einer großen, protestierenden Menschenmenge am Jungfernstieg. Darüber sieht man ein selbst gemaltes Plakat mit der Aufschrift „Menschenrechte statt rechte Menschen".

Bei uns in Deutschland sind Menschen mit Behinderungen nach wie vor viel zu selten sichtbar.

Eine Begegnung zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen findet kaum statt.

Unbehagen und Unsicherheiten im Umgang mit Menschen mit Behinderungen sind weiterhin groß.

Viele glauben immer noch, dass Menschen mit Behinderungen am besten in Sondereinrichtungen wie Sonderschulen, Werkstätten und besonderen Wohnformen aufgehoben sein.

Dazu zählen nicht wenige Adoptiv- und Pflege-Eltern von Kindern mit FASD.

Gleichzeitig ist ein deutlicher Rechtsruck in unserer Gesellschaft spürbar.

Hinzu kommen die aktuellen Debatten darüber, ob sich unsere Gesellschaft einen Sozialstaat noch leisten kann.

Meine Angst wächst, dass es auf einmal heißen könnte:

  • Wenn Menschen mit FASD nicht lernen können, muss man auch nicht in deren Bildung investieren.
  • Unterstützungsleistungen für Menschen mit FASD sind zu teuer und lohnen nicht.
  • Menschen mit FASD gehören in Sonderschulen und Sondereinrichtungen.
  • Menschen mit FASD brauchen immer jemanden, der für sie die „richtigen“ Entscheidungen trifft.
  • Hat eine Frau in der Schwangerschaft Alkohol getrunken, sollte sie über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken.
  • Ist es überhaupt gut, wenn Menschen mit FASD Kinder bekommen?
Vier Menschen stehen in einem Kreis zusammen. Das Bild zeigt den Blick auf ihre Beine und Füße. Alle tragen dunkle lange Hosen und Turnschuhe in unterschiedlichen Farben.

Menschen mit FASD sind in erster Linie Menschen – so wie du und ich.

Wir alle haben unsere besonderen Stärken und Schwächen, unsere Wünsche und Träume.

Keiner gleicht dem andern.

Jeder wird wertgeschätzt und erhält die Unterstützung, die er braucht.

Damit alle mitmachen können.

Und jeder selbst bestimmt leben kann.

Das ist Inklusion.

Die GEW Hamburg ignoriert das Menschenrecht auf inklusive Bildung!

In Hamburg ist Wahlkampf.

Es geht um die Bundestagswahl im Februar und um die Bürgerschaftswahl Anfang März.

Was die Bürgerschaftswahl angeht, hat sich die Hamburger Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW Hamburg) vor kurzem klar positioniert.

In einer Liste von Leitlinien stellt sie ihre bildungspolitischen Forderungen an die Hamburger Parteien vor.

Das erschreckende daran:

Die GEW Hamburg ignoriert das Menschenrecht auf inklusive Bildung!

Ein Schiedsrichter in einem Fußballspiel zeigt die rote Karte.

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention haben sich Bund und Länder dazu verpflichtet, Bildung und Schule in Deutschland inklusiv zu gestalten.

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und das deutsche Institut für Menschenrechte haben mehr als einmal klargestellt:

Sonderschulen sind nicht vereinbar mit dem Menschenrecht auf inklusive Bildung und müssen abgeschafft werden.

Trotzdem fordert die GEW Hamburg, Sonderschulen als „wertvolle und gleichwertige Bestandteile des Schulsystems“ nicht nur zu erhalten, sondern auch zu stärken.

Was hier gefordert wird, macht mich fassungslos.

Es verstößt gegen das Menschenrecht auf inklusive Bildung.

Und ist unvereinbar mit unserem Grundgesetz.

Das Grundgesetz sagt:

Kein Mensch darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.

Durch den Besuch einer Sonderschule werden Kinder und Jugendliche mit Behinderungen strukturell benachteiligt.

Das ist wissenschaftlich belegt.

Die meisten jungen Menschen, die in Sonderschulen beschult werden, verlassen die Schule ohne einen Abschluss und beginnen eine Ausbildung in einer Sondereinrichtung.

Zum Beispiel in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

Hier verdienen sie deutlich weniger Geld.

Im Anschluss haben sie kaum Chancen auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die meisten von ihnen bleiben ein Leben lang „aussortiert“.

Auch in Hamburg verlässt der Großteil aller Schülerinnen und Schüler die Sonderschulen ohne einen Abschluss.

Generell ist an den meisten Hamburger Sonderschulen entweder gar kein oder nur ein erster allgemeinbildender Schulabschluss möglich.

Das Abitur ist an Sonderschulen grundsätzlich nicht möglich.

Ein Diagramm auf einer grünen Schultafel zeigt die erreichten Abschlüsse von Hamburgs Sonderschülern im Schuljahr 2022/23. 84 Prozent der Schülerinnen und Schüler verließen die Sonderschule ohne einen Abschluss, 13 Prozent mit einem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und 3 Prozent mit einem Mittleren Schulabschluss.
Quelle: Das Schuljahr 2023/24 in Zahlen, Hamburg 2024.

Doch zurück zu den bildungspolitischen Leitlinien der GEW Hamburg.

Neben der Stärkung der Sonderschulen fordert die GEW Hamburg in ihren Leitlinien auch eine „inklusive“ Schule als „Eine Schule für alle“.

Allerdings soll diese „Schule für alle“ ausschließlich die unterschiedlich begabten Schülerinnen und Schüler der Stadtteilschulen und Gymnasien zusammenführen.

Schülerinnen und Schüler der Sonderschulen bleiben außen vor.

Mit dieser Reduzierung verlässt die GEW Hamburg die gemeinsamen Positionen des Bildungs-Bündnisses „Eine für alle – Die inklusive Schule für die Demokratie“, dessen Mitglied sie eigentlich ist.

Dieses Bündnis war 2016 angetreten mit der Forderung nach einer Schule für alle, in der Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam unterrichtet werden.

Ein Jahr später beschloss die große Mehrheit aller Delegierten des 28. Gewerkschaftstag der GEW in Freiburg:

Es gibt keine Alternative zur Inklusion„.

„Das Parallelsystem von Förder-/Sonderschulen und allgemeinen Schulen ist schrittweise aufzuheben. Der Transformationsprozess in eine inklusive Schule ist in den
Schulgesetzen aller Bundesländer zu verankern.“

Acht Jahre später scheint das die GEW Hamburg nur noch wenig zu interessieren.

Ich frage mich:

Wie kann es sein, dass die GEW Hamburg im Jahr 2025 Heterogenität und Vielfalt als große Chance für mehr Bildungsgerechtigkeit bezeichnet?

Und gleichzeitig Schülerinnen und Schüler „mit besonderem und umfassendem Förderbedarf“ von dieser Bildungsgerechtigkeit ausschließt?

Jeder junge Mensch hat besondere Fähigkeiten und Talente, von denen alle profitieren können.

Wann wandeln sich „unterschiedliche Begabungen und Talente“ in einen „umfassenden Förderbedarf“?

Wer entscheidet darüber, ob ein Kind inklusiv beschult wird oder die Sonderschule besucht?

In Hamburg ist man stolz auf das Elternwahlrecht, an dem Senat und Schulbehörde nach wie vor festhalten.

Allerdings ist das Menschenrecht auf Bildung kein Recht der Eltern, sondern ein Recht des Kindes!

Der Staat steht in der Verantwortung, jedem Kind den gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu ermöglichen.

Pflege und Erziehung von Kindern ist das natürliche Recht der Eltern.

Aufgabe des Staates ist es, Kindern alle Lebensbedingungen zu sichern, die für ein gesundes Aufwachsen und eine freie Entfaltung der Persönlichkeit  erforderlich sind.

Dazu zählt auch der gleichberechtigte Zugang zu Bildung.

Darum gibt es in Deutschland die allgemeine Schulpflicht.

Im Vordergrund des Bildes sieht man einen gelben Poller zum Festmachen von Schiffen. Im Hintergrund sieht man blau die Elbe leuchten.

Interessant ist auch, dass es gerade die GEW Hamburg ist, die bildungspolitisch die Rolle rückwärts vollzieht und eine Stärkung von Sonderschulen fordert.

Nach wie vor gilt Hamburg als Vorbild für eine gelingende schulische Inklusion.

Blickt man allerdings etwas genauer hin, stellt man schnell fest:

Nach wie vor gibt es in Hamburg ein gut ausgebautes schulisches Sondersystem.

Die meisten Kinder und Jugendlichen mit geistigen Behinderungen, körperlichen Behinderungen, Sinnesbeeinträchtigungen und komplexen Behinderungen werden hier unterrichtet.

Eine Änderung daran ist nicht in Sicht.

Und scheint nun auch von Seiten der Gewerkschaft GEW Hamburg nicht mehr länger gewollt.

Das ist für mich ein Armutszeugnis im Hinblick auf Demokratie und Menschenrechte.

Das Bild zeigt die Beine eines Menschen in kurzer heller Hose, die über einem Gewässer baumeln. Der Mensch trägt rote Turnschuhe.

Hamburgs Schulbegleitung im Praxis-Check – die wichtigsten Ergebnisse

Zwei Jahre lang haben Erziehungswissenschaftler der Universität Oldenburg zur Schulbegleitung in Hamburg geforscht.

Ihr Abschlussbericht ermöglicht erstmals umfassende Einblicke in die formalen Strukturen und die tatsächliche Umsetzung von Schulbegleitung in unserer Stadt.

Doch was genau haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eigentlich herausgefunden?

Ein Mann mit Lupe in der Hand. Er blickt mit einem Auge durch die Lupe. Dadurch wird dieses Auge stark vergrößert.

1. Die rechtlichen Regelungen in Hamburg sehen Schulbegleitung als nachrangige Leistung der Eingliederungshilfe – nicht als Bildungsangebot.

Hamburgs Schulen haben den Auftrag, die Teilhabe an Bildung und Erziehung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.

Und zwar durch ein individualisiertes Bildungsangebot verbunden mit entsprechenden Maßnahmen.

Reichen die schulischen Angebote und Maßnahmen im Einzelfall nicht aus, kann eine Schulbegleitung beantragt werden.

In Behördensprache heißt das: Die Schulbegleitung ist immer nachrangig.

Eine Schulbegleitung soll es dem einzelnen Schüler ermöglichen, gleichberechtigt am schulischen Alltag und Unterricht teilzunehmen.

Schulbegleitung ist also in erster Linie ein Mittel zur Teilhabe – kein Bildungsangebot.

Das wird oft missverstanden.

Eigentlich ist Schulbegleitung eine personengebundene Leistung der Eingliederungshilfe.

Nämlich im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe an Bildung.

Allerdings hat die Stadt Hamburg die Zuständigkeit für diese Leistung an die Behörde für Schule und Bildung übertragen.

Zwei ca. 6jährige Mädchen blicken mit gebeugten Köpfen in ein Schulheft. Das linke Mädchen malt mit einem Stift in das Heft.

2. Es gibt in Hamburg zwei unterschiedliche Verfahren zur Beantragung und Bewilligung von Schulbegleitung.

Was Schulbegleitung angeht, unterscheidet Hamburg zwischen Schülerinnen und Schülern mit komplexen psychosozialen Beeinträchtigungen.

Und Schülerinnen und Schülern mit erheblichem oder umfassendem Unterstützungsbedarf in der geistigen und/oder körperlich-motorischen Entwicklung.

In die Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung fallen alle jungen Menschen, die einen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt in der emotional-sozialen Entwicklung haben. Viele von ihnen haben zusätzlich den Förderschwerpunkt Lernen.

In die Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit erheblichem oder umfassendem Unterstützungsbedarf aufgrund einer Behinderung fallen junge Menschen mit einem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung und/oder geistige Entwicklung,

Bei Schülerinnen und Schülern mit einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung erfolgt die Beantragung und Bewilligung der Schulbegleitung über die Schulen und die
Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ).

Bei Schülerinnen und Schülern mit einem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung und/oder geistige Entwicklung ist die Fachabteilung der Behörde für Schule und Bildung zuständig.

Beide Antrags- und Bewilligungsverfahren werden von vielen Eltern und Lehrkräften als zu aufwendig und wenig transparent beschrieben.

Oft können getroffene Entscheidungen nicht nachvollzogen werden.

Das Bild zeigt die obere Hälfte eines angespitzten orangenen Bleistifts. Im Hintergrund sieht man die verwischten Konturen eines Taschenrechners.

3. Die Zahl der Schulbegleitungen ist seit Einführung der schulischen Inklusion in Hamburg enorm gestiegen.

Im Schuljahr 2011/12 wurden in Hamburg rund 460 Schulbegleitungen bewilligt.

Im Schuljahr 2016/17 waren es bereits 1.874 Schulbegleitungen.

Im Schuljahr 2022/23 hatten 2.520 Schülerinnen und Schüler eine Schulbegleitung.

Im Schuljahr 2023/2024 stieg die Zahl der Schulbegleitungen auf 2.608.

Die Zahl der Schulbegleitungen in Hamburg hat sich innerhalb der letzten 12 Jahre also mehr als verfünffacht.

Noch bis 2022 hatten Schüler mit psychosozialen Beeinträchtigungen deutlich häufiger eine Schulbegleitung als Schüler mit Behinderungen.

Inzwischen ist die Zahl der Schulbegleitungen bei beiden Gruppen gleich hoch.

Ein Säulendiagramm zeigt die Anzahl der Schulbegleitungen in Hamburg zwischen 2018 und 2023. Dabei wird unterschieden zwischen Schüler*innen mit psychosozialen Beeinträchtigungen und Schüler*innen mit Behinderungen.

4. Schulbegleitungen werden in Hamburg hauptsächlich im laufenden Unterricht eingesetzt.

Bei der überwiegenden Mehrheit aller Kinder und Jugendlichen mit Schulbegleitung erfolgt die Unterstützung im laufenden Unterricht.

Bei Klassenfahrten und außerschulischen Maßnahmen (wie zum Beispiel Schwimmunterricht, Betriebspraktikum oder Ferienbetreuung) kommen Schulbegleitungen nur in Ausnahmefällen zum Einsatz.

Das gleiche gilt für die Ganztagsbetreuung und den Schulweg.

Auf einem Schultisch liegt ein Stapel Hefte. Zuoberst erkennt man ein Notenblatt. Rechts neben dem Stapel liegen ein Radiergummi, ein Kuli, ein Bleistift, eine grüne Flötenhülle und eine helle Blockflöte.

5. Eine Schulbegleitung dauert in der Regel zwei Jahre.

Die Dauer einer Schulbegleitung beträgt in Hamburg meist zwei Jahre.

Nur in absoluten Ausnahmefällen erstreckt sich eine Schulbegleitung über die gesamte Schulzeit eines Schülers.

Was den Umfang einer Schulbegleitung und die Gültigkeitsdauer des Bewilligungsbescheides angeht, zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen Schülern mit einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung und Schülern mit Behinderung.

Einem Schüler mit einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung werden in der Regel 10 Stunden Schulbegleitung pro Woche bewilligt.

Meistens ist die Bewilligung zeitlich befristet. Und zwar auf 3 bis 6 Monate. Allerdings wird sie in der Regel mehrfach verlängert.

Ein Schüler mit Behinderung dagegen erhält im Durchschnitt 20 Stunden Schulbegleitung pro Woche.

Außerdem wird hier die Schulbegleitung jeweils für ein ganzes Schuljahr bewilligt. Eine Verlängerung über ein weiteres Schuljahr ist üblich.

Das Bild zeigt einen Wecker, der auf einem Schreibtisch steht.

6. Schulbegleitungen finden sowohl in Regelschulen wie auch in Sonderschulen statt.

Obwohl Hamburg gerne die inklusive Zielsetzung von Schulbegleitung betont, bedeutet der Erhalt einer Schulbegleitung nicht automatisch, dass ein Schüler inklusiv beschult wird.

Jede dritte Schulbegleitung in Hamburg findet an einer Sonderschule statt.

Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den zwei ermittelten Schülergruppen.

Schulbegleitungen für Schülerinnen und Schüler mit komplexen psychosozialen Beeinträchtigungen finden überwiegend an Grundschulen und Stadtteilschulen statt.

Hier unterstützt die Schulbegleitung also tatsächlich bei der inklusiven Beschulung.

Ein Kreisdiagram zeigt die Anzahl der Schulbegleitungen für SchülerInnen mit psychosozialen Beeinträchtigungen, unterschieden nach Schulformen, für das Schuljahr 2020/21.

Mehr als die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen, die Schulbegleitung erhalten, besucht eine Sonderschule.

Nur jede vierte Schulbegleitung findet an einer Grundschule statt, nur jede fünfte an einer Stadtteilschule.

Schulbegleitungen bei jungen Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen unterstützten also vor allem das Sondersystem und nicht die Inklusion.

An Gymnasien findet Schulbegleitung so gut wie nicht statt.

Ein Kreisdiagram zeigt die Anzahl der Schulbegleitungen für SchülerInnen mit Behinderungen, unterschieden nach Schulformen, für das Schuljahr 2020/21.

7. In Hamburg arbeiten sowohl junge Menschen in Freiwilligendiensten wie auch ausgebildete Fachkräfte als Schulbegleitung.

Bei der Bestellung einer Schulbegleitung unterscheidet Hamburg zwischen vier verschiedenen Anforderungsstufen.

Nämlich:

  • jungen Menschen in Freiwilligendiensten,
  • sozial erfahrenem Personal,
  • pädagogisch, pflegerisch oder therapeutisch ausgebildetem Personal und
  • sozialpädagogisch ausgebildetem Personal.

Innerhalb der einzelnen Anforderungsstufen fehlt es an verbindlichen Vorgaben, welche konkreten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen angehende Schulbegleitungen mitbringen sollten.

Ganz besonders gilt das für das Anforderungskriterium „sozial erfahren“, bei dem sich quasi so gut wie alles unterbringen lässt.

Bei den meisten Schülerinnen und Schülern mit komplexen psychosozialen Beeinträchtigungen kommen „sozial erfahrene“ Schulbegleitungen zum Einsatz.

Gut jeder vierte Schüler mit einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung hat eine pädagogisch, pflegerisch oder therapeutisch ausgebildete Schulbegleitung. Meist sind das Erzieherinnen und Erzieher.

Nur selten werden Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen als Schulbegleitung eingesetzt, noch seltener junge Menschen in Freiwilligendiensten.

Ein Kreisdiagram zeigt die Qualifikation von Schulbegleitungen für SchülerInnen mit psychosozialen Beeinträchtigungen im Schuljahr 2021/22. Unterschieden wird zwischen den vier in Hamburg festgelegten Anforderungsstufen.

Ganz anders sieht es bei Schülerinnen und Schülern mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung aus.

Hier kommen überwiegend junge Menschen in Freiwilligendiensten zum Einsatz.

Bei nur jedem vierten Schüler mit Behinderung gilt die Schulbegleitung als sozial erfahrene Kraft.

Schulbegleitungen mit einer pädagogischen, pflegerischen, therapeutischen oder gar sozialpädagogischen Ausbildung bleiben bei Schülerinnen und Schülern mit Behinderung die Ausnahme.

Ein Kreisdiagram zeigt die Qualifikation von Schulbegleitungen für SchülerInnen mit Behinderungen im Schuljahr 2021/22. Unterschieden wird zwischen den vier in Hamburg festgelegten Anforderungsstufen.

8. Hamburgs Schulbegleitungen sind nicht bei einer Schule angestellt, sondern bei externen Leistungsanbietern.

Benötigt ein Schüler eine Schulbegleitung, meldet seine Schule den Bedarf bei einem externen Leistungsanbieter an.

Der Leistungsanbieter sucht eine für den Schüler geeignete und ausreichend qualifizierte Schulbegleitung und stellt sie der Schule zur Verfügung.

Angestellt bleibt die Schulbegleitung beim Leistungsanbieter.

Der Arbeitsvertrag einer Schulbegleitung ist meist auf wenige Monate bis maximal ein Schuljahr befristet.

Geht ein Schüler wegen Krankheit oder Ferien nicht zur Schule, erhält die Schulbegleitung oftmals kein Geld.

Diese Rahmenbedingungen machen die Arbeit als Schulbegleitung wenig attraktiv.

Im Schuljahr 2018/2019 gab es in Hamburg 88 verschiedene Leistungsanbieter für Schulbegleitungen.

Etwas mehr als die Hälfte von ihnen bot ausschließlich Schulbegleitungen für Kinder und Jugendliche mit komplexen psychosozialen Beeinträchtigungen an.

Das Bild zeigt die Tastatur eines Tablets oder Laptops. Auf der Maus-Fläche steht ein Miniatur-Einkaufswagen. Darin befinden sich zwei leere Papiertaschen im Mini-Format. Und zwar in grün und rot.

9. Die Hamburger Schulbehörde führt eine umfangreiche Datenbank zur Schulbegleitung.

Seit dem Schuljahr 2016/2017 werden in Hamburg alle Anträge auf Schulbegleitung in einer Datenbank erfasst.

Diese Datenbank enthält Angaben:

  • über das für die beantragte Schulbegleitung zuständige Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (einschließlich Bezirk),
  • über das Geschlecht, die Schulform, die Schule und die Klassenstufe der Schüler, für die Schulbegleitung beantragt wird,
  • über den vorrangigen sonderpädagogischen Förderbedarf und den weiteren sonderpädagogischen Förderbedarf der Schüler,
  • über das Schuljahr und das Anfragedatum,
  • über die rechtlichen Grundlagen der Schulbegleitung,
  • darüber, ob der Antrag auf Schulbegleitung bewilligt oder abgelehnt wurde,
  • über den Stundenumfang, die Förderdauer und das Kostensatzniveau der bewilligten Schulbegleitung.
  • über den Leistungsanbieter der Schulbegleitung sowie
  • über die Qualifizierung und Qualifikation der Schulbegleitung.

Mit dieser Datenbank verfügt Hamburg – anders als die meisten Bundesländer – über eine gute Datenbasis und Berichterstattung zur Schulbegleitung.

Das Bild zeigt einen kleinen Teil einer silbernen Tastatur. Über der Shift-Taste ist eine schwarze Taste mit der Aufschrift "BIG DATA".

10. Schulbegleitungen sind meistens weiblich und ansonsten sehr verschieden.

Die Gruppe der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter in Hamburg ist äußerst heterogen.

Die Altersspanne bei Schulbegleitungen beginnt mit der Volljährigkeit und reicht bis ins Rentenalter.

Es gibt Schulbegleitungen mit Abitur und Hochschulabschluss.

Und Schulbegleitungen ohne Ausbildung.

Ein Teil der Schulbegleiter ist pädagogisch ausgebildet.

Andere haben zuvor noch nie im pädagogischen Bereich gearbeitet.

Nur eins haben Hamburgs Schulbegleitungen gemeinsam: Sie sind meistens weiblich.

Das Bild zeigt eine Frau, die ein älteres Kind huckepack durch einen Wald trägt. Man sieht beide von hinten. Das Kind trägt einen großen Rucksack.

11. Vieles in Sachen Schulbegleitung ist in Hamburg nicht ausreichend geklärt.

Die Studie der Universität Oldenburg hat deutlich gemacht: Vieles in Sachen Schulbegleitung ist in Hamburg nicht ausreichend geklärt.

Das betrifft vor allem

  • die Auswahl und Qualifikation von Schulbegleitungen,
  • die Einarbeitung und Weiterbildung von Schulbegleitungen,
  • das Vertretungssystem für Schulbegleitungen,
  • die Aufgaben und Tätigkeitsfelder von Schulbegleitung,
  • die Ziele und Zielgruppen von Schulbegleitung sowie
  • die Rolle und Stellung von Schulbegleitung im Gesamtsystem Schule.

Durch diese Unklarheiten haben sich sehr unterschiedliche Erwartungshaltungen an Schulbegleitung entwickelt, die im schulischen Alltag zu oft nicht erfüllt werden.

Das führt zu einer großen Unzufriedenheit. Und zwar auf allen Seiten.

Viele Lehrerinnen und Lehrer empfinden Schulbegleitung inzwischen als Belastung. Sie wünschen sich eine deutlich bessere Vorbereitung und Fachlichkeit bei Schulbegleitern.

Viele Eltern sind enttäuscht bis verärgert, weil sie ihre Kinder nicht ausreichend unterstützt und gefördert sehen. Sie hatten gehofft, durch eine Schulbegleitung nähmen ihre Kinder endlich an Bildung teil.

Viele Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter fühlen sich überfordert und zu wenig wertgeschätzt. Ihnen fehlt eine längerfristige Perspektive. Viele von ihnen geben schnell wieder auf.

Zu viele Schülerinnen und Schüler nehmen nach wie vor nur eingeschränkt bis gar nicht am Unterricht teil, wenn ihre Schulbegleitung fehlt.

In der Mitte des Bildes sieht man ein Strichmännchen mit fragendem Gesichtsausdruck. Es kratzt sich mit der rechten Hand am Kopf. Der linke Arm ist in die Hüften gestemmt. Um das Strichmännchen sieht man viele bunte Linien, die miteinander verknotet scheinen.

Die große Unzufriedenheit über Schulbegleitung führt inzwischen sogar dazu, dass manche die schulische Inklusion in Hamburg insgesamt in Frage stellen oder gar für gescheitert erklären.

Genau das bringt uns zum Kern des eigentlichen Problems.

Schulbegleitung allein macht noch keine Inklusion.

Schulbegleitung ist „nur“ das Hilfsmittel, damit ein Schüler mit Beeinträchtigung gleichberechtigt am Unterricht teilnehmen kann.

Wenn eine Schule ein gutes, individualisiertes Unterrichtsangebot hat, kann eine Schulbegleitung auch gut unterstützen.

Der Hamburger Senat betont oft und gerne, wie erfolgreich die schulische Inklusion in der Hansestadt sei.

Rhetorisch mag das vielleicht überzeugen. Wissenschaftlich belegt ist es nicht.

Leider versäumt es die Evaluation der Universität Oldenburg, neben der Schulbegleitung auch die inklusive Schulentwicklung in Hamburg genauer zu untersuchen.

Ja, es gibt in Hamburg inklusive Schulen, die sehr erfolgreich sind.

Allerdings sind das bislang die Ausnahmen.

Die meisten Schulen in Hamburg haben sich bisher kaum bis gar nicht damit beschäftigt, schuleigene Konzepte für eine inklusive Schule und eine individualisierte Unterrichtsgestaltung zu entwickeln.

Schulbegleitung als Leistung zur Teilhabe an Bildung kann nur dann funktionieren, wenn die angebotene Bildung tatsächlich inklusiv ist.

Genau hier gilt es anzusetzen – anstatt sich in einer Diskussion über unzureichende Schulbegleitungen zu verlieren.

Wir müssen endlich die immer noch vorhandenen exklusiven Strukturen im Hamburger Schulsystem genauer in den Blick nehmen.

Und inklusive Schulentwicklungsprozesse für alle Schulen verbindlich machen.

Auf dem Bild sieht man 7 Paar Gummistiefel, die auf einer Steinmauer aufgereiht stehen. Zwei Paar Gummistiefel sind pink, zwei Paar blau, zwei Paar orange und ein Paar rot. Hinter der Mauer und den Gummistiefeln sieht man grüne Büsche und Bäume.

Inklusion in Hamburg ist nicht gescheitert.

Inklusion in Hamburg hat noch gar nicht richtig angefangen.

Das Thema Inklusion im Schulausschuss

Am 6. September tagte der Hamburger Schulausschuss.

In einer öffentlichen Sitzung im Rathaus ging es um den Stand der Inklusion in Hamburgs Schulen.

Sechs Experten waren geladen.

Aus den Bereichen Schule, Wissenschaft, Sonderpädagogik, Zivilgesellschaft und Elternvertretung.

So sollte eine fachlich fundierte und differenzierte Diskussion ermöglicht werden.

Blick von unten auf den Eingangsturm des Hamburger Rathauses.

Tatsächlich ging es in der gesamten Sitzung sehr fachlich zu.

Viele wichtige Aspekte wurden behandelt.

Und es gab viele kluge Fragen und Antworten.

Hamburg wurde gelobt für sein klares Bekenntnis zur Inklusion.

Und für die Fortschritte, die die Stadt im Bereich der schulischen Inklusion bereits erzielt habe.

Hamburg wurde aber auch aufgefordert, in Sachen Inklusion nicht stehen zu bleiben.

Denn trotz der vielen Ressourcen, die Hamburg in den letzten Jahren in den inklusiven Umbau seines Schulsystems investiert hat, arbeiten noch längst nicht alle Schulen inklusiv.

Eins allerdings wurde in der gesamten Debatte außer acht gelassen.

Nämlich die Frage:

Was bedeutet eigentlich Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention?

Und was genau heißt das für Schulen?

Auf einer Schiefertafel steht mit Kreide geschrieben "TOGETHER". Darunter sieht man eine Kette bunter, gezeichneter Männchen, die sich an den Händen halten.

Bei der Staatenprüfung vor einem Jahr in Genf hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sehr deutlich erklärt:

Deutschland hält nach wie vor an seinen Sondersystemen für Menschen mit Behinderungen fest.

Damit verstößt Deutschland gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.

Auch Hamburg hat nach wie vor ein gut ausgebautes schulisches Sondersystem.

Bestehend aus 26 staatlichen Sonderschulen (einschließlich der Bildungsabteilungen an den Regionalen Bildungs- und Beratungszentren) und 5 privaten Sonderschulen.

Dass dieses Sondersystem nicht vereinbar ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention, dazu gab es in der gesamten Sitzung kein einziges Wort.

Weder von den geladenen Experten noch von den Mitgliedern des Schulausschusses.

Im Gegenteil:

Einige Experten lobten ausdrücklich „Hamburgs großartiges Elternwahlrecht“.

Dabei haben das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention in Berlin längst klar gemacht:

Ein Elternwahlrecht ist nicht vereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention.

Wenn, dann dürfte es höchstens ein Schülerwahlrecht geben.

Und das auch nur, wenn Schülerinnen und Schüler tatsächlich eine echte Wahlfreiheit haben.

Auf türkisem Untergrund steht in weißer Schrift: "Das Recht auf 
inklusive Bildung ist ein Recht des Kindes, nicht 
der Eltern. Ein dauerhaftes Vorhalten einer Wahlmöglichkeit durch das staatliche Schulsystem 
widerspricht der Verpflichtung aus der UN-BRK, wonach eine inklusive Schulstruktur den Bedürfnissen eines jeden Kindes gerecht werden muss. Ohne einen Plan, wie die Sonderstrukturen überwunden werden können, steht ein dauerhaftes Elternwahlrecht mit der UN-BRK nicht im Einklang."
Positionspapier der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention von 2017

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurde auch die Sicht auf Behinderung neu definiert.

Nicht mehr ein Mensch an sich ist behindert.

Sondern ein Mensch wird behindert.

Und zwar durch das Wechselspiel von individuellen Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren.

Diese menschenrechtliche Sicht auf Behinderung wurde in der gesamten Ausschuss-Sitzung viel zu selten berücksichtigt.

Dabei hat sie entscheidende Konsequenzen für die Umsetzung von inklusiver Bildung.

Es geht nämlich nicht mehr länger darum, welche Beeinträchtigungen und Defizite ein Kind hat.

Sondern es geht um die Frage:

Was braucht ein Kind, um bestmöglich an Bildung teilhaben zu können?

Diese Frage muss für jedes Kind gestellt werden. Und zwar unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder eben einer Behinderung.

Denn:

Inklusion unterscheidet nicht mehr nach Kategorien und Gruppen. Inklusion bezieht alle mit ein.

An einer riesigen Wand hängen viele Portrait Fotos von ganz unterschiedlichen Menschen. Davor sitzen drei Personen auf einer Bank und betrachten die Bilder.

In der Diskussion im Schulausschuss ging es ausschließlich um Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen.

Entweder im Bereich Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung.

Oder im Bereich kognitive und körperlich-motorische Beeinträchtigungen.

Es ging um Diagnostik und um die Zuordnung zu sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, die über Art und Umfang der Förderung entscheiden.

Solch ein Ansatz, der zwischen behindert und nicht-behindert unterscheidet, widerspricht den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention.

Auf dem Bild sieht man den Oberkörper eines jungen Mannes in einem bunten Kapuzen-Sweatshirt. Der Mann hält seinen rechten Arm auf Brusthöhe und zeigt mit dem Daumen nach unten.

Ein weiterer zentraler Aspekt fehlte in der gesamten Diskussion:

Inklusion ist keine Frage des Wollens.

Inklusion ist ein Menschenrecht.

Damit steht Inklusion über der Selbstbestimmung von Schulen.

Im Klartext heißt das:

Nicht die einzelne Schule entscheidet darüber, ob sie Inklusion möchte oder nicht.

Jede Schule ist zur Inklusion verpflichtet.

Ein klares Bekenntnis zur Inklusion bedeutet, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen.

Dazu gehört auch der Abbau schulischer Sondersysteme.

Diesen Schritt scheint Hamburg nach wie vor nicht gehen zu wollen.

Auf dem Bild sieht man die untere Hälfte eines Menschen in schwarzen Jeans und roten Turnschuhen, der einen Luftsprung macht.

Kennt ihr schon die Ombudsstelle Eingliederungshilfe?

Im Sommer 2016 wurde sie ins Leben gerufen:

Die Ombudsstelle Eingliederungshilfe der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V.

Das Bild zeigt ein Schild mit der Aufschrift "Ombudsstelle Eingliederungshilfe Hamburg. Ein Projekt der Hamburger L.A.G. für behinderte Menschen"
Copyright: inklusion-in-hamburg.de

Inzwischen hat sich die Ombudsstelle als feste Größe für die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in unserer Stadt etabliert.

Jährlich nutzen mehrere hundert Menschen die Ombudsstelle als Anlaufstelle für Fragen und Beschwerden rund um das Thema Eingliederungshilfe.

Doch was macht die Ombudsstelle Eingliederungshilfe eigentlich genau?

Auf dem Bild sieht man eine Frau mittleren Alters, die fragend in die Luft blickt. Um ihren Kopf herum sind lauter Fragezeichen abgebildet.

Auch Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Welt, in der wir leben.

Damit Teilhabe gut gelingen kann, gibt es inzwischen ein eigenes Gesetz dazu.

Nämlich das Bundesteilhabegesetz.

Das Bundesteilhabegesetz zeigt auf, wie Teilhabe aussieht und welche besonderen Leistungen es gibt, um Menschen mit Behinderungen bei einem möglichst selbstbestimmten Leben zu unterstützen.

Diese Leistungen werden als Leistungen zur Teilhabe oder auch als Eingliederungshilfe bezeichnet.

Noch läuft in Hamburg nicht alles rund bei der Umsetzung von Teilhabe-Leistungen.

Es gibt viele Probleme mit Behörden und Ämtern.

Menschen mit Behinderungen warten zu lange auf Leistungen, die ihnen zustehen.

Oder sie erhalten nicht die Leistungen, die sie brauchen.

Weil es an ausreichend Assistenz oder Angeboten fehlt.

Das frustriert und verärgert.

Bei der Ombudsstelle finden Betroffene, Angehörige und auch rechtliche Betreuer ein offenes Ohr.

Hier können sie ihren Ärger und ihre Beschwerden einbringen.

Auf dem Bild sieht man eine halb geöffnete Metallkiste, bedruckt mit vielen verschiedenen Smileys. In der Kiste stecken zwei Stoff-Smileys, die zerknirscht, wütend und verzweifelt aussehen.

Die Ombudsstelle Eingliederungshilfe hört nicht nur zu.

Die Ombudsstelle hilft auch bei konkreten Problemen mit Leistungsträgern und Leistungsanbietern.

Damit Menschen mit Behinderungen möglichst schnell die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen.

Träger der Leistungen zur Teilhabe können sein:

  • die gesetzlichen Krankenkassen,
  • die Bundesagentur für Arbeit,
  • die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte,
  • die Träger der  Sozialen Entschädigung (ehemals Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge),
  • die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und
  • die Träger der Eingliederungshilfe.

Diese sieben Leistungsträger werden auch als Rehabilitationsträger bezeichnet.

Die Leistungsträger überprüfen den Leistungsanspruch und stellen anschließend das Geld für eine Leistung zur Verfügung.

Die Leistungsanbieter sind für die Erbringung der Leistungen zuständig.

Fachleute sprechen von einem Sozialleistungs-Dreieck, bestehend aus Träger, Erbringer und Berechtigtem.

Zeichnung Sozialleistungs-Dreieck
Das Sozialleistungsdreieck (Grafik: Sina Gebhardt, 2017)

In diesem Dreieck unterstützt und stärkt die Ombudsstelle die Rechte und Interessen der Leistungsberechtigten.

Denn auch wenn das Sozialleistungs-Dreieck im Bild ganz einfach aussieht, ist es in der Praxis mehr als kompliziert.

Auf einer Landstraße fahren drei Rennradfahrer. Einer fährt vor, die anderen zwei halten sich in seinem Windschatten.

Ärger und Frust haben Auswirkungen auf die Kommunikation .

Dinge werden missverstanden.

Die Fronten verhärten sich.

Manchmal kommt es zum offenen Streit.

Oder man redet nicht mehr miteinander.

Auch in solchen Fällen unterstützt die Ombudsstelle.

Sie fördert Gespräche und vermittelt bei Streitum gute Lösungen für Menschen mit Behinderungen zu finden.

Zwei Kinder sitzen sich auf den Knien gegenüber und zerren an einem Stoff-Teddybären.

Jedes Jahr schreibt die Ombudsstelle einen ausführlichen Bericht.

Dieser Bericht richtet sich vor allem an Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung.

Und natürlich an die Leistungsträger und die Leistungsanbieter.

Der Bericht soll zeigen:

Was läuft in Hamburg noch nicht rund in Sachen Eingliederungshilfe und Teilhabe?

Wo sollte sich etwas ändern?

Was könnte verbessert werden?

Aber auch:

Wo in Hamburg gelingt bereits erfolgreich Teilhabe für Menschen mit Behinderungen?

Auf dem Bild sieht man eine Hand, die einen Stift hält und damit auf einem karierten Spiralblock schreibt.

Übrigens:

Die Ombudsstelle Eingliederungshilfe ist ein Angebot der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft (L.A.G.) für behinderte Menschen.

In Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein für behinderte Menschen.

Sie hat ihren Sitz am Millerntorplatz 1 – direkt gegenüber den Tanzenden Türmen am Eingang zur Reeperbahn.

Dort nutzt die Ombudsstelle die Räumlichkeiten des Hamburger Betreuungsvereins für behinderte Menschen.

Das Bild zeigt die Tanzenden Türme am Eingang zur Hamburger Reeperbahn vor einem blauen Himmel.

Wie erreiche ich die Ombudsstelle?

Am besten zu erreichen ist die Ombudsstelle entweder telefonisch unter

040 – 334 240 316

Oder per email unter

ombudsstelle@lagh-hamburg.de

Füße in roten Turnschuhen baumeln über Pflastersteinen.