Gut zu kennen: die Ombudsstelle Inklusive Bildung

Eltern behinderter Kinder können ein Lied davon singen: Inklusive Bildung ist noch lange kein Selbstläufer. Anträge stellen, Gutachten einholen, sich immer wieder erklären, in Widerspruch gehen …

Gut ist es, wenn Eltern bei all dem Rat und Hilfe haben, zum Beispiel durch die Ombudsstelle Inklusive Bildung.

Auf dem Bild sieht man bunte Kieselsteine.

Seit 2012 gibt es in Hamburg die Ombudsstelle Inklusive Bildung. Sie ist angesiedelt am Schulinformationszentrum (SIZ) in der Hamburger Straße 125a.

In der Ombudsstelle arbeiten aktuell vier Ombudsfrauen und ein Ombudsmann, nämlich Petra Demmin, Karin Limmer, Renate Wiegandt, Birgit Zeidler und Andreas Heintze.

Sie sind ehemalige Lehrerinnen und Lehrer und haben in verantwortungsvollen Funktionen in der Schule und in der Schulbehörde gearbeitet.

Jetzt sind sie im Ruhestand und ehrenamtlich für die Ombudsstelle tätig.

Die Ombudsstelle inklusive Bildung hat folgende Aufgaben:

  • Sie hilft und unterstützt bei Fragen zur pädagogischen und sonderpädagogischen Förderung.

  • Sie berät Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und deren Eltern oder Sorgeberechtigten.

  • Sie unterstützt Eltern und Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei Konflikten und schulischen Widerspruchsverfahren.

Als Mutter eines schulpflichtigen Kindes mit FASD habe ich regelmäßig mit der Ombudsstelle zu tun.

Das Bild zeigt einen Fuß in einem roten Turnschuh.

Was ich an den Frauen und Männern der Ombudsstelle besonders schätze:

  • Für sie steht das Wohl von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund.
  • Für sie bleiben Kinder und Jugendliche keine bloßen Namen. Sie gehen vor Ort in die Schulen und machen sich selbst ein Bild.
  • Die Frauen und Männer der Ombudsstelle verfügen über langjährige Erfahrung in Sachen schulischer Inklusion und sind sehr gut vernetzt.
  • Die Ombudsleute können Eltern und Sorgeberechtigte bei Gesprächen mit Lehrkräften, Förderkoordinatoren, Schulleitungen und Beratern aus der Schulbehörde unterstützen.
  • Und: Die Ombudsleute reagieren schnell, oft sogar innerhalb eines Tages.
Auf dem Bild sieht man eine kleine Stein-Pyramide auf einem Steinstrand. Im Hintergrund schimmert blaues Wasser.

Die Ombudsleute können nicht alles. Sie dürfen beraten und vermitteln. Abschließende Entscheidungen treffen dürfen sie nicht.

Dafür tun sie etwas anderes: Sie führen über ihre Tätigkeit genau Buch.

Jedes Jahr schreiben sie einen Arbeitsbericht über

  • die Anzahl der durchgeführten Beratungen,
  • die Themenschwerpunkte der Beratungen,
  • den zeitliche Umfang der Beratungen,
  • stattgefundene Kontakte und Gespräche mit Vertretern der Schulbehörde und anderen Institutionen und Organisationen.

Dabei zeigt sich den Ombudsleuten immer wieder, dass die persönlichen Einzelfälle in der Beratung auf größere strukturelle Probleme in der schulischen Inklusion aufmerksam machen.

Diese Problemlagen fassen die Ombudsleute in ihren Arbeitsberichten zusammen und besprechen sie mit dem Schulsenator, dem Staatsrat und dem Landesschulrat.

Sie erreichen die Ombudsstelle telefonisch unter der Nummer 040 42863-2733 oder
per email an
ombudsstelleinklusion@bsb.hamburg.de.

Auch in den Ferien können Sie die Ombudsstelle erreichen.