Ihr erinnert euch?
Im letzten Sommer erhielt unser Kind mit Behinderung ein Ausbildungsangebot.
Von einer kleinen Firma für Veranstaltungstechnik.
Wegen seiner Behinderung wird unser Kind wohl keine Vollausbildung schaffen.
Daher hatten wir im Januar eine theoriereduzierte Fachpraktiker-Ausbildung beantragt. Und zwar bei der Handelskammer Hamburg.
Bereits im Sommer hatte sich immer mehr abgezeichnet:
Die Handelskammer Hamburg will keine Fachpraktiker-Ausbildung umsetzen.
Allerdings wollte die Handelskammer auch keine Fakten schaffen.
Bis zum Schluss hat sich die Handelskammer standhaft geweigert, den von uns gestellten Antrag auf Fachpraktiker-Ausbildung per Bescheid abzulehnen.
Denn gegen solch einen Bescheid hätten wir Widerspruch einlegen können. Mit berechtigten Chancen auf Erfolg.
Was dann folgte, war weniger schön.
Im September entschieden wir: Unser Kind fängt erst einmal mit der Vollausbildung an.
Damit es kein weiteres Jahr in der Warteschleife zubringen muss.
Das hat die Handelskammer für sich zu nutzen gewusst.
Nun führte die Handelskammer an:
Es geht nur eine Fachpraktiker-Ausbildung oder eine Vollausbildung. Beides wären zwei unterschiedliche paar Schuhe.
Wenn wir den Antrag auf die Fachpraktiker-Ausbildung nicht zurückzögen, wäre es fraglich, ob unser Kind zur Vollausbildung zugelassen werden könne. Denn dann wäre es ja definitiv zu „behindert“ für die Vollausbildung.
Darauf hat die Vormünderin unseres Kindes den Antrag auf Fachpraktiker-Ausbildung zurückgezogen. Um unserem Kind nicht zu „schaden“.
Was bedeutet das?
Zunächst einmal: Unser Kind ist super glücklich. Endlich macht es eine Ausbildung – so wie seine besten Freunde auch.
Allerdings: Die Berufsschule für unser Kind beginnt erst im Dezember.
Ab da wird es vermutlich mehr als schwierig werden für unser Kind.
Denn der Unterricht an der Berufsschule für Veranstaltungstechnik ist sehr anspruchsvoll.
Unser Kind weiß:
Wegen seiner Behinderung wird es nicht alles so verstehen und schaffen wie seine zukünftigen Mitschüler.
Das lässt sich – auch mit viel Unterstützung – nicht ändern.
Unser Kind weiß auch:
Ein erfolgreicher Abschluss als „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“ ist mehr als ungewiss.
Trotzdem lässt sich unser Kind auf das Wagnis Ausbildung ein.
Denn:
Unser Kind möchte möglichst alles über Veranstaltungstechnik lernen, was ihm möglich ist.
Und zwar in einem Rahmen, der für Gleichaltrige ohne Behinderung normal und üblich ist.
Damit unser Kind später erfolgreich in der Veranstaltungstechnik arbeiten kann.
Natürlich auf dem ersten Arbeitsmarkt.