Ihr erinnert euch?
Im Sommer 2024 wurde die lang ersehnte Evaluation der Hamburger Schulbegleitung veröffentlicht.
Was hat sich seitdem getan?

Im November 2024 wurde eine Experten-Kommission zum Thema Schulbegleitung ins Leben gerufen.
Diese Kommission soll dabei helfen, Schulbegleitung in Hamburg langfristig und erfolgreich weiterzuentwickeln.
Die Experten-Kommission setzt sich zusammen aus:
- Vertreterinnen und Vertretern der Schulbehörde,
- Vertreterinnen und Vertretern der Sozialbehörde (Projekt Inklusive Kinder- und Jugendhilfe),
- Vertreterinnen und Vertretern der Schülerkammer, der Lehrerkammer, der Elternkammer und des Kreis-Elternrats der speziellen Sonderschulen,
- unterschiedlichen schulischen Beschäftigten aus Grundschulen, Stadtteilschulen, Gymnasien, Sonderschulen und Regionalen Bildungs- und Beratungszentren sowie
- Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlich großer Anbieter von Schulbegleitung (Freiwilligendienste und Fachkräfte).
Alle Mitglieder dieser Experten-Kommission sollen sich 4 Mal im Jahr treffen.
Um sich über die aktuelle Umsetzung von Schulbegleitung in Hamburg auszutauschen.
Und um gemeinsam zu überlegen, wie Schulbegleitungskräfte gut ausgebildet, eingearbeitet und begleitet werden können.
Leider sind alle Mitglieder der Experten-Kommission zur Verschwiegenheit verpflichtet worden.
So bleibt es offen, wie die Öffentlichkeit von den Ergebnissen und Vorschlägen der Experten-Kommission erfahren wird.

Innerhalb der Schulbehörde wird ebenfalls mit Hochdruck am Thema Schulbegleitung gearbeitet.
Bislang gibt es in Hamburg zwei sehr unterschiedliche Antrags- und Bewilligungsverfahren für Schulbegleitung.
Nämlich eins für Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Betreuungsbedarf aufgrund einer Behinderung.
Und eins für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf aufgrund einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung.
Das macht bis heute vieles kompliziert und undurchsichtig.
Nun sollen beide Verfahren erheblich vereinfacht und zusammengeführt werden.
Ob es dann tatsächlich einfacher wird mit Schulbegleitung?
Ich bin gespannt.
Zur Zeit scheinen viele Schulen und Lehrkräfte die Beantragung und Organisation von Schulbegleitung immer mehr als Belastung zu sehen.
Erste Eltern berichten, dass ihnen Schulen und Lehrkräfte davon abraten, eine Schulbegleitung für ihr Kind zu beantragen.
Denn die gäbe es eh nicht.

Für viele Eltern ist das Thema Schulbegleitung nach wie vor ein Dauerbrenner.
Im letzten Schuljahr (2024/25) ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Schulbegleitung erneut gestiegen.
Und zwar von 2.608 (Schuljahr 2023/24) auf 3.220 (Stichtag 31.07.2025) .
Gleichzeitig wird es immer schwerer, passende Schulbegleitungskräfte zu finden.
Häufig müssen Schülerinnen und Schüler – trotz Bewilligung – ohne Schulbegleitung in ein neues Schuljahr starten.
Bei einigen von ihnen gelingt es während des gesamten Schuljahrs nicht, eine geeignete Schulbegleitungskraft zu finden.
Die Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind gravierend.
Viele von ihnen werden weiterhin einfach nach Hause geschickt, wenn die Schulbegleitung fehlt.
Viele gehen erst gar nicht zur Schule.
Das passiert in Regelschulen und in Sonderschulen.
Dementsprechend groß sind Frust und Ärger bei den Eltern.
Mit dem steigenden Bedarf an Schulbegleitung gewinnen außerschulische Anbieter von Schulbegleitung zunehmend an Einfluss.
Gleich mehrere Hamburger Anbieter von Schulbegleitung versprechen auf ihren Internet-Seiten:
Schulbegleitung sichert Teilhabe, Bildungserfolg, soziale Integration und größtmögliche Selbständigkeit.
Denn, so ist zu lesen:
- Die stets erfahrenen und gut ausgebildeten Schulbegleiter sind in erster Linie dem Kind verpflichtet, das sie begleiten.
- Sie orientieren sich an den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen und den besonderen Bedürfnissen des Kindes.
- Sie strukturieren den Schulalltag, fördern die eigenständige Lernorganisation des Kindes und unterstützen bei der Aneignung von Lerninhalten.
- Sie helfen dem Kind, seine sozialen Fähigkeiten zu entwickeln, Konflikte zu meistern, sein Selbstbewusstsein zu stärken und einen Platz in der Gemeinschaft zu finden.
- Sie bieten dem Kind Sicherheit und Schutz, um sich bestmöglich zu entfalten und Herausforderungen zu meistern.
Das hört sich toll an.
Und wird die Erwartungen vieler Eltern an Schulbegleitung weiter erhöhen.
Nicht wenige Eltern glauben inzwischen: Sobald eine bestätigte medizinische Diagnose vorliegt, erhält ein Kind mit Beeinträchtigung automatisch eine Schulbegleitung.
Allerdings:
Was außerschulische Anbieter von Schulbegleitung versprechen, geht weit über das hinaus, was Hamburgs Schulbehörde als Aufgabe und Rolle von Schulbegleitung ansieht.
In ihrer Kurzinformation zur Steuerung des Einsatzes von Schulbegleitungen an Hamburger Schulen erklärt die Behörde:
- Schulbegleitung ist nicht für Bildung zuständig ist.
- Die Schule sichert die schulische Teilhabe. Das bedeutet: Die Schule sichert Bildung, Erziehung und die bedarfsbezogene Pflege.
- Die Schule macht ein individualisiertes Bildungsangebot und nutzt dafür zielgerichtet alle zur Verfügung stehenden Mittel und Maßnahmen.
- Eine Schulbegleitung kommt erst dann zum Einsatz, wenn bei einem Schüler alle regelhaften pädagogischen, sonderpädagogischen, sozialpädagogischen und pflegerischen Angebote der Schule nicht ausreichen, um seine angemessene Teilhabe am Bildungsprozess sicherzustellen.
- Schulbegleitung ist damit immer eine nachgeordnete Unterstützungs- und Hilfeleistung.
- Die genauen Aufgaben und Ziele der Schulbegleitung werden individuell für jedes Kind im sogenannten Förderplan festgelegt.
- Bevorzugt werden Pool-und Kombilösungen für mehrere Schüler – keine Einzelbegleitungen.
Schulbegleitung wird nicht automatisch bewilligt, sobald eine Behinderung vorliegt.
Schulbegleitung gibt es immer erst dann, wenn alles andere versagt hat.
Dementsprechend schwer und zeitaufwendig ist es, einen Antrag auf Schulbegleitung überhaupt durchzubekommen.
Dazu schweigen die Anbieter von Schulbegleitung auf ihren Internet-Seiten.
Und noch etwas anderes erwähnen die Anbieter nicht:
Eine Schulbegleitung allein garantiert noch lange keine erfolgreiche Teilhabe an Bildung.
Das hat die Evaluation der Hamburger Schulbegleitung mehr als deutlich gezeigt.

Es ist und bleibt die zentrale Aufgabe von Schule, JEDEM einzelnen Kind ein bestmögliches Lernen zu ermöglichen.
Dazu verpflichten das Grundgesetz, das Hamburgische Schulgesetz wie auch die UN-Kinderrechtskonvention und die UN-Behindertenrechtskonvention.
Ich beobachte mit Sorge, dass sich Schulbegleitung in Hamburg immer mehr zu einem Regelangebot für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen entwickeln könnte – um „inklusive“ Bildung zu ermöglichen.
Denn das ist ein Widerspruch in sich.
Ein spezielles Unterstützungsangebot nur für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen ist niemals inklusiv.
Inklusive Bildung setzt darauf, bestehende Barrieren abzubauen, um allen einen ungehinderten Zugang zu Bildung zu ermöglichen.

Es darf nicht um die Frage gehen:
Wie lässt sich Schulbegleitung verbessern?
Es muss um die Frage gehen:
Wie lässt sich inklusive Bildung und damit die Inklusion in Hamburgs Schulen weiter voran bringen?
Damit Schulbegleitung möglichst überflüssig wird.



































