Im September 2021 hat sich das Amt für Bildung innerhalb der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) umstrukturiert.
Ganz still und leise und ohne viel Kommunikation nach außen.
Selbst der wöchentliche Newsletter der BSB hat nicht darüber berichtet.
Was hat sich verändert?
Im Amt für Bildung gibt es jetzt eine eigene Abteilung „Inklusive Bildung“ (B4), die direkt dem Landesschulleiter unterstellt ist.
Innerhalb der Abteilung „Inklusive Bildung“ gibt es drei Unterabteilungen:
Grundsatz und Qualitätsentwicklung inklusive Bildung, Schulbegleitung, pädagogisch-therapeutisches Fachpersonal (B 41),
Aufsicht und Fachaufsicht spezielle Sonderschulen, ReBBZ und BBZ (B 42),
Gewaltprävention (B 43).
Wie war es vorher?
Vorher unterstanden die speziellen Sonderschulen der „Schul- und Fachaufsicht allgemeinbildende Schulen“. So wie alle anderen Schulen in der Stadt.
„Inklusion und Sonderpädagogik“ war eine Unterabteilung der Abteilung „Gestaltung, Unterrichtsentwicklung, Grundsatz und Internationales“ (B 3), ebenso die „Gewaltprävention“.
Dann ist die inklusive Bildung durch die Umstrukturierung also aufgewertet und gestärkt worden?
Auf den ersten Blick mag dies so scheinen: „Inklusive Bildung“ als Top 4 unter den direkt der Amtsleitung unterstellten Fachabteilungen.
Allerdings:
Zuständig ist die neue Abteilung „Inklusive Bildung“ ausschließlich für Schülerinnen und Schüler mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf. Also für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder starken Verhaltensauffälligkeiten.
Damit bleibt inklusive Bildung weiterhin genau auf diejenigen Schülerinnen und Schüler reduziert, die doch eigentlich inkludiert werden sollen.
Für sie wird eine eigene Fachaufsicht geschaffen, werden eigene Unterrichtsinhalte und -konzepte diskutiert.
So werden Sonderstrukturen ausgebaut und gefestigt, nicht abgebaut.
Das ist genau das Gegenteil von Inklusion.
Inklusive Bildung geht alle an, schließt alle ein.
Inklusive Bildung besteht vor allem darin, keine Schubladen aufzumachen:
dort die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung und dort die ohne.
Inklusive Bildung heißt gemeinsamer Unterrichtin einer Schule für alle.
In der jedes Kind die Chance erhält auf eine bestmögliche Bildung, ausgerichtet an seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten.
Wie aber lässt sich eine inklusive Schule für alle planen und entwickeln, wenn behinderte Schüler bei der Diskussion um Grundsätzliches, Unterrichtsentwicklung, zentrale Prüfungen, Steigerung von Bildungschancen, Bildungswettbewerbe, Ganztag und Qualität in der Berufsvorbereitung außen vor bleiben?
Die Behörde argumentiert, es gebe Schnittstellen zwischen den verschiedenen Abteilungen. Aber reicht das wirklich aus?
Ich erlebe immer wieder: Beim Thema Bildung und Unterricht werden Schülerinnen und Schüler mit Behinderung nach wie vor nicht mitgedacht, sind nicht selbstverständlich.
Die aktuelle Diskussion über „Lernrückstände“ zeigt dies deutlich.
Viel zu oft greift weiter die Schere im Kopf: „Normale“ Kinder, die leistungsfähig sind versus „behinderte“ Kinder, die nicht so können wie die anderen. Die eigene Schutzräume brauchen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist beim Thema inklusive Bildung klar und deutlich:
Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.
Daher fordert die UN-Behindertenrechtskonvention ein möglichst schnelles Ende von Sondersystemen.
Übrigens nicht nur im Bereich Bildung.
Eine eigene Abteilung „Inklusive Bildung“ in der Hamburger Schulbehörde, reduziert auf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, ist in meinen Augen ein klarer Rückschritt auf dem mühsamen Weg zur Inklusion.
Ich habe mich entschieden. Mein persönliches Unwort des Jahres 2021 lautet: Lernrückstände.
Spätestens seit Ende des zweiten Lockdowns wird in ganz Deutschland intensiv über das Ausmaß der „Lernrückstände“ diskutiert, die durch die pandemiebedingten Schulschließungen entstanden sind.
Ganz konkret geht es um Lücken in Deutsch und Mathematik, die um so größer ausfallen, je schwieriger die soziale Lage der betroffenen Kinder und Jugendlichen ist.
Die soziale Ungleichheit im Bereich von Schule und Bildung hat sich also deutlich verschärft.
Darauf hinzuweisen ist wichtig und gut.
Allerdings:
Kaum jemand scheint sich bewusst, wie exkludierend die Diskussion über Lernrückstände ist!
Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland für die Einführung eines inklusivenBildungssystems entschieden.
Grundlegend für inklusive Bildung ist ein ganzheitlicher, personenbezogener Ansatz.
So unterschiedlich Menschen sind, so unterschiedlich sind auch ihre Arten zu lernen und sich zu bilden.
Hierauf müssen Bildungssysteme eingehen.
Über flexible Lehrpläne, Lehr- und Lernmethoden muss jeder Mensch die Möglichkeit erhalten, sein ihm eigenes Potential bestmöglich zu entfalten.
Bildungssystem müssen sich also an die Bedürfnisse aller Lernenden anpassen.
Nicht mehr die Lernenden an ein bestehendes, starres System.
Der in der aktuellen bildungspolitischen Diskussion genutzte Begriff der Lernrückstände geht dagegen von einem für alle verbindlichen Bildungsplan als „Sollstand“ aus.
Dies widerspricht dem Grundgedanken von inklusiver Bildung!
Die aus diesen „Bildungsrückständen“ abgeleiteten Fördermaßnahmen schließen alle Schülerinnen und Schüler von vornherein aus, die lernzieldifferenziert unterrichtet werden. Sowohl an Sonderschulen wie auch an inklusiven Regelschulen.
In Hamburg bedeutet das: Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, die nicht im Rahmen des Bildungsplans unterrichtet werden, sehen Schulbehörde und Schulsenator weder Lernferien noch Klassenwiederholungen oder andere Förderprogramme vor.
Dabei haben gerade diese Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt massiv unter den Schulschließungen gelitten:
Schulbegleitungen durften zu Hause nicht unterstützen.
Differenzierte digitale Lernangebote fehlten.
Die eh schon große soziale Isolation vieler dieser Schülerinnen und Schüler wurde nochmals verschärft. Soziales Lernen war nicht möglich.
Paul sieht aus wie alle Jungen seines Alters. Vielleicht ist er etwas kleiner und dünner als die meisten. Doch das ist relativ.
Paul liebt Musik, Fahrrad fahren, Computerspiele, Chips und Schokolade.
Pauls Eltern sind nicht seine leiblichen Eltern. Da Pauls Bauch-Mama mit Pauls Versorgung überfordert war, wurde Paul bereits wenige Wochen nach seiner Geburt vom Jugendamt in Obhut genommen.
Die ersten zwei Jahre seines Lebens hat Paul in einem Kinderheim gelebt. Danach zog er bei seinen Pflegeeltern ein.
Bis heute kann Paul schlecht schlafen. Er hat oft Alpträume.
Paul erzählt gerne, ist höflich und liebt es, andern zu helfen.
Paul kann sich die wildesten Geschichten ausdenken und hat immer eine gute Idee.
Paul verliert schnell die Geduld und die Übersicht. Außerdem merkt er oft nicht, wenn sein Körper Hunger hat oder friert.
Bei einer Sache zu bleiben fällt Paul schwer. Oft vergisst er Dinge. Das fängt bereits beim Anziehen an. Seine Pflegemutter muss ihn dann immer wieder daran erinnern, mit dem Anziehen weiter zu machen.
Wenn die Dinge nicht so laufen, wie Paul es sich vorstellt oder gewohnt ist, wird er oft sehr, sehr wütend. Früher hat er dann wild um sich geschlagen, gebrüllt und getreten. Inzwischen schimpft er meist nur noch.
Pauls Pflegeeltern haben sich lange Sorgen gemacht, was mit Paul los ist. Oft haben sie sich gefragt, was sie falsch machen.
Inzwischen wissen Paul und seine Pflegeeltern: Paul hat FASD.
Einige Teile in Pauls Gehirn sind nicht richtig verschaltet. Sie wurden durch Alkohol geschädigt, als Paul noch im Bauch seiner leiblichen Mutter war. Das lässt sich nicht mehr ändern. Auch nicht durch Medizin.
Betroffen ist vor allem Pauls Frontalhirn.
Das Frontalhirn ist für die Fähigkeiten zuständig, die für die Kontrolle und Selbstregulierung des eigenen Verhaltens erforderlich sind. Wissenschaftler nennen das die Exekutivfunktionen.
Exekutivfunktionen werden für alle alltagspraktischen Fähigkeiten gebraucht. Zum Beispiel beim Anziehen, beim Tisch decken oder bei der Unterscheidung zwischen Wichtigem und Unwichtigem.
Menschen, deren Exekutivfunktionen gestört sind, sind meistens ein Leben lang auf Unterstützung im Alltag angewiesen.
Ausreichende Unterstützung kann Paul dabei helfen, mit sich und andern gut klar zu kommen.
Paul gibt es nicht wirklich. Paul habe ich mir ausgedacht.
Allerdings: In Paul findet sich vieles von dem, was ich mit Kindern mit FASD erlebt habe. Oder von dem mir Eltern von Kindern mit FASD erzählt haben.
Daher könnte man auch sagen: Es gibt nicht einen Paul, sondern viele Pauls und auch Paulas in Hamburg.
Neue Untersuchungen zeigen: Unter 100 Kindern in englischen Grundschulen weisen 1 bis 3 Kinder deutliche Merkmale von FASD auf. Für Nordamerika geht man inzwischen davon aus, dass 4 von 100 Kindern FASD haben. Das ist 1 Kind in jeder Schulklasse!
Für Deutschland fehlt bislang verlässliches Datenmaterial. Lange wurde geschätzt, dass sich unter 100 Kindern in Deutschland 1 Kind mit FASD finden lässt. Es ist zu befürchten, dass diese Schätzung zu niedrig angesetzt ist.
In meinem Blog werde ich Ihnen von nun an immer einmal wieder von Paul berichten.
Für unser inzwischen nicht mehr kleines Kind beginnt demnächst der Ernst des Lebens: Arbeit und Ausbildung stehen an.
Unser Kind ist da für sich bereits schon ganz schön klar. Seit dem Frühjahr ist es dabei, Praktika zu machen. Mit Erfolg.
Seine bisherigen Praktikums-Zeugnisse zeigen: Es ist zuverlässig, motiviert, packt mit an und kommt gut mit Mitarbeitern und Kunden klar.
Außerdem : Nach jedem Praktikum weiß unser Kind besser, was es möchte und was nicht.
Ich dagegen sehe gerade alles andere als klar.
Unser Kind hat eine anerkannte Schwerbehinderung und keinen Schulabschluss.
Das sei nicht so schlimm, hörte ich vor einiger Zeit. Hamburg sei sehr gut aufgestellt, was Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderung angehe.
Das ist wahrscheinlich richtig – wenn frau denn erst mal durchsteigt.
Bisher hatte ich gedacht, nach zehn Jahren Erfahrung mit schulischer Inklusion gibt es nichts mehr, was komplizierter sein könnte.
Ich befürchte gerade, da war ich etwas voreilig.
Also, was ich bereits kenne und weiß:
Es gibt den ersten und den zweiten Arbeitsmarkt.
Zum zweiten Arbeitsmarkt zählen die Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Da hat unser Kind ein Praktikum gemacht. Seitdem weiß es, dass es auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten möchte. Denn nur da verdient es ausreichend Geld zum Leben.
Dann gibt es betriebliche und überbetriebliche Ausbildungen.
Das ist für alle Jugendlichen gleich. Unser Kind strebt eine betriebliche Ausbildung an. Mit echten Aufträgen, echten Kollegen und echten Kunden.
Schließlich gibt es normale Berufsschulen, die inklusiv arbeiten. Und es gibt spezielle Berufsschulen ausschließlich für Jugendliche mit Behinderung.
Was ich bisher noch nicht wusste:
Je nach Fähigkeiten und Kompetenzen eines Jugendlichen ist entweder die Jugend-Berufsagentur oder die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit für ihn zuständig.
Der Berufspsychologische Service der Agentur für Arbeit prüft die Zuständigkeit. Dazu wird eine Psychologische Eignungsuntersuchung (PSU) durchgeführt. Wenn nötig, erstellen Arbeitspsychologen weitere Gutachten.
Und: Für junge Menschen mit Behinderung gibt es verschiedeneMöglichkeiteneinerbegleiteten Ausbildung.
Spätestens hier wird es kompliziert.
Es beginnt damit, dass der Zugang zu den verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten an sehr viele unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft ist.
So muss als erstes geklärt werden,
ob der Jugendliche mit Behinderung erwerbsfähig ist,
ob er ausbildungsfähig ist,
ob er eine Werkstattzugangsberechtigung hat oder
ob er über einen anerkannten Reha-Status verfügt.
Bereits an diesem Punkt verstehe ich bisher nur Bahnhof.
Aber ich werde mich weiter schlau machen und Sie auf dem Laufenden halten.
Im Januar wird die berufspsychologische Testung unseres Kindes durch die Agentur für Arbeit stattfinden.
Klaus Wicher, erster Landesvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Hamburg, warnte vor kurzem: Die Inklusion in Hamburgs Schulen laufe nicht störungsfrei.
„Vor allem fehlt es an ausreichend qualifizierten Schulbegleiter*innen. Das hat zur Folge, dass Kinder nicht richtig am Unterricht teilhaben können und benachteiligt werden. Ich empfehle der Stadt dringend neue Strukturen für die Betreuung und verweise auf Pool-Modelle, die in anderen Städten schon erfolgreich laufen.“ (Aktuelle Meldungen des SoVD, Landesverband Hamburg)
Das kann ich nur unterstützen!
Allein in meinem näheren Bekanntenkreis kenne ich aktuell drei Familien, deren Kinder häufig bis regelmäßig einen verkürzten Schultag haben, weil es an Schulbegleitung fehlt.
Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention sieht vor, dass alle Kinder einen Anspruch auf bestmögliche Bildung haben. Um dies sicherzustellen, verpflichten sich die Vertragsstaaten, ausreichende Vorkehrungen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung zur Verfügung zu stellen. Eine solche Vorkehrung ist die Schulbegleitung.
In Deutschland fußte der Anspruch auf Schulbegleitung bis 2018 auf zwei verschiedenen gesetzlichen Grundlagen:
Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung hatten die Möglichkeit, eine Schulbegleitung nach § 54 SGB XII zu beantragen. Zuständig für diese Leistung war die Eingliederungshilfe.
Für Kinder und Jugendliche mit drohender oder vorhandener seelischer Behinderung regelte die Kinder- und Jugendhilfe den Bedarf. Grundlage hierfür war § 35a SGB VIII .
Seit dem 1. Januar 2017 tritt in Deutschland das neue Bundesteilhabegesetz stufenweise in Kraft.
Ab dem 1. Januar 2018 wurde die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen den für alle Rehabilitationsträger geltenden allgemeinen Regeln des Teils 1 und 2 des SGB IX unterworfen und zwar unabhängig davon, ob sie aus dem SGB XII oder dem SGB VIII zu leisten ist.
Zum 1. Januar 2020 wurde die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII herausgelöst. Sie wird nun im zweiten Teil des SGB IX als „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderung“ geregelt. Gleichzeitig wurde § 35a SGB VIII an die Eingliederungshilfe des SGB IX (Teil 2) angepasst.
Schulbegleitung: der Hamburger Weg
Hamburg beschritt mit Einführung der Inklusion seinen eigenen Weg in Sachen Schulbegleitung.
Um Familien mit behinderten Kindern möglichst zu entlasten, beschloss der Hamburger Senat 2014/2015, die Zuständigkeit für Schulbegleitung an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu übertragen. Die Auswahl des Lernortes, die Zusammensetzung der Klassen und die Ausstattung der Schulen sollten von nun an so gestaltet werden, dass die Gewährung individueller Eingliederungsleistungen überflüssig würde.
Das hört sich nach einer guten Entscheidung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung an!
Allerdings: Bei der Beantragung und Organisation von Schulbegleitung hielt die Behörde für Schule und Berufsbildung an der Unterscheidung zwischen (drohenden) seelischen Beeinträchtigungen auf der einen und körperlichen oder geistigen Behinderungen auf der andern Seite fest.
So blieb es weiterhin kompliziert.
Benötigen Schülerinnen und Schülermitkomplexen psychosozialen Beeinträchtigungen eine Schulbegleitung, sind seit April 2014 die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) zuständig.
Einen Antrag auf Schulbegleitung über das ReBBZ kann nur die Schule stellen, nicht die Sorgeberechtigten eines Kindes. Damit ist Sorgeberechtigten das Recht auf Widerspruch verwehrt, wenn das ReBBZ den Antrag auf Schulbegleitung ablehnt. Sieht die Schule keinen Bedarf an Schulbegleitung oder zögert eine Antragstellung aus unterschiedlichen Gründen heraus, sind Sorgeberechtigte so gut wie machtlos.
Die ReBBZ sehen Schulbegleitung vorrangig als pädagogische Maßnahme. Ziel ist es, ein Kind in seiner Entwicklung so zu fördern, dass es perspektivisch keine Schulbegleitung mehr benötigt. Schulbegleitungen über ein ReBBZ sind daher nie auf Dauer, sondern immer nur befristet. Meist muss eine Schulbegleitung jedes Schulhalbjahr neu beantragt werden.
Eltern von Kindern und Jugendlichen mit komplexen psychosozialen Beeinträchtigungen hören von den ReBBZ regelmäßig, dass Schulbegleitungen nie länger als für ein bis maximal zwei Jahre bewilligt werden, in der Regel nie über 20 Stunden/Woche hinausgehen und spätestens ab der achten Klasse generell nicht mehr möglich seien.
Zwar ist dies nirgendwo festgeschrieben, soll aber vermutlich dazu dienen, die Kosten für Schulbegleitung nicht noch weiter ansteigen zu lassen.
Denn: Während Hamburg 2011 nur ca. 3 Millionen Euro Euro für Schulbegleitung ausgab, waren es 2020 mehr als 15 Millionen Euro.
Verantwortlich für die Suche und Einstellung einer Schulbegleitung ist das ReBBZ. Eltern sind an der Auswahl der Schulbegleitung für ihr Kind nicht beteiligt.
Brauchen Schülerinnen und Schüler mit erheblichem oder umfassenden Unterstützungsbedarf im Bereich der geistigen oder körperlich-motorischen Entwicklung eine Schulbegleitung, regelt dies seit September 2021 die stellvertretende Abteilungsleitung der neu geschaffenen Abteilung B 4 – Inklusive Bildung innerhalb der Schulbehörde. Zwischen Mai 2015 und August 2021 lag das Verfahren in den Händen der Schulaufsicht spezielle Sonderschulen.
Auch bei Schülerinnen und Schülern mit erheblichem oder umfassenden Unterstützungsbedarf im Bereich der geistigen oder körperlich-motorischen Entwicklung ist eine Bedarfsklärung durch die Schule vorgesehen. Allerdings haben Sorgeberechtigte hier die Möglichkeit, einen eigenen Antrag auf Schulbegleitung zu stellen. Die Entscheidung über diesen Antrag wird Sorgeberechtigten über einen rechtsmittelfähigen Bescheid mitgeteilt. Somit haben sie die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen.
Schulbegleitungen für Schülerinnen und Schüler mit erheblichem oder umfassenden Unterstützungsbedarf im Bereich der geistigen oder körperlich-motorischen Entwicklung werden als notwendige Unterstützungsmaßnahmen angesehen, um das Recht behinderter Kinder und Jugendlicher auf Teilhabe an Bildung sicher zu stellen.
Es wird davon ausgegangen, dass der Bedarf dieser Kinder und Jugendlichen weitgehend konstant bleibt. Eine generelle zeitliche Befristung der Schulbegleitung ist daher nicht vorgesehen. Trotzdem muss die Schulbegleitung jährlich neu beantragt werden.
Bei Schülerinnen und Schülern mit erheblichem oder umfassenden Unterstützungsbedarf im Bereich der geistigen oder körperlich-motorischen Entwicklung, denen eine persönliche Schulbegleitung zugesprochen wurde, liegt es in den Händen der Sorgeberechtigten, eine geeignete Schulbegleitung zu finden und einzustellen. Dabei sollen Sorgeberechtigte von der Schule unterstützt werden.
Topp oder Flopp? Warum eine Reform der Schulbegleitung in Hamburg dringend nötig ist
Die bisherige Organisation von Schulbegleitung durch die Behörde für Schule und Berufsbildung hat gleich mehrere Schwachstellen:
Die unterschiedlichen Zuständigkeiten innerhalb der Behörde und die Unterschiede bei der Beantragung und Organisation von Schulbegleitung machen das gesamte Verfahren für Lehrer, Eltern und Schüler sehr unübersichtlich und schwer verständlich.
Die regelhaften Befristungen und Unsicherheiten bei der Weiterbewilligung von Schulbegleitung verhindern Kontinuität und Verlässlichkeit. Oftmals sind Schulbegleiterstellen bei Beginn eines Schuljahrs noch nicht besetzt.
Verschärfend kommt hinzu, dass es keine Vertretungen bei Schulbegleitung gibt. Fällt ein Schulbegleiter aus, geht das unterstützte Kind häufig nicht in die Schule.
Befristete Arbeitsverträge, keine Beschäftigung während der Ferien und eine meist dürftige Bezahlung haben zur Folge, dass es kaum qualifizierte Schulbegleiter gibt. Nicht selten sind es junge Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr, die Schulbegleitungen übernehmen.
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde ein neues Verständnis von Behinderung eingeführt:
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“ (§ 2 Abs. 1 SGB IX).
Damit wird Behinderung nicht mehr ausschließlich als Eigenschaft und Defizit einer Person gesehen. Stattdessen werden – in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention – gesundheitliche Beeinträchtigungen im Zusammenspiel mit Kontextfaktoren sowie mit den Interessen und Wünschen der betroffenen Menschen betrachtet.
Bei der Vorgehensweise in Hamburg begründen ausschließlich erhebliche, umfassende oder komplexe Defizite von Kindern und Jugendlichen die Notwendigkeit einer Schulbegleitung.
Erschwerend kommt hinzu: Komplexe psychosoziale Beeinträchtigungen werden von der Behörde für Schule und Berufsbildung nicht als Behinderung gesehen. Daraus ergibt sich eine Ungleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern mit seelischen Beeinträchtigungen, die nicht im Einklang steht mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes.
Es gibt Behinderungen, die sich nur schwer oder gar nicht in das Verfahren der Behörde für Schule und Berufsbildung einordnen lassen. Dazu zählen besonders die sogenannten unsichtbaren Behinderungen wie Autismus und FASD.
Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen mit FASD zum Beispiel werden von der Schulbehörde gerne als komplexe psychosoziale Beeinträchtigungen eingestuft. Allerdings sind diese Verhaltensauffälligkeiten Folge einer Gehirnschädigung, daher langfristig und nicht durch Pädagogik heilbar.
Eltern von Kindern und Jugendlichen mit FASD gehen in Hamburg inzwischen dazu über, bei der Eingliederungshilfe ein persönliches Budget zu beantragen, um darüber eine verlässliche und ausreichende schulische Assistenz zu finanzieren. Mit Erfolg.
Mein Wunsch für eine „Inklusionsmetropole“Hamburg:
Eine Neuorganisation von Schulbegleitung, die
Sorgeberechtigte entlastet,
verständlich, einheitlich und transparent ist,
sich am individuellen Bedarf orientiert,
Verlässlichkeit und Kontinuität schafft,
fachliche Standards setzt und prüft
und so Teilhabe an Bildung für alle möglich macht!
Im Eingangsbereich des Sport-Zentrums steht ein Regal mit vielen Informationsblättern.
Die Blätter informieren über die verschiedenen Sportangeboten meines Vereins.
Auf einem steht:
„IN☀️Sport. Für Menschen mit Behinderung“.
Da ich ein neugieriger Mensch bin und gleichzeitig Mutter eines behinderten Kindes, greife ich zu.
Auf der zweiten Seite des Faltblatts finde ich den folgenden Text:
InSport = Inklusion Unsere Sportangebote sind für alle offen, die Spaß an der Bewegung haben und etwas für sich tun möchten. So sind die Gruppen auf Ihre Bedürfnisse, unabhängig von dem Entwicklungsstand, zugeschnitten. In den verschiedenen Angeboten wird viel gespielt, werden ohne Leistungsdruck verschiedene Sportarten und Bewegungsabläufe gelernt bzw. vertieft. Jeder wird unabhängig, ob mit oder ohne geistiger und Mehrfachbeeinträchtigung, individuell gefördert.
Nach dem Lesen bin ich sprachlos.
Wie kann man ein Sportangebot für ausschließlich behinderte Menschen als inklusiv bezeichnen?
Zumal das Angebot ganz offensichtlich von Menschen ohne Behinderung zusammengestellt wurde.
Denn: Wer sagt, dass sich nicht auch behinderte Menschen im Leistungssport mit andern messen möchten? Die Paralympics sind dafür das beste Beispiel.
Inklusiver Sport bedeutet für mich:
Menschen mit und ohne Behinderung machen gemeinsam Sport –
auf Augenhöhe und mit Spaß!
Ein tolles Beispiel dafür ist SIT’N’SKATE in Hamburg.
SIT’N’SKATE, das sind Lisa und David Lebuser. Zwei coole Menschen mit äußerst kreativen Köpfen – und Rollstuhl-Skater aus Leidenschaft.
Lisa und David verwandeln Skate-Parks in Orte gelebter Inklusion.
Hier ist es egal, auf welchem Level man skatet und mit welchen Rollen man unterwegs ist.
Wichtig ist nur, voneinander zu lernen und gemeinsam Spaß zu haben.
Mit coolen Aktionen, stylischen Bildern und coolem Lifestyle wollen Lisa und David die Sicht auf Menschen mit Behinderung verbessern.
Sie wollen alte und meist negative Bilder von behinderten Menschen gegen positive Bilder tauschen.
Und sie wollen motivieren – motivieren umzudenken und mit ihnen zu rollen.
Damit wollen sie ihrer Vision einer inklusiven Gesellschaft näher kommen.
Rote Schuhe machen weltweit aufmerksam auf die Fetale Alkohol-Spektrum-Störung FASD.
Im Jahr 2013 entschied sich der Kanadier R.J. Formanek dazu, erstmals in seinem Leben rote Schuhe zu tragen.
Dadurch wollte er auffallen und seine Einzigartigkeit unterstreichen.
Und er wollte mit Menschen ins Gespräch kommen: über seine angeborene Behinderung FASD.
Formanek war bereits Ende 40, als er erfuhr: Er hat FASD. Diese Diagnose veränderte sein Leben tiefgreifend.
Schon als junger Mensch hatte Formanek gemerkt, dass er sich von andern unterschied.
Er nahm die Welt um sich herum anders wahr.
Er fühlte anders.
Und er scheiterte immer wieder an Dingen, die für andere selbstverständlich und einfach schienen.
Die Diagnose FASD bedeutete für Formanek Erleichterung und Klarheit.
Nicht er war schuld, dass sein bisheriges Leben nicht rund gelaufen war.
Ein unbeabsichtigter vorgeburtlicher Alkoholkonsum hatte dazu geführt, dass sich seine Gehirnzellen anders verschaltet hatten als üblich.
„Our brains are different, but that does not have to be a bad thing,we can be the spark that starts a whole new way of looking at things, we can change how the world sees itself, because we ARE different. Take care of each other, the rest comes along one step at a time.“ ( R.J. Formanek)
Ausgehend von dieser Erkenntnis entwickelte Formanek erfolgreich Strategien, um mit seinem FASD umzugehen und gut zu leben.
Heute ist Formanek einer der wichtigsten Fürsprecher für Menschen mit FASD in Nordamerika. Seine Erfahrungen teilt er auf Vorträgen, in Seminaren und im Internet.
2012 gründete Formanek die erste Facebook Selbsthilfegruppe für Menschen mit FASD und deren Unterstützer: Flying with Broken Wings.
Ein Jahr später rief er gemeinsam mit Jodee Kulp die Red Shoes Rock– FASD -Bewegung ins Leben.
Seitdem wollen rote Schuhe
das Unsichtbare sichtbar machen,
Gespräche anregen,
Stigma umwandeln in Verständnis und Akzeptanz.
„So, I am on a journey to understand how you see the world, because I KNOW how I see mine… so I share what I see, you share what you see and between us we both develop a deeper understanding of being human.“ (J.R. Formanek)
MENSCHLICH. Leben mit Handicap. Eine Anzeigen-Sonderveröffentlichung.
Das Thema interessiert mich. Also fange ich an zu lesen.
Im ersten Artikel geht es um den „EinsatzimGrünen“. Vorgestellt wird die erfolgreiche Kooperation zwischen den Elbe-Werkstätten und der Firma Beiersdorf in Hamburg. Ein gelungenes Inklusions-Projekt, so heißt es da.
Trotzdem stört mich etwas an dem Artikel. Es dauert einen kurzen Moment, bis ich dahinter komme. Doch dann habe ich es.
An zwei Stellen im Artikel heißt es: „Verstärkung gewünscht!“
Zuerst werden Menschen mit Behinderung als Verstärkung für das Team gesucht. Angeboten werden abwechslungsreiche Arbeiten im Grünen und spannende Sondereinsätze. Und: Wenn die Arbeit nicht mehr gefällt, sind Wechsel in andere Projekte der Elbe-Werkstätten jederzeit möglich.
Dann werden Frauen und Männer als Verstärkung für das Team gesucht, die Lust haben, ihre handwerklichen Berufe mit einer pädagogischen Aufgabe zu verbinden. Ihnen wird angeboten: eine Beschäftigung mit Spaß und Sinn, vielen Gestaltungsmöglichkeiten, geregelten Arbeitszeiten und einer guten Bezahlung nach Tarif.
Sind bei letzteren auch Menschen mit Behinderung angesprochen? Ich bezweifle es.
Denn: Auf der Karriere-Seite der Elbe-Werkstätten im Internet gibt es „Stellenangebote für Menschen mit Behinderung“ und „tarifliche Stellenangebote“. Für letztere bleiben eigentlich nur noch Menschen ohne Behinderung übrig.
Was sich hier deutlich zeigt, ist das exklusive und längst nicht mehr zeitgemäße System von Behindertenwerkstätten in Deutschland:
Wegen ihrer vermeintlichen Einschränkungen werden Menschen mit Behinderung als besonders schutz- und hilfsbedürftig angesehen.
Aufgrund ihrer Behinderung können sie nicht die gleiche Arbeit leisten wie Menschen ohne Behinderung.
Also bietet ihnen die Behindertenwerkstatt einen Schonraum mit Rundumbetreuung und Beschäftigung an. Und mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen von derzeit knapp 200 Euro. Das reicht nicht zum Leben.
Das ganze funktioniert, weil behinderte Menschen in Werkstätten per Gesetz keine Arbeitnehmer sind. Damit haben sie keinen Anspruch auf einen Mindestlohn.
Dies widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention.
Die UN-Behindertenrechtskonvention besagt in Artikel 27, dass Menschen mit Behinderung ein Rechtauf Arbeit haben.
Dieses Recht auf Arbeit schließt die Möglichkeit ein, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die frei gewählt oder frei angenommen wird. Und zwar am besten bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Nicht inklusive Beschäftigungsverhältnisse in Behindertenwerkstätten, so die UN-Behindertenrechtskonvention, sollen kontinuierlich abgebaut werden.
Was bedeutet das nun für den „Einsatz im Grünen“?
Der „Einsatz im Grünen“ ist kein gelungenes Inklusions-Projekt. Weil er an den exklusiven Beschäftigungsstrukturen von Behindertenwerkstätten festhält.
Wirklich inklusiv wird der „Einsatz im Grünen“ erst dann, wenn die Beschäftigten mit Behinderung für ihre Arbeit so entlohnt werden, dass sie davon leben können.
Noch inklusiver wird der Einsatz, wenn die Beschäftigten mit Behinderung einen Arbeitsvertrag mit Beiersdorf selbst oder einer „normalen“ Gartenbaufirma erhalten. Erst dann sind sie auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt.
Meine Wünsche für eine „Inklusionsmetropole“ Hamburg:
Eine Entlohnung für Menschen mit Behinderung, die den Lebensunterhalt sichert
Ausbau von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Schrittweise Auflösung des exklusiven Sondersystems Behindertenwerkstätten
In Hamburg ist es seit Einführung der Inklusion 2012 nicht gelungen, die Anzahl der Beschäftigten mit Behinderung in den Elbe-Werkstätten spürbar zu reduzieren.
Bald ist es wieder soweit: Am 9. September ist FASD-Aktionstag!
Immer am 9. September wird seit 1999 weltweit auf die fetale Alkoholspektrumstörung FASD als lebenslange Behinderung aufmerksam gemacht. Es gibt Demonstrationen, Spendenläufe, Glockengeläut, Plakataktionen, Informationsveranstaltungen, Kampagnen in sozialen Netzwerken und vieles mehr.
Ziel dieser Aktionen ist es, das Bewusstsein für FASD zu schärfen. FASD ist eine der häufigsten angeborenen Behinderungen überhaupt. Schätzungen gehen davon aus, dass allein in Deutschland jedes Jahr deutlich mehr als 10.000 Kinder mit FASD geboren werden. Dennoch wissen immer noch zu wenig Menschen bescheid über FASD.
Das liegt sicherlich mit daran, dass sich die meisten Menschen mit FASD auf den ersten Blick nicht von anderen unterscheiden. Viele nennen FASD daher auch eine unsichtbare Behinderung.
Bei Menschen mit FASD wurden Gehirn und zentrales Nervensystem bereits vor ihrer Geburt durch den Kontakt mit Alkohol irreparabel geschädigt. Die Folgen begleiten Betroffene ein Leben lang:
Sie können sich vieles nicht merken.
Sie können Handlungsabläufe nur schwer planen bzw. reflektieren.
Sich auf Neues einzustellen fällt ihnen schwer.
Sie haben eine besondere Art der Wahrnehmung.
Aus Fehlern können sie nur schwer lernen.
Sie reagieren sehr impulsiv, halten Frustrationen schlecht aus.
Sie haben häufig Schwierigkeiten im Umgang mit anderen.
Sie sind beeinträchtigt in ihrer körperlich-motorischen Entwicklung.
Damit Menschen mit FASD trotzdem gut leben, ihre Stärken entfalten und erfolgreich an der Gesellschaft teilhaben können, braucht es zwei Dinge: eine möglichst frühzeitige Diagnose und eine gute Unterstützung. Für beides macht sich der FASD-Aktionstag stark.
Außerdem wird am FASD-Aktionstag auf die Gefahren von Alkohol in der Schwangerschaft aufmerksam gemacht. Denn: FASDisteine zu 100 Prozent vermeidbare Behinderung. Selbst kleine Mengen an Alkohol während einer Schwangerschaft können unabsehbare Folgen haben.
Nur ein vollständiger Verzicht auf Alkohol während einer Schwangerschaft kann FASD verhindern.
In Hamburg ist das Bewusstsein für FASD erst schwach ausgeprägt. Vor allem in Schulen und Behörden kennen zu wenig Menschen FASD. Das macht es für Betroffene besonders schwer, ausreichend Hilfe zu erhalten.
Auch an Diagnosemöglichkeiten mangelt es, ganz besonders für Erwachsene.
Doch zum Glück verändert sich gerade etwas:
Der Unterstützerkreis für Menschen mit FASD wird größer.
Wie wäre es, wenn spätestens am 9. September 2022 Menschen mit FASD zusammen mit dem ersten Bürgermeister eine FASD-Fahne auf dem Hamburger Rathaus hissen?
Mein Wunsch für eine „Inklusionsmetropole“ Hamburg:
Ausbau des FASD Fachzentrums
Verbesserung der Diagnosemöglichkeiten bei FASD, vor allem für Erwachsene
FASD-Fortbildungen in Behörden, Kitas und Schulen
Ausreichende Beratungsangebote für Menschen mit FASD
Freizeit- und Ferienangebote für Kinder und Jugendliche mit FASD